15. Jul. 2021, 07:52 Uhr
medienmitteilung
Lohngleichheit bei der Stadt Winterthur
Die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann wurde bei der Stadtverwaltung erneut offiziell bestätigt. Als eine der ersten Städte hat die Stadt Winterthur ihre Lohnpraxis nach den neuen Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) überprüft und erfolgreich bestanden.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser verfassungsmässige Grundsatz hat einen hohen Stellenwert bei der Stadt Winterthur. So hat sich die Stadt bereits vor der gesetzlichen Pflicht entschieden, die Lohngleichheitsanalyse im Jahr 2020 durchzuführen und diese proaktiv alle vier Jahre zu wiederholen. Die Analyse zur Lohngleichheit wurde von einer externen Revisionsstellte überprüft und beglaubigt.
Wie bereits in der Analyse im Jahr 2013 ist die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bei der Stadt Winterthur auch im Jahr 2020 gewährleistet. Die beiden Analysen können jedoch nicht direkt miteinander verglichen werden, da sich die Parameter für alle teilnehmenden Unternehmen durch das revidierte Gleichstellungsgesetzt (GlG) verändert haben. Die aktuelle, extern durchgeführte Analyse zur Lohngleichheit erfolgte exakt nach den Vorgaben des Bundes, bekannt als Logib.
Gemäss dieser Analyse liegt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei der Stadtverwaltung bei 4,3 Prozent. Das vom Bund vorgegebene Ziel von maximal 5 Prozent nicht erklärbarem Lohnunterschied konnte somit erneut erreicht werden. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung weiterführende Auswertungen durchgeführt, um das Ergebnis in der Tiefe zu verstehen. Dabei wurden keine Muster erkennbar, die auf eine systematische, geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung hinweisen könnten. Aufgrund von vereinzelten Auffälligkeiten hat die Stadt aber individuelle Einzelmassnahmen im Umfang von rund 30 000 Franken ergriffen.
Für ihre Lohngleichheitspolitik hat die Stadt Winterthur das Lohngleichheitszertifikat vom Verein für Chancen- und Lohngleichheit (VCLG) erhalten. Dieses bestätigt, dass die Stadt Winterthur die Anforderungen des Bundes in Bezug auf Lohngleichheit zwischen Frau und Mann erfüllt.
Diversität, Gleichstellung aller Mitarbeitenden und somit auch Lohngleichheit sind explizit im Personalstatut der Stadtverwaltung Winterthur verankert und werden mit der systematischen Umsetzung der Diversity-Strategie des Stadtrates als Teil seiner Legislaturziele verfolgt. Ihr nachhaltiges Engagement für faire Arbeitsbedingungen wird die Stadt fortsetzen, um sich auch zukünftig als attraktive Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt positionieren zu können.
Logib ist ein Standard-Analyseinstrument des Bundes, welches sich in der Überprüfung der Lohnpraxis in der Schweiz durchgesetzt hat. Logib zeigt die Gründe für Lohnunterschiede auf unter Berücksichtigung der Kriterien Dienstalter, Anzahl Ausbildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, mit einer Stelle verbundene berufliche Stellung und betriebliches Kompetenzniveau. Wenn ein Lohnunterschied anhand dieser Kriterien nicht begründet werden kann, gilt er als «unerklärt». Dafür kann es weitere objektive Erklärungsfaktoren geben, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Darum wurde eine Toleranzschwelle von 5 Prozent für Lohngleichheit festgelegt. Mehr dazu unter https://www.ebg.admin.ch/[…]/lohngleichheit.html
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser verfassungsmässige Grundsatz hat einen hohen Stellenwert bei der Stadt Winterthur. So hat sich die Stadt bereits vor der gesetzlichen Pflicht entschieden, die Lohngleichheitsanalyse im Jahr 2020 durchzuführen und diese proaktiv alle vier Jahre zu wiederholen. Die Analyse zur Lohngleichheit wurde von einer externen Revisionsstellte überprüft und beglaubigt.
Wie bereits in der Analyse im Jahr 2013 ist die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bei der Stadt Winterthur auch im Jahr 2020 gewährleistet. Die beiden Analysen können jedoch nicht direkt miteinander verglichen werden, da sich die Parameter für alle teilnehmenden Unternehmen durch das revidierte Gleichstellungsgesetzt (GlG) verändert haben. Die aktuelle, extern durchgeführte Analyse zur Lohngleichheit erfolgte exakt nach den Vorgaben des Bundes, bekannt als Logib.
Gemäss dieser Analyse liegt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei der Stadtverwaltung bei 4,3 Prozent. Das vom Bund vorgegebene Ziel von maximal 5 Prozent nicht erklärbarem Lohnunterschied konnte somit erneut erreicht werden. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung weiterführende Auswertungen durchgeführt, um das Ergebnis in der Tiefe zu verstehen. Dabei wurden keine Muster erkennbar, die auf eine systematische, geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung hinweisen könnten. Aufgrund von vereinzelten Auffälligkeiten hat die Stadt aber individuelle Einzelmassnahmen im Umfang von rund 30 000 Franken ergriffen.
Für ihre Lohngleichheitspolitik hat die Stadt Winterthur das Lohngleichheitszertifikat vom Verein für Chancen- und Lohngleichheit (VCLG) erhalten. Dieses bestätigt, dass die Stadt Winterthur die Anforderungen des Bundes in Bezug auf Lohngleichheit zwischen Frau und Mann erfüllt.
Diversität, Gleichstellung aller Mitarbeitenden und somit auch Lohngleichheit sind explizit im Personalstatut der Stadtverwaltung Winterthur verankert und werden mit der systematischen Umsetzung der Diversity-Strategie des Stadtrates als Teil seiner Legislaturziele verfolgt. Ihr nachhaltiges Engagement für faire Arbeitsbedingungen wird die Stadt fortsetzen, um sich auch zukünftig als attraktive Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt positionieren zu können.
Logib ist ein Standard-Analyseinstrument des Bundes, welches sich in der Überprüfung der Lohnpraxis in der Schweiz durchgesetzt hat. Logib zeigt die Gründe für Lohnunterschiede auf unter Berücksichtigung der Kriterien Dienstalter, Anzahl Ausbildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, mit einer Stelle verbundene berufliche Stellung und betriebliches Kompetenzniveau. Wenn ein Lohnunterschied anhand dieser Kriterien nicht begründet werden kann, gilt er als «unerklärt». Dafür kann es weitere objektive Erklärungsfaktoren geben, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Darum wurde eine Toleranzschwelle von 5 Prozent für Lohngleichheit festgelegt. Mehr dazu unter https://www.ebg.admin.ch/[…]/lohngleichheit.html