18. Mär. 2024, 07:29 Uhr
kultur, medienmitteilung
Letzte Etappe zur Umsetzung des Museumskonzepts: Der Kunstverein Winterthur übernimmt das städt ...
Das Personal im «Kunst Museum Winterthur» ist je nach Tätigkeitsbereich entweder von der Stadt oder vom Kunstverein angestellt. Diese komplexe Personalsituation soll nun gemäss Museumskonzept vereinfacht werden. Neu soll der Kunstverein Winterthur alle Angestellten übernehmen. Die Finanzierung würde im Wesentlichen durch die Umwandlung des bisherigen Aufwands der Stadt in eine Subvention an den Kunstverein erfolgen. Diese muss durch das Stadtparlament und eine Volksabstimmung bewilligt werden.
Wenn eine Besucherin des Kunstmuseums sich beim Betreten des Museums mit dem Kinderwagen helfen lässt, eine Eintrittskarte kauft und von einer Aufsicht kontrolliert wird, so begegnet sie Angestellten der Stadt. Hört sie an einer Ausstellungseröffnung den Ausführungen einer Kuratorin zu, so handelt es sich um eine Angestellte des Kunstvereins Winterthur. Nimmt sie an einer Führung teil, könnte die Kulturvermittlerin eine Angestellte der Stadt im Auftrag des Kunstvereins sein. Vollends fliessend werden die Zuständigkeitsbereiche zwischen Stadt und Kunstverein, wenn es um die Koordination von Veranstaltungen, die Organisation von Sonderöffnungszeiten bei Vernissagen oder die Türöffnung bei Kunstanlieferungen geht. Allein diese Beispiele zeigen, wie komplex und aufwändig die Personalsituation im «Kunst Museum Winterthur» zurzeit ist. Sie bedarf unzähliger Absprachen zwischen Stadt und Kunstverein, generiert Mehraufwand, erzeugt Reibungsverluste, ist führungsmässig eine Herausforderung und führt zu Missverständnissen.
Museumskonzept Das städtische Museumskonzept, das zur Neuordnung der Kunstmuseumslandschaft in Winterthur verfasst und 2017 durch das Stadtparlament verabschiedet wurde, sieht Massnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der musealen Betriebsführung vor. In einem ersten Schritt wurden unter anderen die vormals eigenständigen Museen Oskar Reinhart am Stadtgarten, Kunstmuseum Winterthur und Villa Flora unter dem Dach des Kunstvereins Winterthur vereint. Nun soll der letzte Schritt mit der Vereinheitlichung der Personalanstellungen erfolgen. Das Museumskonzept beinhaltet ferner Infrastrukturvorhaben, die zwischenzeitlich fertiggestellt (Medienmitteilung «Stadt übergibt die Villa Flora dem Kunst Museum Winterthur») oder in Ausführung sind (Medienmitteilung «Kreditbewilligung für die Sanierung des «Kunst Museum Winterthur – Reinhart am Stadtgarten»).
Weisung ans Parlament Die Massnahme zur weiteren Vereinfachung der Betriebsführung ist Gegenstand einer Vorlage, die der Stadtrat dem Stadtparlament zuhanden einer Volksabstimmung unterbreitet. Sie sieht vor, dass die Stadt ihre Arbeitgeberinnenrolle an den Kunstverein abtritt und das entsprechende Personal neu vom Kunstverein angestellt wird. Somit erhält das gesamte Personal des Museumsbetriebs den gleichen Arbeitgeber. Mit dem Wechsel der Anstellungsinstanz ergeben sich für das heute städtische Personal in der Bilanz keine Nachteile. Im Gegenteil: Er führt zu einer Erleichterung der Arbeitsbedingungen.
Erhöhung der Subventionen und Volksabstimmung Die Überführung der städtischen Mitarbeitenden in den Kunstverein ist in erster Linie eine betriebliche Reorganisation, in deren Zuge auch der städtische Geldfluss zugunsten des Kunstvereins neu strukturiert werden muss. Das heisst, die bisher direkt bei der Stadt anfallenden Lohn- und Sachkosten werden in einen Subventionsanteil zugunsten des Kunstvereins Winterthur umgewandelt. Durch diese Kostenverschiebung ergibt sich ein neuer Subventionsanteil der Stadt an den Kunstverein in der Höhe von rund 2 Millionen Franken. Der Kunstverein erhält dadurch für seine angestammten Aufgaben innerhalb seines Kunstbetriebs (Ausstellungen und Sammlungen) kein zusätzliches Geld. Diese Aufgaben bleiben weiterhin mit einem Betrag von rund 1,15 Millionen Franken subventioniert. Zusammen ergibt dies einen neuen Subventionsbeitrag von rund 3,15 Millionen Franken an den Kunstverein.
Im Rahmen der Kreditbewilligung sind auch die sogenannten Nebenleistungen zu berücksichtigen. Indem die Stadt dem Kunstverein die Räumlichkeiten unentgeltlich zum Gebrauch überlässt, verzichtet sie auf eine Mietzinseinnahme. Dieser Verzicht ist kreditrechtlich wie eine Ausgabe zu behandeln. Auf Basis der effektiv anfallenden Kosten wird er mit 1,6 Millionen Franken veranschlagt. Dieser Betrag wird aber nicht an den Kunstverein überwiesen, sondern beziffert lediglich den Wert der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Addiert zum neuen Subventionsbeitrag ergeben sich so jährlich wiederkehrende städtische Ausgaben von 4,75 Millionen Franken. Die Genehmigung dieser Gesamtausgabe unterliegt der Volksabstimmung, die im Falle einer Zustimmung durch das Stadtparlament im November dieses Jahres stattfinden soll. Die Umsetzung der Personalübernahme sollte bei Annahme der Vorlage Anfang 2025 erfolgen. Dann sind alle drei Standorte des «Kunst Museum Winterthur» in Betrieb.
Mit dieser Etappe schliesst die Stadt ihr grösstes und ehrgeizigstes strategisches Kulturvorhaben ab. Ein Unterfangen, bei dem sie von Beginn weg von zahlreichen Partnern, insbesondere vom Kunstverein Winterthur, dem Kanton sowie von privaten Geldgebern, die sich in Millionenhöhe am Vorhaben beteiligten, massgeblich unterstützt worden ist.
Wenn eine Besucherin des Kunstmuseums sich beim Betreten des Museums mit dem Kinderwagen helfen lässt, eine Eintrittskarte kauft und von einer Aufsicht kontrolliert wird, so begegnet sie Angestellten der Stadt. Hört sie an einer Ausstellungseröffnung den Ausführungen einer Kuratorin zu, so handelt es sich um eine Angestellte des Kunstvereins Winterthur. Nimmt sie an einer Führung teil, könnte die Kulturvermittlerin eine Angestellte der Stadt im Auftrag des Kunstvereins sein. Vollends fliessend werden die Zuständigkeitsbereiche zwischen Stadt und Kunstverein, wenn es um die Koordination von Veranstaltungen, die Organisation von Sonderöffnungszeiten bei Vernissagen oder die Türöffnung bei Kunstanlieferungen geht. Allein diese Beispiele zeigen, wie komplex und aufwändig die Personalsituation im «Kunst Museum Winterthur» zurzeit ist. Sie bedarf unzähliger Absprachen zwischen Stadt und Kunstverein, generiert Mehraufwand, erzeugt Reibungsverluste, ist führungsmässig eine Herausforderung und führt zu Missverständnissen.
Museumskonzept Das städtische Museumskonzept, das zur Neuordnung der Kunstmuseumslandschaft in Winterthur verfasst und 2017 durch das Stadtparlament verabschiedet wurde, sieht Massnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der musealen Betriebsführung vor. In einem ersten Schritt wurden unter anderen die vormals eigenständigen Museen Oskar Reinhart am Stadtgarten, Kunstmuseum Winterthur und Villa Flora unter dem Dach des Kunstvereins Winterthur vereint. Nun soll der letzte Schritt mit der Vereinheitlichung der Personalanstellungen erfolgen. Das Museumskonzept beinhaltet ferner Infrastrukturvorhaben, die zwischenzeitlich fertiggestellt (Medienmitteilung «Stadt übergibt die Villa Flora dem Kunst Museum Winterthur») oder in Ausführung sind (Medienmitteilung «Kreditbewilligung für die Sanierung des «Kunst Museum Winterthur – Reinhart am Stadtgarten»).
Weisung ans Parlament Die Massnahme zur weiteren Vereinfachung der Betriebsführung ist Gegenstand einer Vorlage, die der Stadtrat dem Stadtparlament zuhanden einer Volksabstimmung unterbreitet. Sie sieht vor, dass die Stadt ihre Arbeitgeberinnenrolle an den Kunstverein abtritt und das entsprechende Personal neu vom Kunstverein angestellt wird. Somit erhält das gesamte Personal des Museumsbetriebs den gleichen Arbeitgeber. Mit dem Wechsel der Anstellungsinstanz ergeben sich für das heute städtische Personal in der Bilanz keine Nachteile. Im Gegenteil: Er führt zu einer Erleichterung der Arbeitsbedingungen.
Erhöhung der Subventionen und Volksabstimmung Die Überführung der städtischen Mitarbeitenden in den Kunstverein ist in erster Linie eine betriebliche Reorganisation, in deren Zuge auch der städtische Geldfluss zugunsten des Kunstvereins neu strukturiert werden muss. Das heisst, die bisher direkt bei der Stadt anfallenden Lohn- und Sachkosten werden in einen Subventionsanteil zugunsten des Kunstvereins Winterthur umgewandelt. Durch diese Kostenverschiebung ergibt sich ein neuer Subventionsanteil der Stadt an den Kunstverein in der Höhe von rund 2 Millionen Franken. Der Kunstverein erhält dadurch für seine angestammten Aufgaben innerhalb seines Kunstbetriebs (Ausstellungen und Sammlungen) kein zusätzliches Geld. Diese Aufgaben bleiben weiterhin mit einem Betrag von rund 1,15 Millionen Franken subventioniert. Zusammen ergibt dies einen neuen Subventionsbeitrag von rund 3,15 Millionen Franken an den Kunstverein.
Im Rahmen der Kreditbewilligung sind auch die sogenannten Nebenleistungen zu berücksichtigen. Indem die Stadt dem Kunstverein die Räumlichkeiten unentgeltlich zum Gebrauch überlässt, verzichtet sie auf eine Mietzinseinnahme. Dieser Verzicht ist kreditrechtlich wie eine Ausgabe zu behandeln. Auf Basis der effektiv anfallenden Kosten wird er mit 1,6 Millionen Franken veranschlagt. Dieser Betrag wird aber nicht an den Kunstverein überwiesen, sondern beziffert lediglich den Wert der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Addiert zum neuen Subventionsbeitrag ergeben sich so jährlich wiederkehrende städtische Ausgaben von 4,75 Millionen Franken. Die Genehmigung dieser Gesamtausgabe unterliegt der Volksabstimmung, die im Falle einer Zustimmung durch das Stadtparlament im November dieses Jahres stattfinden soll. Die Umsetzung der Personalübernahme sollte bei Annahme der Vorlage Anfang 2025 erfolgen. Dann sind alle drei Standorte des «Kunst Museum Winterthur» in Betrieb.
Mit dieser Etappe schliesst die Stadt ihr grösstes und ehrgeizigstes strategisches Kulturvorhaben ab. Ein Unterfangen, bei dem sie von Beginn weg von zahlreichen Partnern, insbesondere vom Kunstverein Winterthur, dem Kanton sowie von privaten Geldgebern, die sich in Millionenhöhe am Vorhaben beteiligten, massgeblich unterstützt worden ist.