3. Aug. 2023, 07:49 Uhr
medienmitteilung, bau
Verkehrsentlastung für die Quartiere Rebwiesen und Nägelsee
Das Verkehrsregime in den Quartieren Rebwiesen und Nägelsee wird zum Schutz der Quartierbevölkerung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit angepasst. Durch die Sperrung der Durchfahrt für Motorfahrzeuge können die Quartierstrassen von Durchgangsverkehr entlastet werden.
Auf der Achse Emil-Klöti-Strasse–Friedliweg im Rebwiesenquartier in Töss existiert ein erheblicher Anteil an quartierfremdem Durchgangsverkehr. Messungen haben ergeben, dass dieser Anteil bis zu fünfzig Prozent beträgt. Eine Rückverlagerung dieses Verkehrs auf das übergeordnete Strassenenetz zum Wohle der Quartierbevölkerung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist gerechtfertigt. Auf der Emil-Klöti-Strasse wird deshalb die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Damit sich der Verkehr nicht auf andere Quartierstrassen verlagert, wird für Motorwagen und Motorräder zusätzlich ein Durchfahrtsverbot für das Nägelseequartier umgesetzt. Die Durchfahrten für Velos, leichte Motorfahrräder, Notfalldienste, Zubringerdienst sowie Unterhalt und Entsorgung sind weiterhin möglich. Weil eine Sperrung für den Durchgangsverkehr auf der Emil-Klöti-Strasse Auswirkungen auf die quartierinterne Erschliessung hat, hat das Tiefbauamt die genaue Lage der vorgesehenen Sperrung intensiv mit den Quartiervereinen diskutiert und gemeinsam festgelegt.
Die Verträglichkeit der Rückverlagerung des quartierfremden Verkehrs auf das übergeordnete Verkehrsnetz wurde bezüglich Leistungsfähigkeit und Betriebsablauf geprüft. Mit der gleichzeitigen Umsetzung von kleineren Begleitmassnahmen sind die vorgesehenen Massnahmen machbar. So werden Lichtsignalsteuerungen optimiert und auf der Schlosstalstrasse wird die Bushaltestelle «Rebwiesen stadteinwärts» in eine Fahrbahnhaltestelle umgestaltet.
Gegen die neue Verkehrsanordnung wurden keine Rekurse eingereicht. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt ab nächstem Montag, 7. August. In den darauffolgenden Wochen werden bei Bedarf betriebliche Optimierungen vorgenommen.
Auf der Achse Emil-Klöti-Strasse–Friedliweg im Rebwiesenquartier in Töss existiert ein erheblicher Anteil an quartierfremdem Durchgangsverkehr. Messungen haben ergeben, dass dieser Anteil bis zu fünfzig Prozent beträgt. Eine Rückverlagerung dieses Verkehrs auf das übergeordnete Strassenenetz zum Wohle der Quartierbevölkerung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist gerechtfertigt. Auf der Emil-Klöti-Strasse wird deshalb die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Damit sich der Verkehr nicht auf andere Quartierstrassen verlagert, wird für Motorwagen und Motorräder zusätzlich ein Durchfahrtsverbot für das Nägelseequartier umgesetzt. Die Durchfahrten für Velos, leichte Motorfahrräder, Notfalldienste, Zubringerdienst sowie Unterhalt und Entsorgung sind weiterhin möglich. Weil eine Sperrung für den Durchgangsverkehr auf der Emil-Klöti-Strasse Auswirkungen auf die quartierinterne Erschliessung hat, hat das Tiefbauamt die genaue Lage der vorgesehenen Sperrung intensiv mit den Quartiervereinen diskutiert und gemeinsam festgelegt.
Die Verträglichkeit der Rückverlagerung des quartierfremden Verkehrs auf das übergeordnete Verkehrsnetz wurde bezüglich Leistungsfähigkeit und Betriebsablauf geprüft. Mit der gleichzeitigen Umsetzung von kleineren Begleitmassnahmen sind die vorgesehenen Massnahmen machbar. So werden Lichtsignalsteuerungen optimiert und auf der Schlosstalstrasse wird die Bushaltestelle «Rebwiesen stadteinwärts» in eine Fahrbahnhaltestelle umgestaltet.
Gegen die neue Verkehrsanordnung wurden keine Rekurse eingereicht. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt ab nächstem Montag, 7. August. In den darauffolgenden Wochen werden bei Bedarf betriebliche Optimierungen vorgenommen.