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News
Publiziert am 5. Jul 2016, 09:42 Uhr

Friedensrichteramt bezieht Amtslokal im Stadthaus per 1. Juli 2016

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 1. April 2015 entschieden, dass die frei werdenden Räume des ...
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 1. April 2015 entschieden, dass die frei werdenden Räume des Stadthauses mit den Bereichen Pensionskasse, Finanzkontrolle und dem Friedensrichteramt sowie der Mitarbeitendenberatung belegt werden. Das Friedensrichteramt hat auf den 1. Juli 2016 seine Amtsräume im Stadthaus bezogen, womit das Stadthaus nunmehr vollständig belegt ist.

Die Stadt Winterthur hatte bisher für das Friedensrichteramt an der Steinberggasse 54 Gewerberäumlichkeiten gemietet. Im Stadthaus wurde für die drei Friedensrichterinnen je ein Arbeitsplatz mit Verhandlungstisch, ein Sekretariat und ein Sitzungszimmer geschaffen. In sicherheitstechnischer und räumlicher Hinsicht wurde das Friedensrichteramt an die aktuellen Verhältnisse angepasst, welche sich aufgrund der seit 2011 geltenden neuen Zivilprozessordnung ergeben.

Per 1. Juli 2016 lautet die Anschrift des Friedensrichteramtes: Friedensrichteramt Winterthur, Stadthaus, Stadthausstrasse 4a, 8403 Winterthur.
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