13. Jul. 2021, 09:20 Uhr
medienmitteilung, soziales
Sozialhilfe: Weniger Kosten dank mehr Sozialarbeitenden
Die Sozialberatung der Stadt Winterthur konnte von 2018 bis Ende 2021 zusätzliche befristete Stellen schaffen. Ziel war, die Betreuung der Sozialhilfebeziehenden zu verbessern. Eine Studie zeigt nun, dass sich das auch finanziell gelohnt hat: Pro eingesetztem Franken für den personellen Mehrbedarf resultiert ein Gewinn von 1,74 Franken, was einer Reduktion der jährlichen Gesamtkosten von 2,7 Millionen Franken entspricht. Der Stadtrat wird dem Grossen Gemeinderat beantragen, elf Stellen unbefristet weiterzuführen.
Die Falllast in der Sozialhilfe gibt Auskunft darüber, für wie viele Dossiers eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zuständig ist. In Winterthur war die Falllast sehr hoch. Nachdem ein Pilotprojekt gezeigt hatte, dass sich eine niedrigere Falllast und damit mehr Zeit für die Beratung von Sozialhilfeklientinnen und -klienten auszahlt, hat der Grosse Gemeinderat (GGR) per 2018 einem substantiellen Ausbau der personellen Ressourcen zugestimmt. Diese zusätzlichen Sozialarbeitsstellen sind bis Ende 2021 befristet. Zusammen mit dem Ausbau wurde eine aussagekräftige externe Analyse gefordert, welche die Wirkung des Stellenausbaus untersuchen sollte. Diese Studie des Büros für arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS liegt nun vor.
Senkung der Falllast lohnt sich: tiefere Fallkosten und häufigere Ablösung Gemäss der Studie lohnt sich die Senkung der Fallbelastung in der Sozialberatung Winterthur von über 120 Fällen auf rund 80 betreute Fälle pro Vollzeitstelle. Die damit verbundene bessere Betreuung der Sozialhilfebeziehenden bewirkt:
- Tiefere monatliche Fallkosten: Die monatlichen Kosten pro Fall verringern sich um durchschnittlich 75.50 Franken. Dies entspricht einer Reduktion von 3,6 Prozent.
- Häufigere Ablösungen aus der Sozialhilfe: Statt wie bisher durchschnittlich 39 Fälle pro Monat konnten im Jahr 2019 neu 50 Fällen monatlich aus der Sozialhilfe abgelöst werden. Die Ablösungsrate steigt damit um 27 Prozent. Dies aus Gründen rund um die Erwerbstätigkeit und dank der Einforderung von Leistungen aus vorgelagerten Systemen (u.a. Stipendien und Alimente).
- Verbesserte Erwerbsintegration: Der Anteil von Haushalten mit eigenem Erwerbseinkommen nimmt zu und es gibt vermehrt Ablösungen dank Erwerbstätigkeit.
Einsparungen trotz mehr Personal Die Senkung der Falllast ist mit höheren Personalkosten verbunden. Dennoch ergibt eine Hochrechnung für das Jahr 2019, dass die Kombination von tieferen monatlichen Fallkosten und häufigeren Ablösungen zu Einsparungen von 2,7 Millionen Franken führt; die Mehrkosten für das Personal sind dabei berücksichtigt. Dies entspricht einer Reduktion der gesamten Nettokosten für die Sozialhilfe der Stadt Winterthur von 3,5 Prozent. Oder anders gesagt: Pro eingesetztem Franken für den personellen Mehrbedarf resultiert ein Gewinn von 1.74 Franken.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat mit dem Budget 2022 beantragen, die elf bisher befristeten Stellen als unbefristete Stellen weiterzuführen.
Weitere Informationen:
- Zusammenfassung der Studie «Analyse zu den Auswirkungen der Reduktion der Fallbelastung in der Sozialberatung der Stadt Winterthur», 5 Seiten, dieser Medienmitteilung beigelegt.
- Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
- Studie «Analyse zu den Auswirkungen der Reduktion der Fallbelastung in der Sozialberatung der Stadt Winterthur», BASS, unter stadt.winterthur.ch/soziale-dienste
Die Falllast in der Sozialhilfe gibt Auskunft darüber, für wie viele Dossiers eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zuständig ist. In Winterthur war die Falllast sehr hoch. Nachdem ein Pilotprojekt gezeigt hatte, dass sich eine niedrigere Falllast und damit mehr Zeit für die Beratung von Sozialhilfeklientinnen und -klienten auszahlt, hat der Grosse Gemeinderat (GGR) per 2018 einem substantiellen Ausbau der personellen Ressourcen zugestimmt. Diese zusätzlichen Sozialarbeitsstellen sind bis Ende 2021 befristet. Zusammen mit dem Ausbau wurde eine aussagekräftige externe Analyse gefordert, welche die Wirkung des Stellenausbaus untersuchen sollte. Diese Studie des Büros für arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS liegt nun vor.
Senkung der Falllast lohnt sich: tiefere Fallkosten und häufigere Ablösung Gemäss der Studie lohnt sich die Senkung der Fallbelastung in der Sozialberatung Winterthur von über 120 Fällen auf rund 80 betreute Fälle pro Vollzeitstelle. Die damit verbundene bessere Betreuung der Sozialhilfebeziehenden bewirkt:
- Tiefere monatliche Fallkosten: Die monatlichen Kosten pro Fall verringern sich um durchschnittlich 75.50 Franken. Dies entspricht einer Reduktion von 3,6 Prozent.
- Häufigere Ablösungen aus der Sozialhilfe: Statt wie bisher durchschnittlich 39 Fälle pro Monat konnten im Jahr 2019 neu 50 Fällen monatlich aus der Sozialhilfe abgelöst werden. Die Ablösungsrate steigt damit um 27 Prozent. Dies aus Gründen rund um die Erwerbstätigkeit und dank der Einforderung von Leistungen aus vorgelagerten Systemen (u.a. Stipendien und Alimente).
- Verbesserte Erwerbsintegration: Der Anteil von Haushalten mit eigenem Erwerbseinkommen nimmt zu und es gibt vermehrt Ablösungen dank Erwerbstätigkeit.
Einsparungen trotz mehr Personal Die Senkung der Falllast ist mit höheren Personalkosten verbunden. Dennoch ergibt eine Hochrechnung für das Jahr 2019, dass die Kombination von tieferen monatlichen Fallkosten und häufigeren Ablösungen zu Einsparungen von 2,7 Millionen Franken führt; die Mehrkosten für das Personal sind dabei berücksichtigt. Dies entspricht einer Reduktion der gesamten Nettokosten für die Sozialhilfe der Stadt Winterthur von 3,5 Prozent. Oder anders gesagt: Pro eingesetztem Franken für den personellen Mehrbedarf resultiert ein Gewinn von 1.74 Franken.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat mit dem Budget 2022 beantragen, die elf bisher befristeten Stellen als unbefristete Stellen weiterzuführen.
Weitere Informationen:
- Zusammenfassung der Studie «Analyse zu den Auswirkungen der Reduktion der Fallbelastung in der Sozialberatung der Stadt Winterthur», 5 Seiten, dieser Medienmitteilung beigelegt.
- Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
- Studie «Analyse zu den Auswirkungen der Reduktion der Fallbelastung in der Sozialberatung der Stadt Winterthur», BASS, unter stadt.winterthur.ch/soziale-dienste