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News
Publiziert am 5. Okt 2018, 08:21 Uhr
medienmitteilung

Frauenanteil von mindestens 35 Prozent in der oberen Führungsstufe

Mit ihrem Vorschlag, gesamtstädtisch ein Mindestziel von jeweils 35 Prozent Frauen beziehungsweise Männern in der oberen Führungsstufe festzuschreiben, antwortet die Stadt auf eine Anfang des Jahres eingereichte Motion. Darüber hinaus sollen alle Departemente unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen fachlichen und personellen Voraussetzungen spezifische Ziele für sämtliche Führungsstufen festlegen.

Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf den verschiedenen Führungsstufen der Stadtverwaltung: Diese Forderung der im Januar 2018 eingereichten Motion ist für den Stadtrat überaus berechtigt. Gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter sind zwar auf nationaler und kantonaler Ebene gegeben. Auch ist das Ziel für eine angemessene Vertretung der Frauen im städtischen Verwaltungskader ab dem 1. Januar 2019 als verbindliche Vorgabe im städtischen Personalrecht verankert. Das gewünschte Verhältnis zwischen den Geschlechtern im Kader hat sich bisher jedoch noch nicht eingestellt. Der Stadtrat sieht deswegen vor, messbare Vorgaben festzulegen.

Angestrebt wird gesamtstädtisch eine Vertretung von jeweils mindestens 35 Prozent Frauen und Männern auf der oberen Führungsstufe, wobei die unterschiedlichen Voraussetzungen der Departemente sowie deren Ämter und Bereiche mitberücksichtigt werden sollen. So können innerhalb eines Departements Ämter und Bereiche, deren Rahmenbedingungen ein einfacheres Erreichen der Ziele erlauben, mit ihrem Gesamtergebnis die Ergebnisse anderer Ämter und Bereiche kompensieren, sofern letztere nachvollziehbare Gründe für das Nichterreichen vorweisen. Überprüft wird die Einhaltung der Zielvorgaben im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung der städtischen Diversity-Strategie. Gemäss dem Ansatz «comply or explain» müssen bei einem Nichterreichen der Zielquote die Gründe dafür genannt werden.

Diese Form des Controllings zusammen mit dem Antrag auf eine Ergänzung des Personalstatuts schlägt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat zum Beschluss vor. Erklärt dieser die Motion als erheblich, hat der Stadtrat anderthalb Jahre Zeit, dem Grossen Gemeinderat eine entsprechende Umsetzungsvorlage zu unterbreiten.
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