11. Sep. 2018, 10:00 Uhr
medienmitteilung, soziales
Sozialkosten: 2017 erneut stabil, künftiger Anstieg absehbar
Die Zahl der Personen, die in Winterthur auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zur AHV/IV angewiesen sind, stieg auch 2017 weiter an. Dennoch blieben die Sozialkosten in etwa stabil, dies bereits zum vierten Mal in Folge. Diese erfreuliche Kostenentwicklung lässt sich grösstenteils mit übergeordneten Gesetzesanpassungen erklären. Auch zeigen verschiedene operative Massnahmen Wirkung. Der Ausblick auf die nächsten Jahre zeigt jedoch einen deutlichen Kostenanstieg.
Zum vierten Mal in Folge konnten stagnierende Kosten im Sozialbereich präsentiert werden. Dies, obwohl im gleichen Zeitraum die Anzahl der Personen, die auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zur AHV oder IV angewiesen ist, anstieg. Einer der Gründe für die stabilen Kosten war die Abschaffung der kantonalen Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB), die vollumfänglich von den Gemeinden finanziert worden waren.
Die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen jedoch ein anderes Bild. Die Kosten werden aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wieder deutlich zunehmen. Auch die steigenden Fallzahlen werden sich in den Sozialkosten spiegeln.
Gesetzesänderungen zum Nachteil der Stadt Winterthur Bereits 2018 traten kantonale Gesetzesänderungen in Kraft, die wesentliche Auswirkungen auf die Sozialkosten der Stadt Winterthur haben. So müssen die Gemeinden neuerdings sowohl die Kosten von Heimplatzierungen von Kindern als auch die Integrationskosten von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern tragen. Solch grosse Aufgaben- und Kostenverlagerungen können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht durch Massnahmen im operativen Bereich kompensiert werden. Dies zeigt auch der Expertenbericht des Büro Bass (Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien) zur Steuerung der Sozialkosten von 2016. Aus dem Bericht geht hervor, dass ein kantonaler Soziallastenausgleich notwendig ist, um diese Kostenentwicklung zu bremsen. Der Stadtrat wird sich auf politischer Ebene verstärkt dafür einsetzen.
Mehr Personen benötigen Sozialhilfe Auf operativer Ebene haben die Sozialen Dienste Winterthur in ihrem Einflussbereich verschiedene Massnahmen zur Dämpfung der Kostensteigerung ergriffen. Die Kernaufgabe der Sozialhilfe ist die Integration mit den Elementen Bildung/Arbeit, Wohnen sowie soziale und sprachliche Integration. Integration – und damit auch eine dauerhafte Ablösung aus der Sozialhilfe – kann nur gelingen, wenn alle drei Elemente berücksichtigt werden.
Die Ablösung gelingt tatsächlich in vielen Fällen: Sozialhilfebezug ist zumeist vorübergehend. Knapp die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden können innerhalb eines Jahres wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen, zwei Drittel nach zwei Jahren. Trotzdem steigt die Zahl der Bedürftigen kontinuierlich an: 7435 Personen wurden 2017 kurz- oder längerfristig unterstützt, das sind 344 mehr als im Vorjahr. Hauptgrund dafür ist, dass eine Ablösung aus der Sozialhilfe mit steigender Bezugsdauer immer schwieriger wird.
Zahlen und Fakten 2017 zur sozialen Sicherung Kosten seit vier Jahren auf hohem Niveau stabil
- Der Nettoaufwand für die bedarfsabhängige, individuelle Unterstützung betrug 2017 112,1 Millionen Franken (2016: 111,4 Millionen Franken).
- Zur bedarfsabhängigen Existenzsicherung zählen Zusatzleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung. Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB wurden im Jahr 2017 nicht mehr ausgerichtet. Dadurch entfielen im Vergleich zum Vorjahr 3 Millionen Franken.
Sozialhilfe: Zunahme bei Fällen und Kosten
- Die Sozialhilfequote 2017 in Winterthur betrug 5,6 Prozent. Insgesamt 7435 (Vorjahr: 7091) Personen in 4471 Haushalten (Vorjahr: 4281) wurden 2017 mindestens einmal von der Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht einer Fallzunahme von 4,4 Prozent. 2017 wurden 1335 neue Fälle in die Sozialhilfe aufgenommen und 1047 abgeschlossen.
- Die Nettokosten nahmen um 7 Prozent auf 59,3 Millionen Franken zu. Die Mietkosten betragen rund 31 Prozent des Bruttoaufwandes der Sozialhilfe, der Lebensunterhalt knapp 35 Prozent und Integrationsprojekte 8,5 Prozent.
Zusatzleistungen zur AHV/IV: Konstanz bei Fällen und Kosten
- Ende 2017 wurden 4075 Winterthurer Haushalte mit Zusatzleistungen zur IV oder AHV unterstützt. Das entspricht einer Fallzunahme um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2016: 4002 Fälle). Der Nettoaufwand stieg minimal um 0,6 Prozent auf 50,25 Millionen Franken.
Weitere Informationen:
- Bericht «Facts und Trends der sozialen Sicherung 2017», Soziale Dienste der Stadt Winterthur
- Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich, Interpellationsantwort des Stadtrates
Zum vierten Mal in Folge konnten stagnierende Kosten im Sozialbereich präsentiert werden. Dies, obwohl im gleichen Zeitraum die Anzahl der Personen, die auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zur AHV oder IV angewiesen ist, anstieg. Einer der Gründe für die stabilen Kosten war die Abschaffung der kantonalen Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB), die vollumfänglich von den Gemeinden finanziert worden waren.
Die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen jedoch ein anderes Bild. Die Kosten werden aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wieder deutlich zunehmen. Auch die steigenden Fallzahlen werden sich in den Sozialkosten spiegeln.
Gesetzesänderungen zum Nachteil der Stadt Winterthur Bereits 2018 traten kantonale Gesetzesänderungen in Kraft, die wesentliche Auswirkungen auf die Sozialkosten der Stadt Winterthur haben. So müssen die Gemeinden neuerdings sowohl die Kosten von Heimplatzierungen von Kindern als auch die Integrationskosten von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern tragen. Solch grosse Aufgaben- und Kostenverlagerungen können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht durch Massnahmen im operativen Bereich kompensiert werden. Dies zeigt auch der Expertenbericht des Büro Bass (Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien) zur Steuerung der Sozialkosten von 2016. Aus dem Bericht geht hervor, dass ein kantonaler Soziallastenausgleich notwendig ist, um diese Kostenentwicklung zu bremsen. Der Stadtrat wird sich auf politischer Ebene verstärkt dafür einsetzen.
Mehr Personen benötigen Sozialhilfe Auf operativer Ebene haben die Sozialen Dienste Winterthur in ihrem Einflussbereich verschiedene Massnahmen zur Dämpfung der Kostensteigerung ergriffen. Die Kernaufgabe der Sozialhilfe ist die Integration mit den Elementen Bildung/Arbeit, Wohnen sowie soziale und sprachliche Integration. Integration – und damit auch eine dauerhafte Ablösung aus der Sozialhilfe – kann nur gelingen, wenn alle drei Elemente berücksichtigt werden.
Die Ablösung gelingt tatsächlich in vielen Fällen: Sozialhilfebezug ist zumeist vorübergehend. Knapp die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden können innerhalb eines Jahres wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen, zwei Drittel nach zwei Jahren. Trotzdem steigt die Zahl der Bedürftigen kontinuierlich an: 7435 Personen wurden 2017 kurz- oder längerfristig unterstützt, das sind 344 mehr als im Vorjahr. Hauptgrund dafür ist, dass eine Ablösung aus der Sozialhilfe mit steigender Bezugsdauer immer schwieriger wird.
Zahlen und Fakten 2017 zur sozialen Sicherung Kosten seit vier Jahren auf hohem Niveau stabil
- Der Nettoaufwand für die bedarfsabhängige, individuelle Unterstützung betrug 2017 112,1 Millionen Franken (2016: 111,4 Millionen Franken).
- Zur bedarfsabhängigen Existenzsicherung zählen Zusatzleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung. Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB wurden im Jahr 2017 nicht mehr ausgerichtet. Dadurch entfielen im Vergleich zum Vorjahr 3 Millionen Franken.
Sozialhilfe: Zunahme bei Fällen und Kosten
- Die Sozialhilfequote 2017 in Winterthur betrug 5,6 Prozent. Insgesamt 7435 (Vorjahr: 7091) Personen in 4471 Haushalten (Vorjahr: 4281) wurden 2017 mindestens einmal von der Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht einer Fallzunahme von 4,4 Prozent. 2017 wurden 1335 neue Fälle in die Sozialhilfe aufgenommen und 1047 abgeschlossen.
- Die Nettokosten nahmen um 7 Prozent auf 59,3 Millionen Franken zu. Die Mietkosten betragen rund 31 Prozent des Bruttoaufwandes der Sozialhilfe, der Lebensunterhalt knapp 35 Prozent und Integrationsprojekte 8,5 Prozent.
Zusatzleistungen zur AHV/IV: Konstanz bei Fällen und Kosten
- Ende 2017 wurden 4075 Winterthurer Haushalte mit Zusatzleistungen zur IV oder AHV unterstützt. Das entspricht einer Fallzunahme um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2016: 4002 Fälle). Der Nettoaufwand stieg minimal um 0,6 Prozent auf 50,25 Millionen Franken.
Weitere Informationen:
- Bericht «Facts und Trends der sozialen Sicherung 2017», Soziale Dienste der Stadt Winterthur
- Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich, Interpellationsantwort des Stadtrates