25. Jun. 2020, 08:02 Uhr
alter, medienmitteilung, soziales
Alterszentren: Anpassungen der Taxen geplant
Der Stadtrat hat die Eckwerte für eine neue Taxordnung der städtischen Alterszentren verabschiedet. Die aktuell gültige Taxordnung stammt aus dem Jahr 2008 und bildet die effektiven Kosten nicht mehr ab. Neu sollen die Pensionspreise kostendeckend sein, und die bisher grosse Bandbreite bei den Betreuungstaxen soll deutlich verringert werden. Die neue Taxordnung soll 2021 in Kraft treten.
Die aktuell gültige Leistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen («Taxordnung») entspricht den aktuellen inhaltlichen und formalen Anforderungen nicht mehr und bildet auch die effektiven Kosten nicht mehr korrekt ab. Gemäss der städtischen Verordnung über Alters- und Pflegeeinrichtungen müssen die Taxen gestützt auf das Kostendeckungsprinzip festgelegt werden. Während die Erträge aus der Grundtaxe (Pensionstaxe) insgesamt zu tief sind, sind die Erträge aus der Betreuungstaxe insgesamt zu hoch. Das Betreuungstaxen-Modell ist zudem schwer nachvollziehbar und führt immer wieder zu Beschwerden von Bewohnenden und Angehörigen.
2014 waren Anpassungen bei den Betreuungstaxen geplant, diese wurden jedoch nach Rekursen durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Kostenrechnung von Alter und Pflege konnte seit 2014 weiterentwickelt und verbessert werden. Sie bildet eine valide Grundlage für die Neuberechnung der Taxen. Seit 2016 ist Alter und Pflege ein Eigenwirtschaftsbetrieb.
Kostenwahrheit als Grundprinzip Der Bereich Alter und Pflege hat nun den Auftrag, dem Stadtrat eine übersichtliche und verständliche, neue Taxordnung mit kostendeckenden Tarifen vorzulegen. Die Bandbreite bei den Betreuungstaxen von heute 21 bis 107 Franken pro Tag soll deutlich verkleinert werden. Die Betreuungstaxen für Personen mit geringem Pflegebedarf sind anzuheben, für Personen mit hohem Pflegebedarf sind sie zu senken. Die heutigen Pensionstaxen sind nicht mehr kostendeckend und müssen angehoben werden. Der Umgang mit individuellen Härtefällen, die mit den neuen Taxen grosse Mehrkosten zu tragen hätten, ist zu klären. Die neue Taxordnung soll 2021 in Kraft treten.
Folgen für die Bewohnenden Die konkreten Taxänderungen werden erst beim Vorliegen der neuen Taxordnung feststehen und je nach der individuellen Situation der Bewohnenden sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gesamtkosten werden insbesondere für Personen mit geringem Pflegebedarf steigen, da die aktuellen Betreuungstaxen die Aufwände dieser Bewohnergruppe nicht decken. Bei Personen mit hohem Pflegebedarf dürften die Gesamtkosten eher sinken, da bei ihnen die höhere Pensionstaxe durch die niedrigere Betreuungstaxe kompensiert wird.
Drei Kostenarten in den Alterszentren Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alterszentrum setzen sich zusammen aus der Pensionstaxe (Grundtaxe), der Betreuungstaxe und den Pflegekosten.
Pensionstaxe: Für möbliertes Zimmer mit Pflegebett, Wohnnebenkosten, Vollpension, Bett- und Frotteewäsche, Wäschebesorgung, Reinigung.
Betreuungstaxe: Für Tagesstruktur, Anlässe, Aktivierungs- und Bewegungstherapie, Beratung und Unterstützung beim Einleben, in alltäglichen Angelegenheiten sowie in Krisensituationen, für Gespräche, Begleitung und Koordination, Vorhalteleistungen wie Empfang, 24-Stundenpräsenz von Mitarbeitenden, Bewohneralarm.
Pflegekosten: Für Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Die Pflegekosten werden vom Bund vorgegeben.
Die aktuell gültige Leistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen («Taxordnung») entspricht den aktuellen inhaltlichen und formalen Anforderungen nicht mehr und bildet auch die effektiven Kosten nicht mehr korrekt ab. Gemäss der städtischen Verordnung über Alters- und Pflegeeinrichtungen müssen die Taxen gestützt auf das Kostendeckungsprinzip festgelegt werden. Während die Erträge aus der Grundtaxe (Pensionstaxe) insgesamt zu tief sind, sind die Erträge aus der Betreuungstaxe insgesamt zu hoch. Das Betreuungstaxen-Modell ist zudem schwer nachvollziehbar und führt immer wieder zu Beschwerden von Bewohnenden und Angehörigen.
2014 waren Anpassungen bei den Betreuungstaxen geplant, diese wurden jedoch nach Rekursen durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Kostenrechnung von Alter und Pflege konnte seit 2014 weiterentwickelt und verbessert werden. Sie bildet eine valide Grundlage für die Neuberechnung der Taxen. Seit 2016 ist Alter und Pflege ein Eigenwirtschaftsbetrieb.
Kostenwahrheit als Grundprinzip Der Bereich Alter und Pflege hat nun den Auftrag, dem Stadtrat eine übersichtliche und verständliche, neue Taxordnung mit kostendeckenden Tarifen vorzulegen. Die Bandbreite bei den Betreuungstaxen von heute 21 bis 107 Franken pro Tag soll deutlich verkleinert werden. Die Betreuungstaxen für Personen mit geringem Pflegebedarf sind anzuheben, für Personen mit hohem Pflegebedarf sind sie zu senken. Die heutigen Pensionstaxen sind nicht mehr kostendeckend und müssen angehoben werden. Der Umgang mit individuellen Härtefällen, die mit den neuen Taxen grosse Mehrkosten zu tragen hätten, ist zu klären. Die neue Taxordnung soll 2021 in Kraft treten.
Folgen für die Bewohnenden Die konkreten Taxänderungen werden erst beim Vorliegen der neuen Taxordnung feststehen und je nach der individuellen Situation der Bewohnenden sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gesamtkosten werden insbesondere für Personen mit geringem Pflegebedarf steigen, da die aktuellen Betreuungstaxen die Aufwände dieser Bewohnergruppe nicht decken. Bei Personen mit hohem Pflegebedarf dürften die Gesamtkosten eher sinken, da bei ihnen die höhere Pensionstaxe durch die niedrigere Betreuungstaxe kompensiert wird.
Drei Kostenarten in den Alterszentren Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alterszentrum setzen sich zusammen aus der Pensionstaxe (Grundtaxe), der Betreuungstaxe und den Pflegekosten.
Pensionstaxe: Für möbliertes Zimmer mit Pflegebett, Wohnnebenkosten, Vollpension, Bett- und Frotteewäsche, Wäschebesorgung, Reinigung.
Betreuungstaxe: Für Tagesstruktur, Anlässe, Aktivierungs- und Bewegungstherapie, Beratung und Unterstützung beim Einleben, in alltäglichen Angelegenheiten sowie in Krisensituationen, für Gespräche, Begleitung und Koordination, Vorhalteleistungen wie Empfang, 24-Stundenpräsenz von Mitarbeitenden, Bewohneralarm.
Pflegekosten: Für Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Die Pflegekosten werden vom Bund vorgegeben.