5. Jul. 2018, 09:34 Uhr
kultur, medienmitteilung
Neue Rechtsform für das Theater Winterthur
Das Theater Winterthur soll aus der Stadtverwaltung ausgegliedert und in eine gemischtwirtschaftliche, gemeinnützige Aktiengesellschaft «Theater Winterthur AG» überführt werden. Der Theaterbetrieb erhält damit zeitgemässe organisatorische Rahmenbedingungen, um seinem kulturellen Auftrag im Dienst der Kulturstadt Winterthur auch langfristig gerecht zu werden. Das Theatergebäude bleibt bei der Stadt. Mit dieser Vorlage erfüllt der Stadtrat eine erheblich erklärte Motion des Grossen Gemeinderates, welche die Überführung des Theaters in eine gemeinnützige Trägerschaft verlangt. Über die Ausgliederung entscheiden wird letztlich die Stimmbevölkerung. Zudem unterliegt sie der Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Theater Winterthur ist mit rund 780 Sitzplätzen das grösste Gastspielhaus der Schweiz. Mit aktuell jährlich mehr als 150 Vorstellungen von renommierten nationalen und internationalen Bühnen aus den Bereichen des Musik- und Sprechtheaters sowie des Balletts bzw. Tanzes leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung und Profilierung der Stadt und der Region Winterthur als Kulturstandort.
Aktuell ist das Theater Winterthur Teil der Stadtverwaltung und in das Departement Kulturelles und Dienste integriert. Am 18. Januar 2016 erklärte der Grosse Gemeinderat die Motion betreffend «Überführung des Theater Winterthur in eine gemeinnützige Trägerschaft» für erheblich und beauftragte den Stadtrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Umsetzungsvorlage. Die Ausgliederung, verknüpft mit einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Theater, soll nach dem Willen des Parlaments die strategische Steuerung des Theaterbetriebs durch Stadt- und Gemeinderat optimieren und eine transparente, auf die Veranstaltungssaison ausgerichtete Finanzplanung und Rechnungslegung ermöglichen.
Die vom Stadtrat nun verabschiedete Umsetzungsvorlage sieht vor, den Theaterbetrieb in eine gemischtwirtschaftliche gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen, während die Theaterliegenschaft weiterhin im Eigentum der Stadt bleibt. Die Betriebsüberführung geschieht in zwei Etappen: Zunächst gründet die Stadt Winterthur die Aktiengesellschaft «Theater Winterthur AG». Das von der Stadt gezeichnete Aktienkapital beträgt 1,5 Millionen Franken. In einem zweiten Schritt wird die Aktiengesellschaft über eine genehmigte Kapitalerhöhung für andere Gemeinwesen und private Aktionäre geöffnet. In den Gründerstatuten ist eine Kapitalerhöhung von 750 000 Franken vorgesehen. Die Theater Winterthur AG wird nicht gewinnorientiert und daher steuerbefreit sein. Für die Nutzung der im städtischen Eigentum verbleibenden Theaterliegenschaft vereinbart die Stadt mit der Theater Winterthur AG eine Gebrauchsleihe. Mit der Überführung des Theaterbetriebs in die Theater Winterthur AG wird diese sodann zur neuen Arbeitgeberin der Theatermitarbeitenden. Sie schliesst hierfür einen Gesamtarbeitsvertrag ab, der die Gleichstellung des Personals mit den städtischen Mitarbeitenden beachtet.
In Übereinstimmung mit dem kantonalen Gemeindegesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist, werden die wesentlichen Regelungen zur Ausgliederung des Theaters und für dessen neue Trägerschaft in einer Rechtsverordnung (sog. «Theaterverordnung») verankert, die der Volkstabstimmung unterliegt und danach – falls sie von den Stimmberechtigten angenommen wird – noch die Genehmigung durch den Regierungsrat benötigt. Im Hinblick darauf ist der Verordnungstext bereits vom Kanton vorgeprüft worden.
Die Theaterverordnung umschreibt den kulturellen Auftrag der Theater Winterthur AG und legt als Gegenleistung einen finanziellen Beitrag der Stadt an die Grundfinanzierung des Theaterbetriebs von 4,25 Millionen Franken pro Jahr bzw. Spielzeit fest. Mit diesem Beitrag ist – auch im Sinn der vorliegenden Motion – gewährleistet, dass in Winterthur künftig weiterhin ein künstlerisch hochwertiges Gastspieltheater betrieben und damit ein wesentlicher Beitrag zur Profilierung von Winterthur als Kulturstadt geleistet werden kann. Schliesslich wird der Stadtrat in der Theaterverordnung dazu ermächtigt, mit der Theater Winterthur AG einen Leistungs- und Subventionsvertrag abzuschliessen, welcher die gegenseitigen Leistungen, Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen der Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung näher regelt.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen politischen Entscheidungsträger – Grosser Gemeinderat, Stimmbevölkerung und Regierungsrat – zur vorliegenden Umsetzungsvorlage ist der Start der ersten Spielzeit des Theaters mit neuer Trägerschaft ab August 2019 geplant.
Das Theater Winterthur ist mit rund 780 Sitzplätzen das grösste Gastspielhaus der Schweiz. Mit aktuell jährlich mehr als 150 Vorstellungen von renommierten nationalen und internationalen Bühnen aus den Bereichen des Musik- und Sprechtheaters sowie des Balletts bzw. Tanzes leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung und Profilierung der Stadt und der Region Winterthur als Kulturstandort.
Aktuell ist das Theater Winterthur Teil der Stadtverwaltung und in das Departement Kulturelles und Dienste integriert. Am 18. Januar 2016 erklärte der Grosse Gemeinderat die Motion betreffend «Überführung des Theater Winterthur in eine gemeinnützige Trägerschaft» für erheblich und beauftragte den Stadtrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Umsetzungsvorlage. Die Ausgliederung, verknüpft mit einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Theater, soll nach dem Willen des Parlaments die strategische Steuerung des Theaterbetriebs durch Stadt- und Gemeinderat optimieren und eine transparente, auf die Veranstaltungssaison ausgerichtete Finanzplanung und Rechnungslegung ermöglichen.
Die vom Stadtrat nun verabschiedete Umsetzungsvorlage sieht vor, den Theaterbetrieb in eine gemischtwirtschaftliche gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen, während die Theaterliegenschaft weiterhin im Eigentum der Stadt bleibt. Die Betriebsüberführung geschieht in zwei Etappen: Zunächst gründet die Stadt Winterthur die Aktiengesellschaft «Theater Winterthur AG». Das von der Stadt gezeichnete Aktienkapital beträgt 1,5 Millionen Franken. In einem zweiten Schritt wird die Aktiengesellschaft über eine genehmigte Kapitalerhöhung für andere Gemeinwesen und private Aktionäre geöffnet. In den Gründerstatuten ist eine Kapitalerhöhung von 750 000 Franken vorgesehen. Die Theater Winterthur AG wird nicht gewinnorientiert und daher steuerbefreit sein. Für die Nutzung der im städtischen Eigentum verbleibenden Theaterliegenschaft vereinbart die Stadt mit der Theater Winterthur AG eine Gebrauchsleihe. Mit der Überführung des Theaterbetriebs in die Theater Winterthur AG wird diese sodann zur neuen Arbeitgeberin der Theatermitarbeitenden. Sie schliesst hierfür einen Gesamtarbeitsvertrag ab, der die Gleichstellung des Personals mit den städtischen Mitarbeitenden beachtet.
In Übereinstimmung mit dem kantonalen Gemeindegesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist, werden die wesentlichen Regelungen zur Ausgliederung des Theaters und für dessen neue Trägerschaft in einer Rechtsverordnung (sog. «Theaterverordnung») verankert, die der Volkstabstimmung unterliegt und danach – falls sie von den Stimmberechtigten angenommen wird – noch die Genehmigung durch den Regierungsrat benötigt. Im Hinblick darauf ist der Verordnungstext bereits vom Kanton vorgeprüft worden.
Die Theaterverordnung umschreibt den kulturellen Auftrag der Theater Winterthur AG und legt als Gegenleistung einen finanziellen Beitrag der Stadt an die Grundfinanzierung des Theaterbetriebs von 4,25 Millionen Franken pro Jahr bzw. Spielzeit fest. Mit diesem Beitrag ist – auch im Sinn der vorliegenden Motion – gewährleistet, dass in Winterthur künftig weiterhin ein künstlerisch hochwertiges Gastspieltheater betrieben und damit ein wesentlicher Beitrag zur Profilierung von Winterthur als Kulturstadt geleistet werden kann. Schliesslich wird der Stadtrat in der Theaterverordnung dazu ermächtigt, mit der Theater Winterthur AG einen Leistungs- und Subventionsvertrag abzuschliessen, welcher die gegenseitigen Leistungen, Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen der Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung näher regelt.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen politischen Entscheidungsträger – Grosser Gemeinderat, Stimmbevölkerung und Regierungsrat – zur vorliegenden Umsetzungsvorlage ist der Start der ersten Spielzeit des Theaters mit neuer Trägerschaft ab August 2019 geplant.