29. Jan. 2021, 08:01 Uhr
medienmitteilung
Angepasste Tarifordnung für das Taxiwesen
Die seit 2008 geltende Tarifverordnung wurde auf Antrag der Taxikommission der Stadt Winterthur überarbeitet und tariflich angepasst. Die Höchsttarife für die Grundtaxe, die Fahrtaxe und die Wartezeittaxe wurden nach oben angepasst, um dem wirtschaftlich stark geforderten Taxigewerbe mehr unternehmerische Freiheit zu gewähren.
Die aktuell gültige Tarifverordnung für das Taxiwesen der Stadt Winterthur stammt aus dem Jahr 2008 und blieb seither unverändert. Mehrmals wurden Anträge für eine Anpassung gestellt, aber jeweils abgewiesen. Nun stimmte der Stadtrat dem Antrag der Winterthurer Taxikommission zu, die Tarifverordnung anzupassen und die einzelnen Höchsttarife anzuheben.
Im Zuge eines Vergleichs mit den Tarifen in mehreren Schweizer Städten stellte sich heraus, dass die Tarife in der Stadt Winterthur eher unterdurchschnittlich sind. Auch wurden in anderen Städten die Tarife in den vergangenen Jahren erhöht, in der Stadt Zürich beispielsweise im Jahr 2015.
Mit der Anpassung der Höchsttarife können die Gewerbetreibenden ihr Angebot gegenüber heute differenzieren und bei Bedarf den gestiegenen Betriebskosten anpassen. Der grössere Tarifrahmen deckt sich ausserdem mit dem Grundgedanken des Binnenmarkgesetztes und der damit verbundenen Forderung nach einem liberalen Taximarkt, auf dem sich die daran Teilnehmenden möglichst frei von regulatorischen Schranken entfalten können.
Mit der neuen Tarifordnung wird der Höchsttarif für die Grundtaxe pro Fahrauftrag auf 7.00 Franken (bis jetzt 6.00 Fr.), die maximale Fahrtaxe pro gefahrenen Kilometer auf 4.20 Franken (bis jetzt 3.80 Fr.) und die maximale Wartezeittaxe pro Stunde auf 79.20 Franken (bis jetzt 69.00 Fr.) festgesetzt. Im Vergleich zu anderen Städten liegt die Tarifanpassung gesamtschweizerisch in einem vernünftigen und moderaten Rahmen.
Die beantragten Tarife wurden dem Preisüberwacher zur Stellungnahme vorgelegt, der keine Einwände gegen die vorgesehene Erhöhung geltend gemacht hat.
Die aktuell gültige Tarifverordnung für das Taxiwesen der Stadt Winterthur stammt aus dem Jahr 2008 und blieb seither unverändert. Mehrmals wurden Anträge für eine Anpassung gestellt, aber jeweils abgewiesen. Nun stimmte der Stadtrat dem Antrag der Winterthurer Taxikommission zu, die Tarifverordnung anzupassen und die einzelnen Höchsttarife anzuheben.
Im Zuge eines Vergleichs mit den Tarifen in mehreren Schweizer Städten stellte sich heraus, dass die Tarife in der Stadt Winterthur eher unterdurchschnittlich sind. Auch wurden in anderen Städten die Tarife in den vergangenen Jahren erhöht, in der Stadt Zürich beispielsweise im Jahr 2015.
Mit der Anpassung der Höchsttarife können die Gewerbetreibenden ihr Angebot gegenüber heute differenzieren und bei Bedarf den gestiegenen Betriebskosten anpassen. Der grössere Tarifrahmen deckt sich ausserdem mit dem Grundgedanken des Binnenmarkgesetztes und der damit verbundenen Forderung nach einem liberalen Taximarkt, auf dem sich die daran Teilnehmenden möglichst frei von regulatorischen Schranken entfalten können.
Mit der neuen Tarifordnung wird der Höchsttarif für die Grundtaxe pro Fahrauftrag auf 7.00 Franken (bis jetzt 6.00 Fr.), die maximale Fahrtaxe pro gefahrenen Kilometer auf 4.20 Franken (bis jetzt 3.80 Fr.) und die maximale Wartezeittaxe pro Stunde auf 79.20 Franken (bis jetzt 69.00 Fr.) festgesetzt. Im Vergleich zu anderen Städten liegt die Tarifanpassung gesamtschweizerisch in einem vernünftigen und moderaten Rahmen.
Die beantragten Tarife wurden dem Preisüberwacher zur Stellungnahme vorgelegt, der keine Einwände gegen die vorgesehene Erhöhung geltend gemacht hat.