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News
Publiziert am 9. Nov 2017, 09:02 Uhr
medienmitteilung, bau

Neue Konzessionärin für den öffentlichen Plakataushang

Der Vertrag über den öffentlichen Plakataushang aus dem Jahr 2007 läuft Ende 2017 ab. Der neue Vertrag wurde im September öffentlich ausgeschrieben. Für die permanenten Plakatwerbeanlagen und für Drehautomaten an rund fünf Standorten erhielt die «neo advertising sa» den Zuschlag. Die temporäre Plakatierung an Bauwänden geht an die bisherige Konzessionärin, die APG. Die neuen Verträge treten per 1. Januar 2018 in Kraft.

Im Rahmen der Ausschreibung betreffend öffentlicher Plakataushang sind drei Angebote eingereicht worden. Die «neo advertising sa» hat den Zuschlag für die Lose 1 und 3 erhalten. Beim Los 1 geht es um die Konzession für die Bewirtschaftung von rund 570 permanenten Plakatwerbeanlagen (das entspricht rund 860 Flächen) auf öffentlichem Grund, bei Los 3 geht es um die Drehautomatenstandorte. Die jährlichen Einnahmen der Stadt aus der Konzessionsgebühr erhöhen sich mit dem neuen Vertrag um rund 150 000 Franken (von rund 650 000 Franken auf neu rund 800‘000 Franken). Die APG erhält den Zuschlag für die Plakatierung an Bauwänden (Los 2).
Die Konzessionärin bewirtschaftet auch Plakatwerbeanlagen, die bei Wahlen und Abstimmungen benötigt werden. Das Baupolizeiamt wird im Hinblick auf die Wahlen vom 4. März 2018 für einen reibungslosen Übergang von der aktuellen zur neuen Konzessionärin besorgt sein, so dass die Plakatwerbung für die Kandidatinnen und Kandidaten ab 28. Januar 2018 (35 Tage vor Wahltermin) sichergestellt ist.
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Konzessionsvertrages wurden die vom Stadtrat 1997 genehmigten Richtlinien betreffend Plakatierung (Plakatierungskonzept) überarbeitet. Die neuen Richtlinien sind am 16. August 2017 in Kraft getreten. Sie sind hier aufgeschaltet.
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