12. Dez. 2022, 08:00 Uhr
medienmitteilung, bau
Umsetzungskonzept für den hindernisfreien Umbau der Bushaltekanten in Winterthur
Die Mehrzahl der Bushaltekanten in der Stadt Winterthur entspricht noch nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes, das den autonomen Zugang zu den Verkehrsmitteln vorsieht. Das Tiefbauamt plant deshalb, in den nächsten Jahren rund 200 Haltekanten als «hohe Haltekanten» mit einer Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern umzubauen. Diese hohen Haltekanten ermöglichen Personen mit Mobilitätseinschränkungen den autonomen Ein- und Ausstieg in den Bus. Eine vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Umsetzungsfrist bis Ende 2023 ist jedoch nicht mehr möglich.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist die Stadt als Strasseneigentümerin verpflichtet, die Bushaltestellen und deren Zugänge als Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr bis am 31. Dezember 2023 im Rahmen der Verhältnismässigkeit behindertengerecht umzubauen. Zurzeit sind fünfzehn Prozent der 287 Winterthurer Bushaltekanten für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen nicht tauglich, 83 Prozent sind mit Rampe benutzbar und zwei Prozent erfüllen bereits heute die Anforderungen an einen autonomen Einstieg. Im Rahmen von Strassenbauprojekten wird das Tiefbauamt deshalb in den nächsten Jahren rund hundert Bushaltekanten gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) als hohe Haltekanten umbauen respektive neu erstellen. Gleichzeitig wird dadurch der Zugang mit Kinderwagen und Gepäck erleichtert.
Das Tiefbauamt hat zudem ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Darin wurden diejenigen Haltekanten untersucht und priorisiert, die in den nächsten Jahren nicht im Rahmen der obengenannten geplanten Strassenbauprojekte umgebaut werden. Dabei wurden unter Berücksichtigung der heutigen Benutzbarkeit, der Benutzerfrequenz, der Verhältnismässigkeit und mit Einbezug wichtiger Institutionen für mobilitätseingeschränkte Personen die verbleibenden Haltekanten beurteilt und für die Umsetzung priorisiert. Dabei zeigte sich, dass – unter anderem aufgrund der vorgeschriebenen, rechtlichen Mitwirkungsverfahren nach Strassengesetz – eine vollumfängliche Erfüllung des BehiG hinsichtlich der Bushaltekanten bis Ende 2023 nicht mehr möglich ist.
Insgesamt plant das Tiefbauamt bis Ende 2028 zwei Drittel der Haltekanten als hohe Haltekanten auszubilden und – wo erforderlich – an die Geometrie der neu verkehrenden Doppelgelenkbusse anzupassen.
Entwicklung der Anforderungen der Haltestellen an die Behindertengerechtigkeit Das Amt für Mobilität des Kantons Zürich hat 2014 das Handbuch «Hindernisfreie Bushaltestellen» publiziert. Das Handbuch sah als baulichen Standard eine Haltekantenhöhe von sechzehn Zentimetern vor. Bei sechzehn Zentimeter hohen Kanten muss die Rampe im Bus ausgeklappt werden. Dafür ist die Hilfe des Fahrpersonals nötig.
In der revidierten Fassung 2018 wurde die Empfehlung revidiert. Als baulicher Standard wird neu eine Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern vorgeschlagen. Im Minimum soll der Bereich der zweiten Türe, auf einer Länge von 5,4 Metern erhöht werden (sogenannte Kissenlösung). Nur 22 Zentimeter hohe Haltekanten können von Personen mit Mobilitätseinschränkungen selbständig für den Ein- und Ausstieg genutzt werden.
Bis 2018 wurden in Winterthur diverse Haltekanten mit einer Höhe von sechzehn Zentimeter erstellt, unter anderem beim neuen Busbahnhof mit dem Pilzdach.
Parallel zu dieser normativen Entwicklung wurden basierend auf Erfahrungsaustausch zwischen Schweizer Behörden sowie verschiedene Test- und Messfahrten ergänzende geometrische Definitionen und Richtlinien erarbeitet. Im Kanton Zürich gilt das «Züri-Bord» seit 2018 als Standard-Abschluss für BehiG-taugliche Bushaltestellen.
Diese langjährigen Entwicklungsschritte führten auch in Winterthur dazu, dass aktuell erst wenige Bushaltestellen mit einer Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern einen vollwertigen autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleisten.
Das Umsetzungskonzept ist hier einsehbar.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist die Stadt als Strasseneigentümerin verpflichtet, die Bushaltestellen und deren Zugänge als Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr bis am 31. Dezember 2023 im Rahmen der Verhältnismässigkeit behindertengerecht umzubauen. Zurzeit sind fünfzehn Prozent der 287 Winterthurer Bushaltekanten für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen nicht tauglich, 83 Prozent sind mit Rampe benutzbar und zwei Prozent erfüllen bereits heute die Anforderungen an einen autonomen Einstieg. Im Rahmen von Strassenbauprojekten wird das Tiefbauamt deshalb in den nächsten Jahren rund hundert Bushaltekanten gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) als hohe Haltekanten umbauen respektive neu erstellen. Gleichzeitig wird dadurch der Zugang mit Kinderwagen und Gepäck erleichtert.
Das Tiefbauamt hat zudem ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Darin wurden diejenigen Haltekanten untersucht und priorisiert, die in den nächsten Jahren nicht im Rahmen der obengenannten geplanten Strassenbauprojekte umgebaut werden. Dabei wurden unter Berücksichtigung der heutigen Benutzbarkeit, der Benutzerfrequenz, der Verhältnismässigkeit und mit Einbezug wichtiger Institutionen für mobilitätseingeschränkte Personen die verbleibenden Haltekanten beurteilt und für die Umsetzung priorisiert. Dabei zeigte sich, dass – unter anderem aufgrund der vorgeschriebenen, rechtlichen Mitwirkungsverfahren nach Strassengesetz – eine vollumfängliche Erfüllung des BehiG hinsichtlich der Bushaltekanten bis Ende 2023 nicht mehr möglich ist.
Insgesamt plant das Tiefbauamt bis Ende 2028 zwei Drittel der Haltekanten als hohe Haltekanten auszubilden und – wo erforderlich – an die Geometrie der neu verkehrenden Doppelgelenkbusse anzupassen.
Entwicklung der Anforderungen der Haltestellen an die Behindertengerechtigkeit Das Amt für Mobilität des Kantons Zürich hat 2014 das Handbuch «Hindernisfreie Bushaltestellen» publiziert. Das Handbuch sah als baulichen Standard eine Haltekantenhöhe von sechzehn Zentimetern vor. Bei sechzehn Zentimeter hohen Kanten muss die Rampe im Bus ausgeklappt werden. Dafür ist die Hilfe des Fahrpersonals nötig.
In der revidierten Fassung 2018 wurde die Empfehlung revidiert. Als baulicher Standard wird neu eine Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern vorgeschlagen. Im Minimum soll der Bereich der zweiten Türe, auf einer Länge von 5,4 Metern erhöht werden (sogenannte Kissenlösung). Nur 22 Zentimeter hohe Haltekanten können von Personen mit Mobilitätseinschränkungen selbständig für den Ein- und Ausstieg genutzt werden.
Bis 2018 wurden in Winterthur diverse Haltekanten mit einer Höhe von sechzehn Zentimeter erstellt, unter anderem beim neuen Busbahnhof mit dem Pilzdach.
Parallel zu dieser normativen Entwicklung wurden basierend auf Erfahrungsaustausch zwischen Schweizer Behörden sowie verschiedene Test- und Messfahrten ergänzende geometrische Definitionen und Richtlinien erarbeitet. Im Kanton Zürich gilt das «Züri-Bord» seit 2018 als Standard-Abschluss für BehiG-taugliche Bushaltestellen.
Diese langjährigen Entwicklungsschritte führten auch in Winterthur dazu, dass aktuell erst wenige Bushaltestellen mit einer Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern einen vollwertigen autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleisten.
Das Umsetzungskonzept ist hier einsehbar.