26. Apr. 2018, 17:30 Uhr
medienmitteilung, bau
Privater Gestaltungsplan Swica-Generaldirektion
Die Swica plant einen neuen Hauptsitz auf ihrem Gelände an der Römerstrasse und bekennt sich damit zum Standort Winterthur. Ein privater Gestaltungsplan regelt die Umsetzung des hochwertigen Neubaus in der Quartiererhaltungszone. Der Stadtrat hat dem Gestaltungsplan zugestimmt, die Stadt legt die Planungsunterlagen jetzt öffentlich auf.
Das Swica-Areal mit dem heutigen Hauptsitz und mehreren Gebäuden umfasst einen nördlichen und einen südlichen Teil an der Römerstrasse. Für den Neubau der Generaldirektion hat die Swica eine Testplanung und einen Studienauftrag durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass sich das Vorhaben auf dem rund 3600 Quadratmeter grossen Nordteil realisieren lässt. Das Siegerprojekt von «Frei + Saarinen Architekten» ordnet sich gut in die Quartiererhaltungszone ein und setzt an der Kreuzung von Römerstrasse und St.-Georgen-Strasse einen städtebaulichen Akzent. Die grosszügige, parkartige Gestaltung des Freiraums zeichnet das Projekt besonders aus. Im Erdgeschoss des Neubaus ist ein öffentlich zugängliches Restaurant geplant.
Der projektierte Neubau entspricht nicht der Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung (BZO), weshalb die Swica einen privaten Gestaltungsplan für den Nordteil erarbeitet hat. Die Fachleute des Amts für Städtebau und die kantonale Denkmalpflege haben den Prozess beratend begleitet. Der Gestaltungsplan regelt einerseits die Bebauung mit dem Siegerprojekt, andererseits werden die hochwertige Freiraumgestaltung und der grosse Grünanteil ebenfalls gesichert, unter anderem mit dem Erhalt und der Ergänzung der bestehenden Bäume.
Dem Neubau muss die Liegenschaft Römerstrasse 37 weichen, die im Inventar der schutzwürdigen Bauten enthalten ist. Die kantonale Denkmalpflege stimmt der bedingten Inventarentlassung zu. «Bedingt» heisst, dass im Gegenzug die Gebäude im Südteil unter Schutz gestellt werden und das sehr grüne Areal unverändert erhalten bleibt.
Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Swica Generaldirektion» sind ab morgen Freitag, 27. April 2018, öffentlich aufgelegt. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 29. Juni 2018 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.
Das Swica-Areal mit dem heutigen Hauptsitz und mehreren Gebäuden umfasst einen nördlichen und einen südlichen Teil an der Römerstrasse. Für den Neubau der Generaldirektion hat die Swica eine Testplanung und einen Studienauftrag durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass sich das Vorhaben auf dem rund 3600 Quadratmeter grossen Nordteil realisieren lässt. Das Siegerprojekt von «Frei + Saarinen Architekten» ordnet sich gut in die Quartiererhaltungszone ein und setzt an der Kreuzung von Römerstrasse und St.-Georgen-Strasse einen städtebaulichen Akzent. Die grosszügige, parkartige Gestaltung des Freiraums zeichnet das Projekt besonders aus. Im Erdgeschoss des Neubaus ist ein öffentlich zugängliches Restaurant geplant.
Der projektierte Neubau entspricht nicht der Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung (BZO), weshalb die Swica einen privaten Gestaltungsplan für den Nordteil erarbeitet hat. Die Fachleute des Amts für Städtebau und die kantonale Denkmalpflege haben den Prozess beratend begleitet. Der Gestaltungsplan regelt einerseits die Bebauung mit dem Siegerprojekt, andererseits werden die hochwertige Freiraumgestaltung und der grosse Grünanteil ebenfalls gesichert, unter anderem mit dem Erhalt und der Ergänzung der bestehenden Bäume.
Dem Neubau muss die Liegenschaft Römerstrasse 37 weichen, die im Inventar der schutzwürdigen Bauten enthalten ist. Die kantonale Denkmalpflege stimmt der bedingten Inventarentlassung zu. «Bedingt» heisst, dass im Gegenzug die Gebäude im Südteil unter Schutz gestellt werden und das sehr grüne Areal unverändert erhalten bleibt.
Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Swica Generaldirektion» sind ab morgen Freitag, 27. April 2018, öffentlich aufgelegt. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 29. Juni 2018 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.