8. Mai. 2020, 08:56 Uhr
medienmitteilung
Coronavirus: Einwohnerkontrolle und Steueramt werden für den Publikumsverkehr wieder geöffnet
Die Stadtverwaltung unternimmt einen nächsten Schritt auf dem Weg zum Normalbetrieb. Der Stadtrat hat beschlossen, dass der Haupteingang zum Superblock am Montag, 11. Mai, ab 13.30 Uhr wieder geöffnet wird: Die Schalter der Einwohnerkontrolle und des Steueramts werden zu diesem Zeitpunkt unter Anwendung eines speziellen Einlasssystems wieder für den Publikumsverkehr und ohne Voranmeldung zugänglich gemacht. Bei den weiteren Schaltern im Superblock und in den übrigen Verwaltungsgebäuden ist das persönliche Erscheinen nur nach Vereinbarung möglich – aber nicht mehr nur für dringliche Anliegen. Der Stadtrat hat zudem festgelegt, dass die städtischen Museen und Bibliotheken mit Ausnahme der Lesesäle ebenfalls ab Anfang nächster Woche wieder geöffnet werden.
Im Zuge der letzten Beschlüsse des Bundesrates vom 29. April 2020 wird nun auch die Winterthurer Stadtverwaltung etappenweise wieder ihren Normalbetrieb aufnehmen. Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung unter anderem Folgendes entschieden:
Im Superblock an der Pionierstrasse 7 wird der Haupteingang ab Montag, 11. Mai 2020, 13.30 Uhr geöffnet, damit die Schalter der Einwohnerkontrolle und des Steueramts wieder ohne Voranmeldung für den Publikumsverkehr zugänglich sind. Es gilt ein spezielles Regime, da bei Einwohnerkontrolle und Steueramt mit einem besonders grossen Andrang gerechnet wird: Am Haupteingang zum Superblock wird eine Einlasskontrolle installiert, welche die Besucherströme triagiert sowie geordnet und gestaffelt Einlass in den Superblock gewährt. Hierzu werden in der Hektargasse vor dem Haupteingang Warteräume eingerichtet, ebenso in der Eingangshalle des Superblocks und vor den genannten Bereichen. Die Eingangskontrolle wird durch Sicherheitspersonal durchgeführt.
Grundsätzlich sind auch die weiteren Schalter der Stadtverwaltung im Superblock und in den übrigen Verwaltungsgebäuden ab Montag, 11. Mai 2020, unter gewissen Voraussetzungen und unter Anwendung von organisationsspezifischen Schutzmassnahmen wieder zugänglich – und zwar nicht mehr nur für dringliche Anliegen. Wichtig jedoch: Das persönliche Erscheinen ist nur auf Vereinbarung möglich. Die Eingangskontrolleure weisen Besuchende mit Voranmeldung für andere Bereiche als Einwohnerkontrolle und Steueramt zum Empfang im Superblock, wo die weitere Verteilung stattfindet. Hinweis: Aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Informationen zur Kontaktaufnahme mit einer spezifischen städtischen Stelle finden die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung unter stadt.winterthur.ch/einschränkungen. Ohne Einschränkungen geöffnet sind die Schalter der Stadtpolizei am Obertor sowie der Stadtammann- und Betreibungsämter.
Ebenfalls ab kommendem Montag wieder geöffnet werden die städtischen Bibliotheken (mit Ausnahme der Lesesäle) und Museen (ab 12. Mai 2020) sowie die Freizeitanlagen für die Spiel- und Krabbelgruppen und für den Mittagstisch. Die Institutionen wurden im Vorfeld beauftragt, Schutzkonzepte auszuarbeiten, damit die Sicherheit für Angestellte und Gäste gewährleistet ist. Die entsprechenden Informationen sind auf den betreffenden Webseiten aufgeschaltet. Die Bibliotheken können unter Einhaltung diverser Schutzmassnahmen wieder einen Teilservice anbieten. Es wird eine Einlassbeschränkung geben, sodass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Physische Medien können ausgeliehen und Medienberatungen in Anspruch genommen werden. Zu den Präsenzbeständen wie Tageszeitungen besteht bis auf Weiteres kein Zugang und auch Publikumsbereiche, Sitz-und Arbeitsplätze und Kaffeeecken bleiben geschlossen. Veranstaltungen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt.
Detaillierte Informationen für Terminvereinbarungen: stadt.winterthur.ch/einschraenkungen
Im Zuge der letzten Beschlüsse des Bundesrates vom 29. April 2020 wird nun auch die Winterthurer Stadtverwaltung etappenweise wieder ihren Normalbetrieb aufnehmen. Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung unter anderem Folgendes entschieden:
Im Superblock an der Pionierstrasse 7 wird der Haupteingang ab Montag, 11. Mai 2020, 13.30 Uhr geöffnet, damit die Schalter der Einwohnerkontrolle und des Steueramts wieder ohne Voranmeldung für den Publikumsverkehr zugänglich sind. Es gilt ein spezielles Regime, da bei Einwohnerkontrolle und Steueramt mit einem besonders grossen Andrang gerechnet wird: Am Haupteingang zum Superblock wird eine Einlasskontrolle installiert, welche die Besucherströme triagiert sowie geordnet und gestaffelt Einlass in den Superblock gewährt. Hierzu werden in der Hektargasse vor dem Haupteingang Warteräume eingerichtet, ebenso in der Eingangshalle des Superblocks und vor den genannten Bereichen. Die Eingangskontrolle wird durch Sicherheitspersonal durchgeführt.
Grundsätzlich sind auch die weiteren Schalter der Stadtverwaltung im Superblock und in den übrigen Verwaltungsgebäuden ab Montag, 11. Mai 2020, unter gewissen Voraussetzungen und unter Anwendung von organisationsspezifischen Schutzmassnahmen wieder zugänglich – und zwar nicht mehr nur für dringliche Anliegen. Wichtig jedoch: Das persönliche Erscheinen ist nur auf Vereinbarung möglich. Die Eingangskontrolleure weisen Besuchende mit Voranmeldung für andere Bereiche als Einwohnerkontrolle und Steueramt zum Empfang im Superblock, wo die weitere Verteilung stattfindet. Hinweis: Aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Informationen zur Kontaktaufnahme mit einer spezifischen städtischen Stelle finden die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung unter stadt.winterthur.ch/einschränkungen. Ohne Einschränkungen geöffnet sind die Schalter der Stadtpolizei am Obertor sowie der Stadtammann- und Betreibungsämter.
Ebenfalls ab kommendem Montag wieder geöffnet werden die städtischen Bibliotheken (mit Ausnahme der Lesesäle) und Museen (ab 12. Mai 2020) sowie die Freizeitanlagen für die Spiel- und Krabbelgruppen und für den Mittagstisch. Die Institutionen wurden im Vorfeld beauftragt, Schutzkonzepte auszuarbeiten, damit die Sicherheit für Angestellte und Gäste gewährleistet ist. Die entsprechenden Informationen sind auf den betreffenden Webseiten aufgeschaltet. Die Bibliotheken können unter Einhaltung diverser Schutzmassnahmen wieder einen Teilservice anbieten. Es wird eine Einlassbeschränkung geben, sodass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Physische Medien können ausgeliehen und Medienberatungen in Anspruch genommen werden. Zu den Präsenzbeständen wie Tageszeitungen besteht bis auf Weiteres kein Zugang und auch Publikumsbereiche, Sitz-und Arbeitsplätze und Kaffeeecken bleiben geschlossen. Veranstaltungen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt.
Detaillierte Informationen für Terminvereinbarungen: stadt.winterthur.ch/einschraenkungen