7. Okt. 2022, 08:13 Uhr
medienmitteilung, bau
Siedlung Neuwiesen unter Schutz gestellt
Der Stadtrat Winterthur hat die Siedlung Neuwiesen unter Schutz gestellt. Nach Rekursen und dem Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde die Schutzverordnung in wenigen Punkten angepasst.
2018 wurde ein Baugesuch eingereicht, das den Schutzzweck der Siedlung Neuwiesen tangierte. In der Folge verlangte der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seiner Liegenschaft und allfällige Schutzmassnahmen. Dies löste eine Abklärung über die Schutzwürdigkeit der Siedlung Neuwiesen aus. Basierend auf den Ergebnissen von Gutachten und baulichen Bedarfsabklärungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde eine Verordnung für die Siedlung erarbeitet. Diese regelt das denkmalpflegerische Schutzziel, den Schutzumfang sowie mögliche bauliche Massnahmen. Nach Rekursen und dem Entscheid des Verwaltungsgerichts musste unter anderem der Schutzumfang bezüglich der Bebaubarkeit und des Schutzperimeters im Innenhof strenger formuliert und die Schutzverordnung entsprechend angepasst werden. Bei den Gebäuden beschränkt sich die angepasste Verordnung auf die denkmalpflegerisch wichtigen Elemente und lässt Anpassungen an heutige Wohnstandards zu.
Die Siedlung Neuwiesen befindet sich westlich der Altstadt von Winterthur im gleichnamigen Quartier. Die Siedlung besteht aus dem Geviert zwischen Salstrasse (im Norden), Bleichestrasse (im Osten), Ackeretstrasse (im Süden) und Walkestrasse (im Westen). Zwischen 1924 und 1926 entstand die Siedlung nach einem Entwurf des Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth. Das Ensemble gruppiert sich um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2016 hat der Stadtrat nach einem partizipativem Prozess die Aufnahme von Wohnsiedlungen mit ihren Freiräumen in das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur festgesetzt. Die Siedlung Neuwiesen war Bestandteil dieser Inventarergänzung.
2018 wurde ein Baugesuch eingereicht, das den Schutzzweck der Siedlung Neuwiesen tangierte. In der Folge verlangte der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seiner Liegenschaft und allfällige Schutzmassnahmen. Dies löste eine Abklärung über die Schutzwürdigkeit der Siedlung Neuwiesen aus. Basierend auf den Ergebnissen von Gutachten und baulichen Bedarfsabklärungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde eine Verordnung für die Siedlung erarbeitet. Diese regelt das denkmalpflegerische Schutzziel, den Schutzumfang sowie mögliche bauliche Massnahmen. Nach Rekursen und dem Entscheid des Verwaltungsgerichts musste unter anderem der Schutzumfang bezüglich der Bebaubarkeit und des Schutzperimeters im Innenhof strenger formuliert und die Schutzverordnung entsprechend angepasst werden. Bei den Gebäuden beschränkt sich die angepasste Verordnung auf die denkmalpflegerisch wichtigen Elemente und lässt Anpassungen an heutige Wohnstandards zu.
Die Siedlung Neuwiesen befindet sich westlich der Altstadt von Winterthur im gleichnamigen Quartier. Die Siedlung besteht aus dem Geviert zwischen Salstrasse (im Norden), Bleichestrasse (im Osten), Ackeretstrasse (im Süden) und Walkestrasse (im Westen). Zwischen 1924 und 1926 entstand die Siedlung nach einem Entwurf des Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth. Das Ensemble gruppiert sich um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2016 hat der Stadtrat nach einem partizipativem Prozess die Aufnahme von Wohnsiedlungen mit ihren Freiräumen in das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur festgesetzt. Die Siedlung Neuwiesen war Bestandteil dieser Inventarergänzung.