18. Aug. 2017, 09:04 Uhr
medienmitteilung, soziales
Nein zum Heimfinanzierungsgesetz und zum Integrationsstopp für vorläufig Aufgenommene
Über vier Millionen Franken jährlich stehen bei den kantonalen Abstimmungen vom 24. September für die Stadt Winterthur auf dem Spiel. Der Stadtrat empfiehlt zweimal ein Nein: zum Gesetz über die Jugendheime und zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene. Beide Vorlagen belasten die Gemeinden im Kanton Zürich und die Stadt Winterthur jährlich wiederkehrend mit zusätzlichen Aufwendungen in Millionenhöhe. Dies macht der Stadtrat auch in der an seiner letzten Sitzung verabschiedeten Interpellationsantwort betreffend Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich deutlich.
Schon seit Jahren setzt sich der Winterthurer Stadtrat für einen gerechten Soziallastenausgleich im Kanton Zürich ein. Denn die Stadt hat angesichts der steigenden Kosten kaum andere Einflussmöglichkeiten: Sozialleistungen – wie die Zusatzleistungen zur AHV/IV, die Sozialhilfe oder die Pflegefinanzierung – sind durch Bund und Kanton gesetzlich vorgeschrie-ben und werden wesentlich durch die Bevölkerungszusammensetzung bestimmt. Im Kanton Zürich fehlt ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen den sehr unterschiedlich belasteten Gemeinden. Auch sind die kantonalen Beiträge im schweizerischen Vergleich niedrig, was zu hohen Belastungen der Gemeinden führt.
Am 24. September 2017 können die Stimmberechtigten bei den kantonalen Gesetzesvorlagen zur Heimfinanzierung und zum Sozialhilfestopp für vorläufig Aufgenommene mit einem Nein Verschlechterungen für die Stadt Winterthur abwenden.
Nein zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge Zum Jugendheimgesetz hat der Zürcher Kantonsrat am 23. Januar 2017 eine umstrittene Gesetzesänderung beschlossen. Die bisherige Praxis, wonach die Gemeinden die Kosten für Heimplatzierungen übernehmen müssen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, soll im Gesetz festgeschrieben werden. Für diese Praxis gab es bisher gemäss Bundesgerichtsurteil keine genügende gesetzliche Grundlage, weshalb der Kanton seit dem 1. April 2016 die Kosten der Heimplatzierung trägt. Mit der Gesetzesänderung soll nun die Grundlage für eine erneute Kostenübernahme durch die Gemeinden geschaffen werden.
Der Winterthurer Stadtrat empfiehlt ein Nein zu dieser Vorlage, denn sie hätte für Winterthur Mehrkosten von rund 3,3 Millionen Franken jährlich zur Folge. Zudem könnte ein hoher Nein-Stimmen-Anteil auch beim neuen Kinder- und Jugendheimgesetz den Kostenteiler Gemeinden–Kanton zugunsten der Gemeinden beeinflussen.
Nein zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene Der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur hat gegen diese Vorlage auf Antrag des Stadtrats das Gemeindereferendum ergriffen. Denn vorläufig Aufgenommene sind zumeist Kriegsflüchtlinge und werden langfristig in der Schweiz bleiben. Ihre Integration ist wesentlich, damit sie finanzielle Eigenständigkeit erreichen können. Die Abstimmungsvorlage beabsichtigt jedoch, vorläufig Aufgenommenen keine Sozialhilfe, sondern lediglich Asylfürsorge zukommen zu lassen. Damit wären Leistungen für Unterbringung, Sprache und Integration, zu denen die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, nicht mehr angemessen finanziert. Das gefährdet die Integration und die soziale Sicherheit. Für die Stadt Winterthur entstünden jährliche Zusatzkosten von mindestens einer Million Franken. Zudem widerspricht die kantonsrätliche Vorlage dem Volkswillen: 2011 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich mit 61,4 Prozent Ja-Stimmen das heutige System explizit befürwortet.
Der Winterthurer Stadtrat wird sich auch in Zukunft für einen fairen Soziallastenausgleich einsetzen. So unterstützt er zum Beispiel das neue Kinder- und Jugendheimgesetz, das ein Gesamtkostenmodell vorsieht. Dieses Gesetz wird demnächst im Kantonsrat beraten und sieht vor, dass sich die Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl an den Kosten von Kinder- und Jugendheimen beteiligen. Das erhöht die Planbarkeit, minimiert das Risiko von kleinen Gemeinden bei kostenintensiven Einzelfällen und entlastet überdurchschnittlich belastete Gemeinden. Weitere Schwerpunkte sind in der aktuellen Interpellationsantwort betreffend Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich aufgeführt.
Interpellationsantwort betreffend Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich unter gemeinderat.winterthur.ch
Medienmitteilung der Stadt Winterthur «Vorläufig Aufgenommene: Stadtrat beantragt Gemeindereferendum» vom 3. Mai 2017
Schon seit Jahren setzt sich der Winterthurer Stadtrat für einen gerechten Soziallastenausgleich im Kanton Zürich ein. Denn die Stadt hat angesichts der steigenden Kosten kaum andere Einflussmöglichkeiten: Sozialleistungen – wie die Zusatzleistungen zur AHV/IV, die Sozialhilfe oder die Pflegefinanzierung – sind durch Bund und Kanton gesetzlich vorgeschrie-ben und werden wesentlich durch die Bevölkerungszusammensetzung bestimmt. Im Kanton Zürich fehlt ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen den sehr unterschiedlich belasteten Gemeinden. Auch sind die kantonalen Beiträge im schweizerischen Vergleich niedrig, was zu hohen Belastungen der Gemeinden führt.
Am 24. September 2017 können die Stimmberechtigten bei den kantonalen Gesetzesvorlagen zur Heimfinanzierung und zum Sozialhilfestopp für vorläufig Aufgenommene mit einem Nein Verschlechterungen für die Stadt Winterthur abwenden.
Nein zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge Zum Jugendheimgesetz hat der Zürcher Kantonsrat am 23. Januar 2017 eine umstrittene Gesetzesänderung beschlossen. Die bisherige Praxis, wonach die Gemeinden die Kosten für Heimplatzierungen übernehmen müssen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, soll im Gesetz festgeschrieben werden. Für diese Praxis gab es bisher gemäss Bundesgerichtsurteil keine genügende gesetzliche Grundlage, weshalb der Kanton seit dem 1. April 2016 die Kosten der Heimplatzierung trägt. Mit der Gesetzesänderung soll nun die Grundlage für eine erneute Kostenübernahme durch die Gemeinden geschaffen werden.
Der Winterthurer Stadtrat empfiehlt ein Nein zu dieser Vorlage, denn sie hätte für Winterthur Mehrkosten von rund 3,3 Millionen Franken jährlich zur Folge. Zudem könnte ein hoher Nein-Stimmen-Anteil auch beim neuen Kinder- und Jugendheimgesetz den Kostenteiler Gemeinden–Kanton zugunsten der Gemeinden beeinflussen.
Nein zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene Der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur hat gegen diese Vorlage auf Antrag des Stadtrats das Gemeindereferendum ergriffen. Denn vorläufig Aufgenommene sind zumeist Kriegsflüchtlinge und werden langfristig in der Schweiz bleiben. Ihre Integration ist wesentlich, damit sie finanzielle Eigenständigkeit erreichen können. Die Abstimmungsvorlage beabsichtigt jedoch, vorläufig Aufgenommenen keine Sozialhilfe, sondern lediglich Asylfürsorge zukommen zu lassen. Damit wären Leistungen für Unterbringung, Sprache und Integration, zu denen die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, nicht mehr angemessen finanziert. Das gefährdet die Integration und die soziale Sicherheit. Für die Stadt Winterthur entstünden jährliche Zusatzkosten von mindestens einer Million Franken. Zudem widerspricht die kantonsrätliche Vorlage dem Volkswillen: 2011 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich mit 61,4 Prozent Ja-Stimmen das heutige System explizit befürwortet.
Der Winterthurer Stadtrat wird sich auch in Zukunft für einen fairen Soziallastenausgleich einsetzen. So unterstützt er zum Beispiel das neue Kinder- und Jugendheimgesetz, das ein Gesamtkostenmodell vorsieht. Dieses Gesetz wird demnächst im Kantonsrat beraten und sieht vor, dass sich die Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl an den Kosten von Kinder- und Jugendheimen beteiligen. Das erhöht die Planbarkeit, minimiert das Risiko von kleinen Gemeinden bei kostenintensiven Einzelfällen und entlastet überdurchschnittlich belastete Gemeinden. Weitere Schwerpunkte sind in der aktuellen Interpellationsantwort betreffend Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich aufgeführt.
Interpellationsantwort betreffend Einsatz für einen gerechten Soziallastenausgleich unter gemeinderat.winterthur.ch
Medienmitteilung der Stadt Winterthur «Vorläufig Aufgenommene: Stadtrat beantragt Gemeindereferendum» vom 3. Mai 2017