19. Mär. 2020, 07:12 Uhr
medienmitteilung, stadtgruen
Stadtplan zeigt, wo Fledermaus und Co. in Winterthur wohnen
Mauersegler, Alpensegler, Mehlschwalbe und Fledermaus haben besondere Wohnbedürfnisse. Seit Jahren bemüht sich die Stadt Winterthur mit Erfolg, Brutstandorte zu fördern. Nun sind die «Wohnorte» der Gebäudebrüter ab sofort im öffentlichen Stadtplan einsehbar. Dies soll Interessierten aufzeigen, wo sich die Vögel und Fledermäuse in der Stadt beobachten lassen. Gleichzeitig helfen die Einträge bei Fassadenrenovationen, um die Tiere nicht während der Brutzeit zu stören.
Mauersegler lassen sich von April bis Juli beim Schloss Hegi oder der Halle 710 am Eulachpark beobachten, Das sind nur zwei von mindestens 184 Standorten in Winterthur an denen sie brüten. Gesichert sind zudem 78 Brutstandorte von Mehlschwalben, 50 von Fledermäusen und 18 von Alpenseglern. Sie finden in Estrichen, an Dachvorsprüngen, unter Ziegeln, an Fassaden oder in Naturkellern ihre Bleibe. Im Zuge der besseren Dämmung unserer Häuser sind die Quartiere für diese Gebäudebrüter in den letzten Jahren rarer geworden.
Die Stadt Winterthur führt darum schon seit Jahren die Brutstandorte dieser Gebäudebrüter in einem Plan nach und fördert den Bau von Kunstnestern und Nistkästen. Über 100 wurden in den letzten Jahren geschaffen. Jetzt sind alle Standorte in der Stadt Winterthur auf stadtplan.winterthur.ch unter dem Reiter «Stadtgrün» öffentlich einsehbar, ausser die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer ist gegen eine Publikation. So können Interessierte sich informieren, wo sich die Tiere beobachten lassen. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben zudem eine Plakette von der Stadt erhalten, mit der sie kennzeichnen können, welch aussergewöhnliche Bewohner ihr Gebäude zusätzlich beherbergt.
Der Plan hilft aber auch Eigentümerinnen und Eigentümern. Bei Baubewilligungen werden zum Schutz der Gebäudebrüter Auflagen gemacht. Nicht immer sind Arbeiten an einem Gebäude aber bewilligungspflichtig. Maler- und Verputzarbeiten oder Risssanierungen werden in der Regel ausgeführt, ohne das Baupolizeiamt zu konsultieren. Führt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer einer Liegenschaft mit Gebäudebrütern solche Renovationen während der Brutzeit durch, stören sie nicht nur die Tiere, sie machen sich auch strafbar. Die Stadt Winterthur empfiehlt darum bei geplanten Fassadenrenovationen, den Stadtplan zu konsultieren und frühzeitig mit Stadtgrün Winterthur Kontakt aufzunehmen.
Die Vögel und Fledermäuse finden zudem neue Brutstandorte, oder Private schaffen solche für sie. Falls Standorte noch nicht im Plan der Stadt aufgeführt sind, können diese Stadtgrün Winterthur gemeldet werden.
Zusätzliche Brutstandorte für Gebäudebrüter Neue Brutstandorte für Gebäudebrüter können relativ einfach geschaffen werden. Mit Hilfe von Nistkästen oder Kunstnestern lassen sie sich zu Wohnorten für Mauersegler und Co. umfunktionieren. Damit die neuen Bewohner aber auch wirklich einziehen, müssen die Ansprüche der Segler und Schwalben an ihre Nistplätze beachtet werden. Mehr Informationen finden Sie unter stadt.winterthur.ch/gebaeudebrueter.
Mauersegler lassen sich von April bis Juli beim Schloss Hegi oder der Halle 710 am Eulachpark beobachten, Das sind nur zwei von mindestens 184 Standorten in Winterthur an denen sie brüten. Gesichert sind zudem 78 Brutstandorte von Mehlschwalben, 50 von Fledermäusen und 18 von Alpenseglern. Sie finden in Estrichen, an Dachvorsprüngen, unter Ziegeln, an Fassaden oder in Naturkellern ihre Bleibe. Im Zuge der besseren Dämmung unserer Häuser sind die Quartiere für diese Gebäudebrüter in den letzten Jahren rarer geworden.
Die Stadt Winterthur führt darum schon seit Jahren die Brutstandorte dieser Gebäudebrüter in einem Plan nach und fördert den Bau von Kunstnestern und Nistkästen. Über 100 wurden in den letzten Jahren geschaffen. Jetzt sind alle Standorte in der Stadt Winterthur auf stadtplan.winterthur.ch unter dem Reiter «Stadtgrün» öffentlich einsehbar, ausser die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer ist gegen eine Publikation. So können Interessierte sich informieren, wo sich die Tiere beobachten lassen. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben zudem eine Plakette von der Stadt erhalten, mit der sie kennzeichnen können, welch aussergewöhnliche Bewohner ihr Gebäude zusätzlich beherbergt.
Der Plan hilft aber auch Eigentümerinnen und Eigentümern. Bei Baubewilligungen werden zum Schutz der Gebäudebrüter Auflagen gemacht. Nicht immer sind Arbeiten an einem Gebäude aber bewilligungspflichtig. Maler- und Verputzarbeiten oder Risssanierungen werden in der Regel ausgeführt, ohne das Baupolizeiamt zu konsultieren. Führt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer einer Liegenschaft mit Gebäudebrütern solche Renovationen während der Brutzeit durch, stören sie nicht nur die Tiere, sie machen sich auch strafbar. Die Stadt Winterthur empfiehlt darum bei geplanten Fassadenrenovationen, den Stadtplan zu konsultieren und frühzeitig mit Stadtgrün Winterthur Kontakt aufzunehmen.
Die Vögel und Fledermäuse finden zudem neue Brutstandorte, oder Private schaffen solche für sie. Falls Standorte noch nicht im Plan der Stadt aufgeführt sind, können diese Stadtgrün Winterthur gemeldet werden.
Zusätzliche Brutstandorte für Gebäudebrüter Neue Brutstandorte für Gebäudebrüter können relativ einfach geschaffen werden. Mit Hilfe von Nistkästen oder Kunstnestern lassen sie sich zu Wohnorten für Mauersegler und Co. umfunktionieren. Damit die neuen Bewohner aber auch wirklich einziehen, müssen die Ansprüche der Segler und Schwalben an ihre Nistplätze beachtet werden. Mehr Informationen finden Sie unter stadt.winterthur.ch/gebaeudebrueter.