3. Feb. 2020, 07:56 Uhr
siw, medienmitteilung
Sirenentest am nächsten Mittwoch
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 5. Februar 2020, findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie rund 2200 mobilen Sirenen (Kanton Zürich rund 450 stationäre sowie 240 mobile Sirenen), mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Sirenentest: Allgemeiner Alarm Am 5. Februar 2020 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. In Winterthur wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm? Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Weitere Informationen über den Sirenentest im Internet unter www.sirenenalarm.ch oder www.sirenentest.ch sowie im Teletext der SRG-Sender auf Seite 680. Informationen und Unterlagen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen unter www.alert.swiss.ch sowie der Alertswiss-App.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie rund 2200 mobilen Sirenen (Kanton Zürich rund 450 stationäre sowie 240 mobile Sirenen), mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Sirenentest: Allgemeiner Alarm Am 5. Februar 2020 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. In Winterthur wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm? Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Weitere Informationen über den Sirenentest im Internet unter www.sirenenalarm.ch oder www.sirenentest.ch sowie im Teletext der SRG-Sender auf Seite 680. Informationen und Unterlagen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen unter www.alert.swiss.ch sowie der Alertswiss-App.