Beschreibung
Am 05.09.2023 habe ich folgende Schäden gemeldet:Der Büehlhofweg ist seit sehr langer Zeit stark beschädigt. Obwohl dieser Weg auch von städtischen Mitarbeitenden fürs Reinigen wöchentlich benutzt wird, wurde der erbärmliche Zustand des Weges ihrerseits offenbar an ihre Verantwortlichen nicht gemeldet. Nun gelange ich mit der Bitte an Sie, diesen Belag wieder instand zustellen, damit sich keine Fussgänger unbeabsichtigt verletzen. (Letztes Jahr ist ein Fussgänger wegen des unebenen Belags gefallen und musste ärztlich behandelt werden.)
Am 06.09.2023 hat die Stadt Winterthur folgendes geschrieben:
Danke für den Hinweis. Im Bühlhofweg wird zeitnah ein neues EW- Trasse erstellt. In diesem Zusammenhang wird der Weg saniert.
(Meine Meldung wurde damit als erledigt betrachtet!!)
Heute, am 03.03.2025, sind die Strassenschäden immer noch intakt. Ich frage mich, wie ich die Definition "zeitnah" interpretieren soll. Achtzehn Monate nach meiner Meldung an die Stadt ist die "zeitnahe" Sanierung immer noch nicht begonnen.