5. Nov. 2021, 08:27 Uhr
umwelt, medienmitteilung
Unterstützung für die Gastrobranche: Verlängerung der Corona-Massnahmen für Aussengastwirtschaften
Der Stadtrat unterstützt die von der Corona-Pandemie weiterhin hart getroffene Gastrobranche, indem er die Regelungen der letzten eineinhalb Jahre maximal bis zum 30. November 2022 verlängert: Dabei geht es um die Erweiterung von Aussenflächen, die Bewilligung neuer Aussengastwirtschaften und das Errichten von Zelten und holzbetriebenen Aussenheizungen in den Wintermonaten.
Der Stadtrat verlängert die Regelung der temporären Erweiterung von bestehenden Aussenflächen und der Bewilligung temporärer neuer Aussengastwirtschaften bis maximal zum 30. November 2022. Bestehende Bewilligungen können entsprechend unbürokratisch verlängert werden und sind an die üblichen Auflagen gebunden. Die Regelung wurde im Mai 2020 zum ersten Mal erlassen (vgl. Medienmitteilung vom 22. Mai 2020).
Der Stadtrat hat zudem beschlossen, analog zum letzten Winter den Gastronomiebetrieben das Aufstellen von Zelten und Überdachungen sowie deren Beheizung mit holzbetriebenen Aussenheizungen auf öffentlichem und privatem Grund bis Ende März 2022 stadtweit zu ermöglichen. Damit können Gastronomiebetriebe ihre Aussenflächen auch im kühlen Winterhalbjahr nutzen, sofern die Pandemielage es erlaubt. Der längerfristige Einsatz von elektrischen Infrarotstrahlern oder von gasbetriebenen Heizpilzen ist hingegen gestützt auf das kantonale Energiegesetz aus ökologischen Gründen nicht erlaubt (vgl. Medienmitteilung vom 12. November 2020).
Für Installationen, die für die Dauer von bis zu drei Monaten aufgestellt werden, reicht eine gewerbepolizeiliche Bewilligung aus. Nur für solche, die über drei Monate stehen bleiben sollen, ist eine Baubewilligung erforderlich. Diese Bewilligungen sind an eine feuerpolizeiliche Bewilligung gekoppelt, ausser die Aussenheizung befindet sich unter freiem Himmel. Ein frühzeitiger Einbezug der Verwaltungs- sowie der Feuerpolizei wird in jedem Fall empfohlen.
Mit diesen Massnahmen unterstützt der Stadtrat die Winterthurer Gastronomiebetriebe möglichst unbürokratisch und in der Hoffnung, dass das Ende der Pandemie eine vorzeitige Aufhebung der Massnahmen erlaubt.
Der Stadtrat verlängert die Regelung der temporären Erweiterung von bestehenden Aussenflächen und der Bewilligung temporärer neuer Aussengastwirtschaften bis maximal zum 30. November 2022. Bestehende Bewilligungen können entsprechend unbürokratisch verlängert werden und sind an die üblichen Auflagen gebunden. Die Regelung wurde im Mai 2020 zum ersten Mal erlassen (vgl. Medienmitteilung vom 22. Mai 2020).
Der Stadtrat hat zudem beschlossen, analog zum letzten Winter den Gastronomiebetrieben das Aufstellen von Zelten und Überdachungen sowie deren Beheizung mit holzbetriebenen Aussenheizungen auf öffentlichem und privatem Grund bis Ende März 2022 stadtweit zu ermöglichen. Damit können Gastronomiebetriebe ihre Aussenflächen auch im kühlen Winterhalbjahr nutzen, sofern die Pandemielage es erlaubt. Der längerfristige Einsatz von elektrischen Infrarotstrahlern oder von gasbetriebenen Heizpilzen ist hingegen gestützt auf das kantonale Energiegesetz aus ökologischen Gründen nicht erlaubt (vgl. Medienmitteilung vom 12. November 2020).
Für Installationen, die für die Dauer von bis zu drei Monaten aufgestellt werden, reicht eine gewerbepolizeiliche Bewilligung aus. Nur für solche, die über drei Monate stehen bleiben sollen, ist eine Baubewilligung erforderlich. Diese Bewilligungen sind an eine feuerpolizeiliche Bewilligung gekoppelt, ausser die Aussenheizung befindet sich unter freiem Himmel. Ein frühzeitiger Einbezug der Verwaltungs- sowie der Feuerpolizei wird in jedem Fall empfohlen.
Mit diesen Massnahmen unterstützt der Stadtrat die Winterthurer Gastronomiebetriebe möglichst unbürokratisch und in der Hoffnung, dass das Ende der Pandemie eine vorzeitige Aufhebung der Massnahmen erlaubt.