14. Mai. 2018, 08:10 Uhr
medienmitteilung
Reduktion der kommunalen Einbürgerungsgebühren
Für Personen, die bisher vom Grossen Gemeinderat eingebürgert wurden, reduzieren sich die städtischen Einbürgerungsgebühren um 200 Franken.
Am 24. September 2017 sprach sich die Winterthurer Stimmbevölkerung dafür aus, Einbürgerungen nur noch vom Stadtrat beschliessen zu lassen. Mit dieser Änderung wurde auch die gemeinderätliche Bürgerrechtskommission abgeschafft. Neu haben Einbürgerungswillige, die nicht während mindestens fünf Jahren die Schule in der Schweiz besucht haben, einen schriftlichen Grundkenntnistest abzulegen. Dieser Test wird von der Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) durchgeführt und den Einbürgerungswilligen direkt in Rechnung gestellt (150 Fr. pro Person).
Der Stadtrat senkt im Gegenzug die Gebühren für ausländische Einbürgerungswillige, die weder in der Schweiz geboren wurden noch hier die Schule besuchten. Die kommunale Gebühr wird für über 25-Jährige von 1400 auf 1200 Franken pro Person gesenkt. Personen bis 25 Jahre bezahlen die Hälfte. Keine Änderung der Gebühren erfolgt bei Personen mit Anspruch auf Einbürgerung. Diese sind vom Grundkenntnistest befreit und profitieren weiterhin von tieferen Gebühren.
Die neuen Gebühren treten auf den 1. Juli 2018 in Kraft.
Am 24. September 2017 sprach sich die Winterthurer Stimmbevölkerung dafür aus, Einbürgerungen nur noch vom Stadtrat beschliessen zu lassen. Mit dieser Änderung wurde auch die gemeinderätliche Bürgerrechtskommission abgeschafft. Neu haben Einbürgerungswillige, die nicht während mindestens fünf Jahren die Schule in der Schweiz besucht haben, einen schriftlichen Grundkenntnistest abzulegen. Dieser Test wird von der Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) durchgeführt und den Einbürgerungswilligen direkt in Rechnung gestellt (150 Fr. pro Person).
Der Stadtrat senkt im Gegenzug die Gebühren für ausländische Einbürgerungswillige, die weder in der Schweiz geboren wurden noch hier die Schule besuchten. Die kommunale Gebühr wird für über 25-Jährige von 1400 auf 1200 Franken pro Person gesenkt. Personen bis 25 Jahre bezahlen die Hälfte. Keine Änderung der Gebühren erfolgt bei Personen mit Anspruch auf Einbürgerung. Diese sind vom Grundkenntnistest befreit und profitieren weiterhin von tieferen Gebühren.
Die neuen Gebühren treten auf den 1. Juli 2018 in Kraft.