10. Jun. 2021, 07:39 Uhr
medienmitteilung
Unterstützung für Taxigewerbe und Gastronomiebetriebe
Die Situation bleibt für das Taxigewerbe und die Gastronomiebetriebe in Winterthur infolge der Coronapandemie angespannt. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die bisher im Jahr 2021 angefallenen Gebühren für Taxistandplätze um 50 Prozent zu reduzieren und auf die Gebühren für Gastronomiebetriebe mit Aussengastwirtschaften zu verzichten. Mit der vollständigen Öffnung der Restaurants und Bars am 31. Mai 2021 enden diese Unterstützungsmassnahmen.
Es ist unbestritten, dass das Taxigewerbe in Winterthur unter Einnahmeeinbussen infolge von Corona und der (Teil-)Schliessung der Gastronomiebetriebe gelitten hat und immer noch leidet. In Fortführung der letztjährigen Praxis wird den Taxifahrenden daher wiederum ein Teilerlass der Gebühren für Taxistandplätze gewährt. Dieser beträgt – unter Berücksichtigung der Härte des Lockdowns 2021 sowie der reduzierten Mobilität der Bevölkerung – 50 Prozent. Mit der vollständigen Öffnung der Restaurants und Bars endet am 31. Mai 2021 dieser Teilerlass.
Angesichts der weiterhin prekären wirtschaftlichen Lage der Restaurants und Bars trotz der seit dem 19. April möglichen Öffnung der Aussenbereiche hat der Stadtrat auch beschlossen, wie gehabt und bis zum 31. Mai 2021 auf die Erhebung von Gastronomie-Gebühren zu verzichten.
Die Mindereinnahmen werden zulasten des «Corona-Verpflichtungskredits» abgerechnet (SR-Beschluss 20.226-2 vom 8. April 2020).
Es ist unbestritten, dass das Taxigewerbe in Winterthur unter Einnahmeeinbussen infolge von Corona und der (Teil-)Schliessung der Gastronomiebetriebe gelitten hat und immer noch leidet. In Fortführung der letztjährigen Praxis wird den Taxifahrenden daher wiederum ein Teilerlass der Gebühren für Taxistandplätze gewährt. Dieser beträgt – unter Berücksichtigung der Härte des Lockdowns 2021 sowie der reduzierten Mobilität der Bevölkerung – 50 Prozent. Mit der vollständigen Öffnung der Restaurants und Bars endet am 31. Mai 2021 dieser Teilerlass.
Angesichts der weiterhin prekären wirtschaftlichen Lage der Restaurants und Bars trotz der seit dem 19. April möglichen Öffnung der Aussenbereiche hat der Stadtrat auch beschlossen, wie gehabt und bis zum 31. Mai 2021 auf die Erhebung von Gastronomie-Gebühren zu verzichten.
Die Mindereinnahmen werden zulasten des «Corona-Verpflichtungskredits» abgerechnet (SR-Beschluss 20.226-2 vom 8. April 2020).