1. Sep. 2017, 08:46 Uhr
medienmitteilung
Ausschreibung des öffentlichen Plakataushangs
Der Vertrag der Stadt Winterthur über den Plakataushang auf öffentlichem Grund mit der APG läuft auf Ende Jahr aus. Die Konzession für den Aushang an den rund 850 perma-nenten Plakatstellen sowie an den temporären Stellen wird öffentlich ausgeschrieben.
Beim Aushang von Plakaten (Werbeplakate und politische Plakate) auf öffentlichem Grund handelt es sich um kostenpflichtige Konzessionen. Die Vergabe von Konzessionen untersteht nicht dem Submissionsrecht, sie müssen aber trotzdem aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Plakatvertrag regelt, welche Plakatstellen unter diesen Vertrag fallen und welche davon ausgenommen sind, wie beispielsweise Buswartehallen oder die temporären nicht kommerziellen Plakatstellen der Gewerbepolizei für Kultur- und Sportanlässe. Der Vertrag beinhaltet neben der kommerziellen Regelung auch Bestimmungen zur Kulturwerbung, Unfallverhütung und politischen Werbung.
Werbung für Tabak- und Alkoholprodukte sowie Werbung, die religiöse oder sittliche Gefühle verletzen kann, bleiben an den städtischen Plakatstellen weiterhin verboten.
Öffentliche Ausschreibung auf Simap (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz)
Beim Aushang von Plakaten (Werbeplakate und politische Plakate) auf öffentlichem Grund handelt es sich um kostenpflichtige Konzessionen. Die Vergabe von Konzessionen untersteht nicht dem Submissionsrecht, sie müssen aber trotzdem aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Plakatvertrag regelt, welche Plakatstellen unter diesen Vertrag fallen und welche davon ausgenommen sind, wie beispielsweise Buswartehallen oder die temporären nicht kommerziellen Plakatstellen der Gewerbepolizei für Kultur- und Sportanlässe. Der Vertrag beinhaltet neben der kommerziellen Regelung auch Bestimmungen zur Kulturwerbung, Unfallverhütung und politischen Werbung.
Werbung für Tabak- und Alkoholprodukte sowie Werbung, die religiöse oder sittliche Gefühle verletzen kann, bleiben an den städtischen Plakatstellen weiterhin verboten.
Öffentliche Ausschreibung auf Simap (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz)