9. Mai. 2023, 07:44 Uhr
medienmitteilung
Stadtrat empfiehlt Ja zum Klimaschutzgesetz
Am 18. Juni 2023 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Klimaschutzgesetz über den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Der Gegenvorschlag nimmt die Anliegen der Initiative mit konkreten Zielen und Massnahmen zur Erreichung des nationalen Netto-Null-Ziels bis 2050 auf. Damit werden insbesondere die Gebäudesanierungen, der Ersatz von Heizungen und die Dekarbonisierung des Verkehrs beschleunigt. Gleichzeitig werden Unternehmen bei innovativen Lösungen zum Klimaschutz unterstützt. Der Stadtrat empfiehlt der Winterthurer Stimmbevölkerung, die Gesetzesvorlage zu unterstützen.
Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klimaschutzgesetz) ist der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Über diese Vorlage wird in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 abgestimmt.
Im November 2021 hat die Winterthurer Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit das Ziel netto null Tonnen CO2 bis 2040 für die Stadt Winterthur beschlossen. Das nun zur Abstimmung stehende nationale Klimaschutzgesetz unterstützt die städtischen Klimaziele in Richtung Klimaneutralität und trägt zur Energiesicherheit sowie zur Unabhängigkeit von fossilen Energien bei. Der Stadtrat empfiehlt darum der Winterthurer Stimmbevölkerung, ein «Ja» zum «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klimaschutzgesetz) in die Urne zu legen.
Mit dem neuen Gesetz verpflichtet sich der Bund gemäss Pariser Abkommen von 2015 die schweizerischen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf netto null zu senken. Das Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.
Das nationale Klimaschutzgesetz nimmt die Anliegen der Gletscher-Initiative mit konkreten Zielsetzungen und Massnahmen auf. Es möchte insbesondere im Gebäudebereich die energetischen Sanierungen und den Ersatz von Heizungen beschleunigen. Dazu sind in den nächsten zehn Jahren zwei Milliarden Franken als Unterstützung vorgesehen. Beim Verkehr soll der Ausstieg aus den fossilen Treibstoffen gefördert werden. Schliesslich sollen Unternehmen, die sich frühzeitig an den Netto-Null-Zielsetzungen ausrichten und neue Technologien einsetzen, fachliche und finanzielle Unterstützung erhalten.
Diese Bestrebungen decken sich mit den Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts der Stadt Winterthur. Konkret hat der Stadtrat für die Periode von 2021 bis 2028 über fünfzig Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beschlossen. Diese konzentrieren sich mit den Themenbereichen «Energieversorgung und Gebäude», «Mobilität» und «Lokale Wirtschaft, Konsum und Freizeit» auf jene Massnahmen mit der grössten Hebelwirkung.
Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klimaschutzgesetz) ist der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Über diese Vorlage wird in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 abgestimmt.
Im November 2021 hat die Winterthurer Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit das Ziel netto null Tonnen CO2 bis 2040 für die Stadt Winterthur beschlossen. Das nun zur Abstimmung stehende nationale Klimaschutzgesetz unterstützt die städtischen Klimaziele in Richtung Klimaneutralität und trägt zur Energiesicherheit sowie zur Unabhängigkeit von fossilen Energien bei. Der Stadtrat empfiehlt darum der Winterthurer Stimmbevölkerung, ein «Ja» zum «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klimaschutzgesetz) in die Urne zu legen.
Mit dem neuen Gesetz verpflichtet sich der Bund gemäss Pariser Abkommen von 2015 die schweizerischen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf netto null zu senken. Das Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.
Das nationale Klimaschutzgesetz nimmt die Anliegen der Gletscher-Initiative mit konkreten Zielsetzungen und Massnahmen auf. Es möchte insbesondere im Gebäudebereich die energetischen Sanierungen und den Ersatz von Heizungen beschleunigen. Dazu sind in den nächsten zehn Jahren zwei Milliarden Franken als Unterstützung vorgesehen. Beim Verkehr soll der Ausstieg aus den fossilen Treibstoffen gefördert werden. Schliesslich sollen Unternehmen, die sich frühzeitig an den Netto-Null-Zielsetzungen ausrichten und neue Technologien einsetzen, fachliche und finanzielle Unterstützung erhalten.
Diese Bestrebungen decken sich mit den Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts der Stadt Winterthur. Konkret hat der Stadtrat für die Periode von 2021 bis 2028 über fünfzig Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beschlossen. Diese konzentrieren sich mit den Themenbereichen «Energieversorgung und Gebäude», «Mobilität» und «Lokale Wirtschaft, Konsum und Freizeit» auf jene Massnahmen mit der grössten Hebelwirkung.