28. Nov. 2024, 07:24 Uhr
alter, medienmitteilung
Stadtrat gewährt Zulage für Umkleidezeit im Bereich Alter und Pflege
Rückwirkend ab dem 1. Juni 2024 erhalten Mitarbeitende im Bereich Alter und Pflege der Stadt Winterthur eine monatliche Zulage für die Umkleidezeit. Die Zulage wird Mitarbeitenden ausgerichtet, die sich aus hygienischen Gründen am Arbeitsort umziehen müssen. Die Umkleidezulage ist Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen im Bereich Alter und Pflege.
Der Stadtrat hat entschieden, den Mitarbeitenden im Bereich Alter und Pflege, die sich aufgrund von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften direkt am Arbeitsort umkleiden müssen, eine monatliche Zulage von 125 Franken (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) zu gewähren. Für Auszubildende und Praktikant:innen beträgt die Pauschale 50 Franken. Diese Massnahme tritt rückwirkend auf den 1. Juni 2024 in Kraft und gilt für alle anspruchsberechtigten Berufsgruppen. Die Zulage ist eine pauschale Entschädigung für die notwendige Umkleidezeit und gilt anstelle der Anrechnung als Arbeitszeit.
Voraussetzungen für die Zulage Die Zulage wird gewährt, wenn das Tragen spezieller Arbeitskleidung erforderlich ist und das Umkleiden aus hygienischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen direkt am Arbeitsplatz erfolgen muss.
Sie richtet sich an Mitarbeitende in Berufen wie der Betreuung und Pflege in Alterszentren, der Pflege Spitex, der Hotellerie, der Physio- und Ergotherapie, der Aktivierungstherapie sowie im Gebäudemanagement. In diesen Bereichen erfordern Hygiene- und Sicherheitsvorschriften das Tragen besonderer Kleidung, die vor Ort gewechselt werden muss, um Verschmutzungen und Gerüche zu vermeiden.
Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen Die Einführung der Umkleidezulage ist Teil eines Massnahmenpakets, mit dem der Bereich Alter und Pflege die Anforderungen der Pflegeinitiative umsetzt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Weitere Massnahmen, die bereits umgesetzt wurden, sind der Aufbau eines zentralen Personalpools und die Erhöhung der Einstiegslöhne für Berufseinsteigende und Studierende.
Der Stadtrat hat entschieden, den Mitarbeitenden im Bereich Alter und Pflege, die sich aufgrund von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften direkt am Arbeitsort umkleiden müssen, eine monatliche Zulage von 125 Franken (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) zu gewähren. Für Auszubildende und Praktikant:innen beträgt die Pauschale 50 Franken. Diese Massnahme tritt rückwirkend auf den 1. Juni 2024 in Kraft und gilt für alle anspruchsberechtigten Berufsgruppen. Die Zulage ist eine pauschale Entschädigung für die notwendige Umkleidezeit und gilt anstelle der Anrechnung als Arbeitszeit.
Voraussetzungen für die Zulage Die Zulage wird gewährt, wenn das Tragen spezieller Arbeitskleidung erforderlich ist und das Umkleiden aus hygienischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen direkt am Arbeitsplatz erfolgen muss.
Sie richtet sich an Mitarbeitende in Berufen wie der Betreuung und Pflege in Alterszentren, der Pflege Spitex, der Hotellerie, der Physio- und Ergotherapie, der Aktivierungstherapie sowie im Gebäudemanagement. In diesen Bereichen erfordern Hygiene- und Sicherheitsvorschriften das Tragen besonderer Kleidung, die vor Ort gewechselt werden muss, um Verschmutzungen und Gerüche zu vermeiden.
Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen Die Einführung der Umkleidezulage ist Teil eines Massnahmenpakets, mit dem der Bereich Alter und Pflege die Anforderungen der Pflegeinitiative umsetzt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Weitere Massnahmen, die bereits umgesetzt wurden, sind der Aufbau eines zentralen Personalpools und die Erhöhung der Einstiegslöhne für Berufseinsteigende und Studierende.