11. Mär. 2021, 08:19 Uhr
medienmitteilung
PKSW bleibt Pensionskasse der Stadt Winterthur
Die eigenständige Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) bleibt die Vorsorgeeinrichtung der städtischen Verwaltung. Der Stadtrat hat ihr nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Im nächsten Schritt wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Antrag zur Sanierung der Kasse vorlegen. Über die Vorlage wird zuletzt die Stimmbevölkerung zu befinden haben.
Im Dezember 2017 überwies der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat den Antrag zur Sanierung der 2014 verselbstständigten PKSW (Medienmitteilung vom 19.12.2017). Das Parlament wies den Antrag im März 2019 zurück. Es beauftragte den Stadtrat, eine neue Vorlage auszuarbeiten und unter anderem auch eine Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft zu prüfen.
In der Folge gab die Stadt eine Reihe fachlicher und juristischer Abklärungen in Auftrag. Um die Möglichkeit der Integration in eine andere Trägerschaft zu prüfen, wurde die Versicherungs- und Vorsorgeleistung für die Stadt Winterthur und die anderen, der PKSW angeschlossenen Institutionen am 21. August 2020 öffentlich ausgeschrieben. Zwei Pensionskassen reichten ein Angebot ein.
Die Angebote wurden durch die mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragte Firma aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien waren der Preis und die Risikofähigkeit. Beim Preis wurden die einmaligen Kosten (Übernahme der laufenden Renten, Ausfinanzierung der Pensionskasse etc.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beiträge an die Pensionskasse berücksichtigt. Unter der Risikofähigkeit wurden die technischen Grundlagen (Zinssatz), die Versichertenstruktur und der finanzielle Spielraum (Deckungsgrad) beurteilt. Ein weiteres Kriterium stellte die Mitarbeiterkompetenz und -kapazität dar. Beide Anbieter hielten zudem eine Präsentation vor dem Stadtrat. In der Gesamtbeurteilung schnitt die PKSW am besten ab. Der Stadtrat gab ihr deshalb den Zuschlag.
Die Stadt wird nun für die Sanierung der PKSW einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Gemeinderates ausarbeiten. Der Kredit wird nach der Genehmigung durch das Parlament der Stimmbevölkerung vorgelegt.
Hinweis an die Redaktion: Details zu den Eingaben werden mit Bezug auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) nicht veröffentlicht.
Im Dezember 2017 überwies der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat den Antrag zur Sanierung der 2014 verselbstständigten PKSW (Medienmitteilung vom 19.12.2017). Das Parlament wies den Antrag im März 2019 zurück. Es beauftragte den Stadtrat, eine neue Vorlage auszuarbeiten und unter anderem auch eine Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft zu prüfen.
In der Folge gab die Stadt eine Reihe fachlicher und juristischer Abklärungen in Auftrag. Um die Möglichkeit der Integration in eine andere Trägerschaft zu prüfen, wurde die Versicherungs- und Vorsorgeleistung für die Stadt Winterthur und die anderen, der PKSW angeschlossenen Institutionen am 21. August 2020 öffentlich ausgeschrieben. Zwei Pensionskassen reichten ein Angebot ein.
Die Angebote wurden durch die mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragte Firma aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien waren der Preis und die Risikofähigkeit. Beim Preis wurden die einmaligen Kosten (Übernahme der laufenden Renten, Ausfinanzierung der Pensionskasse etc.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beiträge an die Pensionskasse berücksichtigt. Unter der Risikofähigkeit wurden die technischen Grundlagen (Zinssatz), die Versichertenstruktur und der finanzielle Spielraum (Deckungsgrad) beurteilt. Ein weiteres Kriterium stellte die Mitarbeiterkompetenz und -kapazität dar. Beide Anbieter hielten zudem eine Präsentation vor dem Stadtrat. In der Gesamtbeurteilung schnitt die PKSW am besten ab. Der Stadtrat gab ihr deshalb den Zuschlag.
Die Stadt wird nun für die Sanierung der PKSW einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Gemeinderates ausarbeiten. Der Kredit wird nach der Genehmigung durch das Parlament der Stimmbevölkerung vorgelegt.
Hinweis an die Redaktion: Details zu den Eingaben werden mit Bezug auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) nicht veröffentlicht.