21. Mär. 2019, 08:12 Uhr
medienmitteilung
Abstimmung über zwei Vorlagen der evangelisch-reformierten Kirche Stadtverband Winterthur am 19 ...
Der Stadtrat hat die Abstimmung über zwei Vorlagen der evangelisch-reformierten Kirche Stadtverband Winterthur auf den 19. Mai 2019 angesetzt. Es geht bei beiden Vorlagen um Änderungen der Statuten des Stadtverbandes.
Die sieben evangelisch-reformierten Kirchgemeinden auf dem Gebiet der Stadt Winterthur sind seit Jahrzehnten in einem Zweckverband, dem sogenannten Stadtverband, zusammengeschlossen. Rechtsgrundlage dieses Zusammenschlusses bildet das Verbandsstatut, welches letztmals im Jahre 2008 revidiert wurde. Mit den beiden am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gelangenden Vorlagen soll das Verbandsstatut in zweierlei Hinsicht geändert werden.
Mit der ersten Vorlage wird die rechtliche Basis gelegt für Grundsatzentscheide des ganzen Stadtverbandes, die über Finanzierungsfragen hinausgehen. Diese Änderungen sind Voraussetzung, um über allfällige Fusionsanliegen entscheiden zu können.
Mit der zweiten Vorlage sollen der Vorsitz des Verbandsvorstands und der Zentralkirchenpflege personell getrennt werden. So werden Interessenkonflikte vermieden und die Gewaltentrennung zwischen dem Exekutiv- und dem Legislativorgan des Verbands in Anlehnung an das neue Gemeindegesetz verstärkt.
Die evangelisch-reformierte Kirche hat dem Stadtrat die Aufgaben der Wahlleitung gemäss § 18 des Gesetzes über die politischen Recht übertragen. Die Stadt übernimmt daher die verschiedenen mit der Ansetzung der Vorlagen notwendigen Aufgaben.
Die sieben evangelisch-reformierten Kirchgemeinden auf dem Gebiet der Stadt Winterthur sind seit Jahrzehnten in einem Zweckverband, dem sogenannten Stadtverband, zusammengeschlossen. Rechtsgrundlage dieses Zusammenschlusses bildet das Verbandsstatut, welches letztmals im Jahre 2008 revidiert wurde. Mit den beiden am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gelangenden Vorlagen soll das Verbandsstatut in zweierlei Hinsicht geändert werden.
Mit der ersten Vorlage wird die rechtliche Basis gelegt für Grundsatzentscheide des ganzen Stadtverbandes, die über Finanzierungsfragen hinausgehen. Diese Änderungen sind Voraussetzung, um über allfällige Fusionsanliegen entscheiden zu können.
Mit der zweiten Vorlage sollen der Vorsitz des Verbandsvorstands und der Zentralkirchenpflege personell getrennt werden. So werden Interessenkonflikte vermieden und die Gewaltentrennung zwischen dem Exekutiv- und dem Legislativorgan des Verbands in Anlehnung an das neue Gemeindegesetz verstärkt.
Die evangelisch-reformierte Kirche hat dem Stadtrat die Aufgaben der Wahlleitung gemäss § 18 des Gesetzes über die politischen Recht übertragen. Die Stadt übernimmt daher die verschiedenen mit der Ansetzung der Vorlagen notwendigen Aufgaben.