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23. Mai. 2025, 07:45 Uhr
medienmitteilung, bau

Zweite Etappe Einführung von Tempo 30 rund um die Altstadt

Der Stadtrat setzt die im Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» geforderte Verkehrsberuhigung um. Die zweite Etappe betrifft vor allem Strassenabschnitte westlich des Hauptbahnhofs, darunter die Neuwiesenstrasse und altstadtnahe Abschnitte der Wülflinger- und Zürcherstrasse. Im Einklang mit dem Zielbild Temporegime sollen der Verkehrsablauf harmonisiert und die Situation für den Fuss- und Veloverkehr wie auch für die Anwohnenden verbessert werden.

Das Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» wurde im August 2019 an den Stadtrat überwiesen. Mit dem Postulat wurde der Stadtrat aufgefordert, möglichst viele Strassenzüge rund um das Gebiet Altstadt/Neuwiesen mit Tempo 30 zu signalisieren. Im vom Stadtrat im Juni 2021 genehmigten Zielbild Temporegime wird festgehalten, dass die verschiedenen Bedürfnisse im Strassenraum ausgewogen im Sinne der Koexistenz berücksichtigt werden sollen (Medienmitteilung vom 6. Juli 2021). Es zielt auf die Schaffung einer Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtnahme, den gleichmässigen Verkehrsfluss sowie die Reduktion der Lärmbelastung für Anwohnende ab. Im September 2021 hat das Stadtparlament den Bericht zum Postulat mit 32 zu 22 Stimmen in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen.

In einem ersten Schritt hat der Stadtrat im Jahr 2022 die Verkehrsanordnungen für die erste Etappe publiziert. Ein Teil der rechtskräftigen Verkehrsanordnungen wurde im Herbst 2023 für Strassen nördlich der Altstadt bereits umgesetzt (Medienmitteilung vom 5. Oktober 2023). Seit dem Frühling 2025 ist die gesamte 1. Etappe rechtskräftig. Nun folgt der zweite Teil, der im Wesentlichen Strassenabschnitte westlich der Bahngleise, also rund ums Neuwiesenquartier betrifft.

Die eingeholten Verkehrsgutachten kommen zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 auf diesen Abschnitten zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind. Tempo 30 bewirkt eine Verbesserung der Situation für den Fuss- und Veloverkehr, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Reduktion der Lärmbelastung. In der Folge hat der Stadtrat nun für nachfolgende Strassen Tempo-30-Zonen beschlossen:

 

- Wülflingerstrasse Ost (Abschnitt Florastrasse bis Bahnhof)

- Rudolfstrasse (Abschnitt Wülflingerstrasse bis bestehende Begegnungszone)

- Schaffhauserstrasse (Abschnitt Wülflingerstrasse bis bestehende Tempo 30-Zone)

- Neuwiesenstrasse

- Schützenstrasse (Abschnitt Zürcherstrasse bis bestehende Tempo 30-Zone)

- Zürcherstrasse (Abschnitt Ulrich-Hegner-Strasse bis Bahnhof)

- Pionierstrasse (Abschnitt Zürcherstrasse bis bestehende Tempo 30-Zone)

- Anton-Graff-Strasse (Abschnitt Zürcherstrasse bis bestehende Tempo 30-Zone)

Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen Verkehr entstehen mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf diesen Abschnitten lediglich minimale Zeitverluste. Darüber hinaus werden keine weiteren negativen Auswirkungen erwartet. Der Stadtrat geht davon aus, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung ohne Veränderungen in Angebot und Fahrzeugeinsatz von Stadtbus zu bewältigen sein wird. Mit einer mit dem Fahrplanwechsel koordinierten Umsetzung können negative Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität und die Anschlussicherheit verhindert werden.
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