29. Mai. 2017, 10:22 Uhr
medienmitteilung
AU und Sonderprüfung: Winterthur erhält 1,5 Millionen Franken zurück und ergreift weitere Massnahmen
Im Zuge der Administrativuntersuchung zur Wärme Frauenfeld AG (WFAG) sind diverse Massnahmen ergriffen worden. Zentral dabei ist die Integration der WFAG in die Werkbetriebe Frauenfeld. Bei den Verhandlungen verständigten sich der Winterthurer und der Frauenfelder Stadtrat darauf, dass rund 1,5 Millionen Franken an offenen Forderungen an Winterthur zurückbezahlt werden. Im Weiteren bestätigte die durch die Finanzkontrolle durchgeführte Sonderprüfung bei Stadtwerk das teilweise kompetenzwidrige Verhalten und das absichtliche Zurückhalten von Informationen. Damit solche Verstösse inskünftig ausbleiben, hat der Stadtrat griffige Massnahmen beschlossen.
Ende September 2016 hat der Stadtrat die Ergebnisse der Administrativunter-suchung (AU) betreffend Wärme Frauenfeld AG veröffentlicht. Abgeleitet von den Erkenntnissen aus der AU wurden verschiedene Massnahmen definiert. Dazu gehörten das Festlegen des weiteren Vorgehens in Sachen Wärme Frauenfeld AG, die Erarbeitung von Richtlinien betreffend Beteiligungspolitik, die Justierung des stadtinternen Mitberichtswesens, die Optimierung der Medienbeobachtung und eine Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur durch die Finanzkontrolle. Die Massnahmen stehen nun kurz vor der Umsetzung respektive sind bereits umgesetzt worden.
Zukunft der Wärme Frauenfeld AG (WFAG) Ziel war es, zusammen mit der Stadt Frauenfeld eine tragbare Lösung für eine gute Zukunft der WFAG zu erarbeiten. Dazu wurde eine «Task Force» mit Vertretern von beiden Seiten gebildet, die verschiedene Szenarien erstellte. Die Variante Konkurs wäre für alle Beteiligten finanziell äusserst unattraktiv gewesen: Die Stadt Winterthur hätte einen Verlust von 2,4 Millionen Franken erlitten, die Stadt Frauenfeld einen Verlust von 1,8 Millionen Franken und zusätzlich einen Reputationsschaden aus der Einstellung des Betriebs des Wärmerings.
Als sinnvollste Variante wird die Integration der WFAG in die Werkbetriebe Frauenfeld erachtet. Mittlerweile sind die Verhandlungen zwischen den Städten Winterthur und Frauenfeld abgeschlossen. Die Verhandlungsdelegationen einigten sich darauf, dass die Stadt Frauenfeld der Stadt Winterthur rund 1,5 Millionen Franken von deren Forderungen (rund 2,9 Mio. Fr.) zurückbezahlt. Der Stadt Winterthur bleibt damit ein Forderungsverzicht von 1,4 Millionen Franken, worüber der Grosse Gemeinderat abschliessend zu befinden haben wird. Hinzu kommen die Abschreibungen des Anteils der Stadt Winterthur am Aktienkapital in der Höhe von 200 000 Franken.
Der Stadtrat von Frauenfeld hat seinerseits eine Botschaft verabschiedet, die Parlament und Volk vorgelegt werden muss. Deshalb soll die durch den Winterthurer Stadtrat gewährte Stundung der offenen Forderungen gegenüber der WFAG bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden.
Stadtweite Richtlinie über Beteiligungspolitik Eine stadtweite Richtlinie über die Beteiligungspolitik ist erarbeitet und durch den Stadtrat verabschiedet worden. Die Richtlinie schliesst die Lücken im Governance-Bereich. Sie beinhaltet den ganzen «Lebenszyklus» einer Beteiligung. Grundsätze für Vorbereitungsarbeiten vor dem Erwerb und der eigentliche Erwerb werden festgelegt. Zudem werden Anforderungen an das Beteiligungscontrolling formuliert und die Grundsätze für die städtischen Vertreter festgelegt.
Im Bereich des stadtinternen Mitberichtswesens ist ein zweistufiges Verfahren, das aus einem Fach- und einem Departementsmitbericht besteht, eingeführt worden. Betreffend Medienbeobachtung ist ein professionelles Beobachtungstool bereits in Betrieb.
Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle konnte im Wesentlichen nachweisen, dass es im Bereich von verschiedenen Beteiligungen von Stadtwerk Winterthur und im generellen Handeln zu diversen Kompetenzüberschreitungen und Fehlverhalten kam. Die Finanzkontrolle stellte unter anderem fest, dass die fehlende Governance hinsichtlich Beteiligungen zu einem mangelhaften Informationsfluss führte. Sie konnte des Weiteren darlegen, dass Verstösse gegen das städtische Personalstatut begangen, die eigenen Sponsoring-Richtlinien nicht eingehalten, submissionsrechtliche Vorgaben nicht beachtet oder Projekte fehlerhaft finanziert wurden.
Unter dem Strich musste der Stadtrat mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellungen der Finanzkontrolle das gezeichnete Bild der Administrativuntersuchung bestätigen: Eigenmächtiges, teilweise kompetenzwidriges Verhalten war unter der alten Stadtwerkführung feststellbar, und wichtige Informationen wurden zurückgehalten.
Aus den Feststellungen in der Sonderprüfung hat der Stadtrat eine ganze Reihe von griffigen Massnahmen abgeleitet, damit festgestellte Verstösse inskünftig ausbleiben. Zentral dabei ist die oben erwähnte Einführung der stadtweiten Richtlinie über die Beteiligungspolitik. Bis Ende 2018 wird das Departement Technische Betriebe zusammen mit Stadtwerk Winterthur dem Stadtrat einen Controlling-Bericht über den Stand der Umsetzung der beantragten Massnahmen unterbreiten.
Ende September 2016 hat der Stadtrat die Ergebnisse der Administrativunter-suchung (AU) betreffend Wärme Frauenfeld AG veröffentlicht. Abgeleitet von den Erkenntnissen aus der AU wurden verschiedene Massnahmen definiert. Dazu gehörten das Festlegen des weiteren Vorgehens in Sachen Wärme Frauenfeld AG, die Erarbeitung von Richtlinien betreffend Beteiligungspolitik, die Justierung des stadtinternen Mitberichtswesens, die Optimierung der Medienbeobachtung und eine Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur durch die Finanzkontrolle. Die Massnahmen stehen nun kurz vor der Umsetzung respektive sind bereits umgesetzt worden.
Zukunft der Wärme Frauenfeld AG (WFAG) Ziel war es, zusammen mit der Stadt Frauenfeld eine tragbare Lösung für eine gute Zukunft der WFAG zu erarbeiten. Dazu wurde eine «Task Force» mit Vertretern von beiden Seiten gebildet, die verschiedene Szenarien erstellte. Die Variante Konkurs wäre für alle Beteiligten finanziell äusserst unattraktiv gewesen: Die Stadt Winterthur hätte einen Verlust von 2,4 Millionen Franken erlitten, die Stadt Frauenfeld einen Verlust von 1,8 Millionen Franken und zusätzlich einen Reputationsschaden aus der Einstellung des Betriebs des Wärmerings.
Als sinnvollste Variante wird die Integration der WFAG in die Werkbetriebe Frauenfeld erachtet. Mittlerweile sind die Verhandlungen zwischen den Städten Winterthur und Frauenfeld abgeschlossen. Die Verhandlungsdelegationen einigten sich darauf, dass die Stadt Frauenfeld der Stadt Winterthur rund 1,5 Millionen Franken von deren Forderungen (rund 2,9 Mio. Fr.) zurückbezahlt. Der Stadt Winterthur bleibt damit ein Forderungsverzicht von 1,4 Millionen Franken, worüber der Grosse Gemeinderat abschliessend zu befinden haben wird. Hinzu kommen die Abschreibungen des Anteils der Stadt Winterthur am Aktienkapital in der Höhe von 200 000 Franken.
Der Stadtrat von Frauenfeld hat seinerseits eine Botschaft verabschiedet, die Parlament und Volk vorgelegt werden muss. Deshalb soll die durch den Winterthurer Stadtrat gewährte Stundung der offenen Forderungen gegenüber der WFAG bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden.
Stadtweite Richtlinie über Beteiligungspolitik Eine stadtweite Richtlinie über die Beteiligungspolitik ist erarbeitet und durch den Stadtrat verabschiedet worden. Die Richtlinie schliesst die Lücken im Governance-Bereich. Sie beinhaltet den ganzen «Lebenszyklus» einer Beteiligung. Grundsätze für Vorbereitungsarbeiten vor dem Erwerb und der eigentliche Erwerb werden festgelegt. Zudem werden Anforderungen an das Beteiligungscontrolling formuliert und die Grundsätze für die städtischen Vertreter festgelegt.
Im Bereich des stadtinternen Mitberichtswesens ist ein zweistufiges Verfahren, das aus einem Fach- und einem Departementsmitbericht besteht, eingeführt worden. Betreffend Medienbeobachtung ist ein professionelles Beobachtungstool bereits in Betrieb.
Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle konnte im Wesentlichen nachweisen, dass es im Bereich von verschiedenen Beteiligungen von Stadtwerk Winterthur und im generellen Handeln zu diversen Kompetenzüberschreitungen und Fehlverhalten kam. Die Finanzkontrolle stellte unter anderem fest, dass die fehlende Governance hinsichtlich Beteiligungen zu einem mangelhaften Informationsfluss führte. Sie konnte des Weiteren darlegen, dass Verstösse gegen das städtische Personalstatut begangen, die eigenen Sponsoring-Richtlinien nicht eingehalten, submissionsrechtliche Vorgaben nicht beachtet oder Projekte fehlerhaft finanziert wurden.
Unter dem Strich musste der Stadtrat mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellungen der Finanzkontrolle das gezeichnete Bild der Administrativuntersuchung bestätigen: Eigenmächtiges, teilweise kompetenzwidriges Verhalten war unter der alten Stadtwerkführung feststellbar, und wichtige Informationen wurden zurückgehalten.
Aus den Feststellungen in der Sonderprüfung hat der Stadtrat eine ganze Reihe von griffigen Massnahmen abgeleitet, damit festgestellte Verstösse inskünftig ausbleiben. Zentral dabei ist die oben erwähnte Einführung der stadtweiten Richtlinie über die Beteiligungspolitik. Bis Ende 2018 wird das Departement Technische Betriebe zusammen mit Stadtwerk Winterthur dem Stadtrat einen Controlling-Bericht über den Stand der Umsetzung der beantragten Massnahmen unterbreiten.