3. Nov. 2023, 07:47 Uhr
medienmitteilung, bau
Lichtsignalanlage am Seemer Buck
Auf der Tösstalstrasse, südlich der Einmündung der Eidbergstrasse, wird eine provisorische Lichtsignalanlage erstellt. Die Anlage ermöglicht eine Priorisierung der Buslinie 9, die auf Grund von Verkehrsüberlastungen die Anschlüsse am Bahnhof Seen oft nicht sicherstellen konnte und kann. Mit der Anlage erfolgt eine weitere Umsetzung der regionalen Verkehrssteuerung (RVS). Zudem wird mit dieser Anlage eine sichere Querung der Tösstalstrasse für Fussgängerinnen und Fussgänger ermöglicht.
Besonders zu den Hauptverkehrszeiten staut sich der Verkehr auf der Tösstalstrasse in Seen vor der Kreuzung Kanzleistrasse teils stark. Dies führt wiederholt zu Verlustzeiten der Stadtbuslinie 9, wodurch die Anschlüsse an die S-Bahn am Bahnhof Seen nicht gewährleistet werden können. Eine mögliche Folge dieser Situation ist der Abbau des Angebots der Linie 9 ab dem Fahrplanwechsel im kommenden Dezember.
Um dies zu verhindern, zieht das Tiefbauamt in Abstimmung mit Stadtbus Winterthur nun die Erstellung der Lichtsignalanlage am Seemerbuck als Provisorium vor. Ursprünglich sollte die Busbevorzugungsanlage mit der Sanierung der Brücke über die SBB-Linie erst per 2028 realisiert werden. Die Busbevorzugungsanlage ist Teil des regionalen Verkehrssteuerungskonzept (RVS). Mit diesem soll der Verkehr in weniger sensiblen Stauräumen zurückgehalten werden. Mit der Anlage am Seemerbuck verlagert sich der Rückstau von der Kreuzung Tösstal- und Kanzleistrasse in Seen, auf das unbesiedelte Gebiet zwischen Sennhof und Seen. Die Fahrzeiten für den motorisierten Individualverkehr verändern sich dadurch nicht, die Stadtbuslinie 9 profitiert hingegen von weniger Verlustzeiten zwischen Eidbergstrasse und Kanzleistrasse. Ein Monitoring soll die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verlustzeiten von Stadtbus aufzeigen und Aufschluss über allfällig notwendige, flankierende Massnahmen geben.
Parallel zur Inbetriebnahme der provisorischen Lichtsignalanlage wird die Führung für den Fussverkehr bei der Kreuzung Tösstal- und Eidbergstrasse angepasst. Zeitgleich wird die Geschwindigkeit auf der Tösstalstrasse auf 60 km/h limitiert, wodurch eine sichere Querung über die Tösstalstrasse ermöglicht und ein städtischer Unfallschwerpunkt entschärft wird. Die dazugehörige Verkehrsanordnung wird heute Freitag, 3. November 2023, publiziert und kann innert 30 Tagen mittels Rekurs angefochten werden.
Die Auflagedokumente sind hier verfügbar.
Weitere Informationen zur regionalen Verkehrssteuerung: stadt.winterthur.ch
Besonders zu den Hauptverkehrszeiten staut sich der Verkehr auf der Tösstalstrasse in Seen vor der Kreuzung Kanzleistrasse teils stark. Dies führt wiederholt zu Verlustzeiten der Stadtbuslinie 9, wodurch die Anschlüsse an die S-Bahn am Bahnhof Seen nicht gewährleistet werden können. Eine mögliche Folge dieser Situation ist der Abbau des Angebots der Linie 9 ab dem Fahrplanwechsel im kommenden Dezember.
Um dies zu verhindern, zieht das Tiefbauamt in Abstimmung mit Stadtbus Winterthur nun die Erstellung der Lichtsignalanlage am Seemerbuck als Provisorium vor. Ursprünglich sollte die Busbevorzugungsanlage mit der Sanierung der Brücke über die SBB-Linie erst per 2028 realisiert werden. Die Busbevorzugungsanlage ist Teil des regionalen Verkehrssteuerungskonzept (RVS). Mit diesem soll der Verkehr in weniger sensiblen Stauräumen zurückgehalten werden. Mit der Anlage am Seemerbuck verlagert sich der Rückstau von der Kreuzung Tösstal- und Kanzleistrasse in Seen, auf das unbesiedelte Gebiet zwischen Sennhof und Seen. Die Fahrzeiten für den motorisierten Individualverkehr verändern sich dadurch nicht, die Stadtbuslinie 9 profitiert hingegen von weniger Verlustzeiten zwischen Eidbergstrasse und Kanzleistrasse. Ein Monitoring soll die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verlustzeiten von Stadtbus aufzeigen und Aufschluss über allfällig notwendige, flankierende Massnahmen geben.
Parallel zur Inbetriebnahme der provisorischen Lichtsignalanlage wird die Führung für den Fussverkehr bei der Kreuzung Tösstal- und Eidbergstrasse angepasst. Zeitgleich wird die Geschwindigkeit auf der Tösstalstrasse auf 60 km/h limitiert, wodurch eine sichere Querung über die Tösstalstrasse ermöglicht und ein städtischer Unfallschwerpunkt entschärft wird. Die dazugehörige Verkehrsanordnung wird heute Freitag, 3. November 2023, publiziert und kann innert 30 Tagen mittels Rekurs angefochten werden.
Die Auflagedokumente sind hier verfügbar.
Weitere Informationen zur regionalen Verkehrssteuerung: stadt.winterthur.ch