5. Feb. 2020, 07:38 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Untersuchung weiterer Abbaustoffe von Chlorothalonil
Stadtwerk Winterthur hat in den letzten Monaten weitere Analysen des Trinkwassers veranlasst. Im Fokus lag vor allem der Abbaustoff R471811 des Pestizids Chlorothalonil, dessen Einsatz vom Bund seit Anfang Jahr verboten ist. Die Untersuchungen haben bestätigt, dass das Trinkwasser in Winterthur weiterhin qualitativ sehr gut ist. Der Stoff ist zwar vereinzelt nachweisbar, liegt jedoch deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert. Das Trinkwasser kann deshalb bedenkenlos konsumiert werden.
Stadtwerk Winterthur hat das Winterthurer Trinkwasser bereits frühzeitig, noch vor dem Bundesentscheid, auch auf den Abbaustoff R471811 analysieren lassen. Die Analysen haben bestätigt, dass das Winterthurer Trinkwasser qualitativ sehr gut ist. R471811 konnte zwar nachgewiesen werden, jedoch nur vereinzelt. Dabei liegen die gemessenen Werte in den für die Wasserversorgung relevanten Fassungen deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert. Bei den Proben im Verteilnetz war R471811 nur ausnahmsweise nachweisbar.
Wie bereits im Falle der Chlorothalonilsulfonsäure wurde das weitere Abbauprodukt vor allem im für Winterthur unbedeutenden Quellwasser in höherer Konzentration nachgewiesen. Diese Quellen sind jedoch bereits vor langer Zeit ausser Betrieb genommen worden. Im Gegensatz zur Chlorothalonilsulfonsäure wurde jedoch R471811 teilweise auch im Grundwasser gefunden, so im Grundwasser in der Hard. Dort liegt die gemessene Menge sogar leicht über dem Höchstwert. Das Grundwasserpumpwerk Hard dient lediglich als Notwassereinspeisung und ist daher im Normalfall nicht in Betrieb. R471811 wurde ebenso im Grundwasser aus dem Linsental nachgewiesen, der Wert liegt hier aber deutlich unter dem Höchstwert. Für die Versorgung von Winterthur mit Trinkwasser sind vor allem die Fassungen des Tössgrundwassers in Zell wichtig. Drei Viertel des Winterthurer Trinkwassers stammen von dort. R471811 ist in den Fassungen in Zell nicht nachweisbar. Deshalb ist aufgrund der Mischverhältnisse R471811 im Verteilnetz nur ausnahmsweise nachweisbar und wenn, dann immer deutlich unter dem zulässigen Höchstwert. Für das Trinkwasser von Winterthur besteht somit auch hinsichtlich des Stoffes R471811 kein Handlungsbedarf.
Der Bund hat im vergangenen Dezember die Verwendung des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil ab 1. Januar 2020 verboten, da es als möglicherweise gesundheitsgefährdend eingestuft worden ist. Dies gilt auch für alle seine Abbauprodukte. Letztes Jahr wurde das Trinkwasser in vielen Orten der Schweiz auf den Abbaustoff Chlorothalonilsulfonsäure überprüft. Mit dem Entscheid des Bundes ist nun auch der Abbaustoff R471811 in den Fokus der Untersuchungen gelangt. Chlorothalonilsulfonsäure und R471811 sind diejenigen Abbaustoffe, die in der höchsten Konzentration auftreten.
Stadtwerk Winterthur hat das Winterthurer Trinkwasser bereits frühzeitig, noch vor dem Bundesentscheid, auch auf den Abbaustoff R471811 analysieren lassen. Die Analysen haben bestätigt, dass das Winterthurer Trinkwasser qualitativ sehr gut ist. R471811 konnte zwar nachgewiesen werden, jedoch nur vereinzelt. Dabei liegen die gemessenen Werte in den für die Wasserversorgung relevanten Fassungen deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert. Bei den Proben im Verteilnetz war R471811 nur ausnahmsweise nachweisbar.
Wie bereits im Falle der Chlorothalonilsulfonsäure wurde das weitere Abbauprodukt vor allem im für Winterthur unbedeutenden Quellwasser in höherer Konzentration nachgewiesen. Diese Quellen sind jedoch bereits vor langer Zeit ausser Betrieb genommen worden. Im Gegensatz zur Chlorothalonilsulfonsäure wurde jedoch R471811 teilweise auch im Grundwasser gefunden, so im Grundwasser in der Hard. Dort liegt die gemessene Menge sogar leicht über dem Höchstwert. Das Grundwasserpumpwerk Hard dient lediglich als Notwassereinspeisung und ist daher im Normalfall nicht in Betrieb. R471811 wurde ebenso im Grundwasser aus dem Linsental nachgewiesen, der Wert liegt hier aber deutlich unter dem Höchstwert. Für die Versorgung von Winterthur mit Trinkwasser sind vor allem die Fassungen des Tössgrundwassers in Zell wichtig. Drei Viertel des Winterthurer Trinkwassers stammen von dort. R471811 ist in den Fassungen in Zell nicht nachweisbar. Deshalb ist aufgrund der Mischverhältnisse R471811 im Verteilnetz nur ausnahmsweise nachweisbar und wenn, dann immer deutlich unter dem zulässigen Höchstwert. Für das Trinkwasser von Winterthur besteht somit auch hinsichtlich des Stoffes R471811 kein Handlungsbedarf.
Der Bund hat im vergangenen Dezember die Verwendung des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil ab 1. Januar 2020 verboten, da es als möglicherweise gesundheitsgefährdend eingestuft worden ist. Dies gilt auch für alle seine Abbauprodukte. Letztes Jahr wurde das Trinkwasser in vielen Orten der Schweiz auf den Abbaustoff Chlorothalonilsulfonsäure überprüft. Mit dem Entscheid des Bundes ist nun auch der Abbaustoff R471811 in den Fokus der Untersuchungen gelangt. Chlorothalonilsulfonsäure und R471811 sind diejenigen Abbaustoffe, die in der höchsten Konzentration auftreten.