19. Jul. 2018, 07:56 Uhr
medienmitteilung, bau
Verordnung über die Siedlungsentwässerung wird teilrevidiert
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die Verordnung über die Siedlungsentwässerung im Bereich der flächenbezogenen Grundgebühr anzupassen. Einerseits ist die neue Zentrumszone Z5 bei der Gewichtung der Grundstücksflächen aufzunehmen, und anderseits ist die Quartiererhaltungszone neu nach Anzahl Geschosse zu gewichten.
Die Berechnung der Grundgebühr der Siedlungsentwässerung ist in der Verordnung über die Siedlungsentwässerung (VSE) aus dem Jahr 2000 festgelegt. Basis ist die Grundstücksfläche. Die Gebühr berücksichtigt neben der flächenabhängigen Regenwasserableitung auch den Schmutzabwasseranfall aufgrund der möglichen Nutzung der betreffenden Liegenschaft. Deshalb wird die Grundstücksfläche nach den verschiedenen Zonen gewichtet.
Als die VSE durch den Grossen Gemeinderat beschlossen wurde, gab es die 3-, 4-, 6- und 7-geschossige Zentrumszonen, nicht aber eine 5-geschossige. Demzufolge ist in der VSE für letztere auch keine Gewichtung festgelegt. Zur neuen Zentrumszone Z5 gehören das Lagerplatz-Areal, ein Areal in Neuhegi und das Areal Lokstadt. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat für die Z5 dieselbe Gewichtung (Multiplikatoren) wie bei der Zentrumszone Z4.
In der Quartiererhaltungszone haben alle acht Quartiere das Gewicht 2, unabhängig, ob darin 2- oder 3-geschossige Bauten erlaubt sind. Neu sollen, wie bei den Wohnzonen, die Geschosszahlen für die Gewichtung berücksichtigt werden. Eine Fläche von rund 20,7 Hektaren würde neu mit dem Gewicht 1, anstatt dem Gewicht 2 belastet. Dies würde Mindereinnahmen von rund 40 000 Franken pro Jahr verursachen, was im normalen Streubereich der Gesamteinnahmen liegt.
Grundsätzlich kann es immer wieder vorkommen, dass es in der Nutzungsplanung zu Änderungen oder Präzisierungen kommt, die Auswirkungen auf die VSE haben. Der Stadtrat beantragt deshalb beim Grossen Gemeinderat die Kompetenz, solche Anpassungen und Änderungen zukünftig selber vornehmen zu können.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Die Berechnung der Grundgebühr der Siedlungsentwässerung ist in der Verordnung über die Siedlungsentwässerung (VSE) aus dem Jahr 2000 festgelegt. Basis ist die Grundstücksfläche. Die Gebühr berücksichtigt neben der flächenabhängigen Regenwasserableitung auch den Schmutzabwasseranfall aufgrund der möglichen Nutzung der betreffenden Liegenschaft. Deshalb wird die Grundstücksfläche nach den verschiedenen Zonen gewichtet.
Als die VSE durch den Grossen Gemeinderat beschlossen wurde, gab es die 3-, 4-, 6- und 7-geschossige Zentrumszonen, nicht aber eine 5-geschossige. Demzufolge ist in der VSE für letztere auch keine Gewichtung festgelegt. Zur neuen Zentrumszone Z5 gehören das Lagerplatz-Areal, ein Areal in Neuhegi und das Areal Lokstadt. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat für die Z5 dieselbe Gewichtung (Multiplikatoren) wie bei der Zentrumszone Z4.
In der Quartiererhaltungszone haben alle acht Quartiere das Gewicht 2, unabhängig, ob darin 2- oder 3-geschossige Bauten erlaubt sind. Neu sollen, wie bei den Wohnzonen, die Geschosszahlen für die Gewichtung berücksichtigt werden. Eine Fläche von rund 20,7 Hektaren würde neu mit dem Gewicht 1, anstatt dem Gewicht 2 belastet. Dies würde Mindereinnahmen von rund 40 000 Franken pro Jahr verursachen, was im normalen Streubereich der Gesamteinnahmen liegt.
Grundsätzlich kann es immer wieder vorkommen, dass es in der Nutzungsplanung zu Änderungen oder Präzisierungen kommt, die Auswirkungen auf die VSE haben. Der Stadtrat beantragt deshalb beim Grossen Gemeinderat die Kompetenz, solche Anpassungen und Änderungen zukünftig selber vornehmen zu können.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch