8. Dez. 2022, 08:02 Uhr
medienmitteilung
Keine städtische Abstimmung im Februar und März
An den nächsten beiden ordentlichen Abstimmungsterminen vom 12. Februar und 12. März 2023 kommen in der Stadt Winterthur keine städtischen Vorlagen zur Abstimmung.
Am 12. Februar 2023 finden im Kanton Zürich Kantons- und Regierungsratswahlen statt. Betreffend 12. März 2023 haben Kanton und Bund bereits mitgeteilt, dass dann keine nationale und kantonale Abstimmung stattfinden wird. Im ganzen Kanton werden am 12. März Wahlen der evangelisch-reformierten Synode durchgeführt. Die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche der Stadt Winterthur wählen dann neun Mitglieder des Wahlkreises Stadt Winterthur.
Der nächstfolgende ordentliche Abstimmungstermin ist am 18. Juni 2023.
Am 12. Februar 2023 finden im Kanton Zürich Kantons- und Regierungsratswahlen statt. Betreffend 12. März 2023 haben Kanton und Bund bereits mitgeteilt, dass dann keine nationale und kantonale Abstimmung stattfinden wird. Im ganzen Kanton werden am 12. März Wahlen der evangelisch-reformierten Synode durchgeführt. Die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche der Stadt Winterthur wählen dann neun Mitglieder des Wahlkreises Stadt Winterthur.
Der nächstfolgende ordentliche Abstimmungstermin ist am 18. Juni 2023.