11. Jun. 2020, 07:46 Uhr
medienmitteilung
Längere Öffnungszeiten von Gartenwirtschaften im Sommer für ein attraktives Winterthurer Nachtleben
Die Stadt Winterthur gewährte in den letzten drei Jahren im Rahmen eines Versuchsbetriebs während der Sommermonate Juli und August Restaurants an geeigneten Lagen die Bewilligung, ihre Gartenwirtschaften auch nach Mitternacht offen zu halten. Die Erfahrungen sind positiv. Nun hat der Stadtrat das weitere Vorgehen bezüglich verlängerter Öffnungszeiten von Gartenwirtschaften festgelegt.
Ab 2021 erhalten Gastrobetriebe an geeigneten Lagen während der Monate Mai bis September bis zu zehn Mal pro Jahr unbürokratisch von der Stadtpolizei Winterthur die Bewilligung, länger als bis zur offiziellen Schliessstunde um Mitternacht offen zu halten. Wollen sie jedoch ihre Betriebe öfter und regelmässig länger als bis Mitternacht führen, steht ihnen das Baubewilligungsverfahren offen. Um den Betreibern entsprechender Lokale genügend Zeit für das Einholen einer Baubewilligung zu geben, verlängert der Stadtrat den aktuell laufenden Versuchsbetrieb bis Ende 2020. Für die Monate Juli, August und September 2020 können bei der Stadtpolizei weiterhin unbürokratisch maximal 18 Bewilligungen eingeholt werden. Generell keine Bewilligungen werden Gastrobetrieben im Altstadtperimeter erteilt - dies aufgrund der hohen Konzentration von Gastwirtschaften in der Altstadt und der allgemeinen Lärmbelastung der Anwohnenden.
Positive Erfahrungen Das Bedürfnis nach einem nachmitternächtlichen Betrieb war bislang nicht bei allen der rund fünfzig Gartenwirtschaften ausserhalb der Altstadt in gleichem Mass vorhanden. In den drei Jahren des Versuchsbetriebs wurden insgesamt 153 Ausnahmebewilligungen an fünfzehn Betriebe erteilt. Zwölf Betriebe haben nur sporadisch von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Drei Betriebe hatten ein starkes Bedürfnis, ihre Gartenwirtschaft regelmässig länger offen zu halten. Eine Bewilligung erhielten nur Betriebe, bei denen zu erwarten war, dass keine Anwohnenden gestört würden. Ausserdem waren die Bewilligungen mit besonderen Auflagen zum Schutz der Nachtruhe verbunden. Bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei gingen während des Versuchsbetriebes nur wenige Lärmklagen ein. Die Erfahrungen fallen demnach positiv aus.
Baubewilligung bei regelmässiger Nutzung nach Mitternacht Für ein regelmässiges und oftmaliges Betreiben einer Gartenwirtschaft nach Mitternacht, also für mehr als zehn Mal pro Jahr, ist ab nächstem Jahr eine Baubewilligung erforderlich. So werden die rechtlich geschützten Mitwirkungsrechte der betroffenen Nachbarschaft gewahrt. Damit den Betrieben mit entsprechendem Bedarf für das Einholen der Baubewilligung genügend Zeit bleibt, wird der aktuell laufende Pilotbetrieb um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert.
Längere Öffnungszeiten von Gartenwirtschaften im Sommer erhöhen die Lebensqualität. Die Winterthurer Bevölkerung profitiert von einem aktiven und attraktiven Nachtleben. Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem Beschluss die Standortattraktivität von Winterthur als Studenten-, Kultur- und Gastrostadt weiter zu erhöhen und mit der Haltung des unbürokratischen Ermöglichens einen Beitrag an ein lebendiges Winterthur zu leisten.
Bemerkung: Am 15. Mai 2020 hat das BAG in seinen Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erklärt, dass für sämtliche Restaurationsbetriebe (einschliesslich Bars) eine Schliessung von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt. Der Beschluss des Stadtrats tritt somit erst in Kraft, wenn das BAG diese Verordnung wieder aufhebt.
Ab 2021 erhalten Gastrobetriebe an geeigneten Lagen während der Monate Mai bis September bis zu zehn Mal pro Jahr unbürokratisch von der Stadtpolizei Winterthur die Bewilligung, länger als bis zur offiziellen Schliessstunde um Mitternacht offen zu halten. Wollen sie jedoch ihre Betriebe öfter und regelmässig länger als bis Mitternacht führen, steht ihnen das Baubewilligungsverfahren offen. Um den Betreibern entsprechender Lokale genügend Zeit für das Einholen einer Baubewilligung zu geben, verlängert der Stadtrat den aktuell laufenden Versuchsbetrieb bis Ende 2020. Für die Monate Juli, August und September 2020 können bei der Stadtpolizei weiterhin unbürokratisch maximal 18 Bewilligungen eingeholt werden. Generell keine Bewilligungen werden Gastrobetrieben im Altstadtperimeter erteilt - dies aufgrund der hohen Konzentration von Gastwirtschaften in der Altstadt und der allgemeinen Lärmbelastung der Anwohnenden.
Positive Erfahrungen Das Bedürfnis nach einem nachmitternächtlichen Betrieb war bislang nicht bei allen der rund fünfzig Gartenwirtschaften ausserhalb der Altstadt in gleichem Mass vorhanden. In den drei Jahren des Versuchsbetriebs wurden insgesamt 153 Ausnahmebewilligungen an fünfzehn Betriebe erteilt. Zwölf Betriebe haben nur sporadisch von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Drei Betriebe hatten ein starkes Bedürfnis, ihre Gartenwirtschaft regelmässig länger offen zu halten. Eine Bewilligung erhielten nur Betriebe, bei denen zu erwarten war, dass keine Anwohnenden gestört würden. Ausserdem waren die Bewilligungen mit besonderen Auflagen zum Schutz der Nachtruhe verbunden. Bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei gingen während des Versuchsbetriebes nur wenige Lärmklagen ein. Die Erfahrungen fallen demnach positiv aus.
Baubewilligung bei regelmässiger Nutzung nach Mitternacht Für ein regelmässiges und oftmaliges Betreiben einer Gartenwirtschaft nach Mitternacht, also für mehr als zehn Mal pro Jahr, ist ab nächstem Jahr eine Baubewilligung erforderlich. So werden die rechtlich geschützten Mitwirkungsrechte der betroffenen Nachbarschaft gewahrt. Damit den Betrieben mit entsprechendem Bedarf für das Einholen der Baubewilligung genügend Zeit bleibt, wird der aktuell laufende Pilotbetrieb um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert.
Längere Öffnungszeiten von Gartenwirtschaften im Sommer erhöhen die Lebensqualität. Die Winterthurer Bevölkerung profitiert von einem aktiven und attraktiven Nachtleben. Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem Beschluss die Standortattraktivität von Winterthur als Studenten-, Kultur- und Gastrostadt weiter zu erhöhen und mit der Haltung des unbürokratischen Ermöglichens einen Beitrag an ein lebendiges Winterthur zu leisten.
Bemerkung: Am 15. Mai 2020 hat das BAG in seinen Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erklärt, dass für sämtliche Restaurationsbetriebe (einschliesslich Bars) eine Schliessung von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt. Der Beschluss des Stadtrats tritt somit erst in Kraft, wenn das BAG diese Verordnung wieder aufhebt.