29. Okt. 2024, 07:39 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Stadtrat setzt Prioritäten beim Ausbau der städtischen Wärmenetze
Die Wärmeversorgung nimmt eine Schlüsselrolle ein, um die Klimaziele der Stadt Winterthur zu erreichen. Der Stadtrat hat im Rahmen der Masterplanstudie 2 offene Fragen geklärt und beschlossen, wie der Ausbau der städtischen Wärmenetze vorangetrieben wird. Die Abwärme des privaten Rechenzentrums in Hegi soll schrittweise genutzt werden. Wegen fehlender Wirtschaftlichkeit verzichtet der Stadtrat hingegen auf die Nutzung der Abwärme des gereinigten Abwassers als Energiequelle für städtische Wärmenetze.
Der Modernisierung der Wärmeversorgung kommt eine Schlüsselrolle beim Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2040 zu und stellt einen Legislaturschwerpunkt dar. Entsprechend sind der kommunale Energieplan und die dazugehörigen Masterplanstudien zentrale Instrumente. Mit den Masterplanstudien werden die im Energieplan aufgeführten Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin überprüft und konkretisiert, Realisierungsschritte vorgeschlagen und die Kosten grob geschätzt. Die Masterplanstudien zeigen, welche Gebiete mit welcher Priorität durch städtische Wärmenetze erschlossen werden sollen und welche Energiequellen dafür zur Verfügung stehen. Mit der nun fertiggestellten Masterplanstudie 2 (Masterplan) liegt ein Gesamtbild zur künftigen Wärmeversorgung der Stadt Winterthur vor.
Nutzung der Abwärme aus dem Rechenzentrum (RZ) Der Stadtrat hat basierend auf dem Masterplan entschieden, dass die Abwärme des privaten Rechenzentrums in Hegi für die städtische Wärmeversorgung genutzt werden soll. Der Masterplan skizziert ein schrittweises Vorgehen, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Um die RZ-Abwärme nutzen zu können, muss diese von 24 Grad Celsius mit Wärmepumpen auf die Temperatur von 70 Grad angehoben und ein neues Wärmenetz erstellt werden. Die Ausbaupläne enthalten noch viele Ungewissheiten. Unter anderem beruht die Abwärme-Menge auf Schätzungen und kann von der Betreiberin des Rechenzentrums nicht garantiert werden.
Verzicht auf Nutzung der Abwärme aus dem gereinigten Abwasser Ein weiterer Entscheid des Stadtrats betrifft die Abwärme aus dem gereinigten Abwasser der Abwasserreinigungsanlage (ARA). Grundsätzlich ist diese Energiequelle ganzjährig und langfristig verfügbar. Gewichtige Gründe sprechen jedoch gegen eine wirtschaftliche Nutzung: Der Standort der ARA ist abgelegen, weshalb eine Erschliessung kostspielig ist. Weil eine fünfte Reinigungsstufe gebaut werden muss (Mikroverunreinigungen), fehlt auf dem Gelände der ARA zudem der Platz für eine Wärmezentrale. Ein Ersatzstandort für die Wärmezentrale und die Erschliessung der Siedlungsgebiete würden lange und teure Leitungen, teilweise durch Waldgebiet, zur Folge haben. Die Investitionskosten samt Wärmeverteilnetz werden auf mehr als 120 Millionen Franken geschätzt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Wärmeversorgungsgebiet Wülflingen (V5 gemäss Energieplan) eine grösstenteils lockere Siedlungsstruktur mit geringer Energiedichte aufweist. Aus diesen Gründen kann die Abwärme des Abwassers nicht wirtschaftlich für ein städtisches Wärmenetz genutzt werden. Der Stadtrat schliesst daher die Abwärme des gereinigten Abwassers als Energiequelle aus.
Keine Wärmenetze in bestimmten Gebieten Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Stadtrat darauf verzichtet, das Wärmeversorgungsgebiet Wülflingen (V5 gemäss Energieplan) mit einem städtischen Wärmenetz zu erschliessen. Als Alternative steht der Kundschaft dort die Nutzung der Umweltwärme aus Grundwasser oder Luft mittels Wärmepumpe zur Verfügung. Die betroffene Eigentümerschaft erhält mit diesem Entscheid Klarheit, sodass sie eine individuelle Lösung für eine erneuerbare Gebäudeheizung angehen kann.
Ausserdem hat der Stadtrat beschlossen, die Gebiete Mattenbach, Spital West und Inneres Lind (V18 gemäss Energieplan) sowie Hegi (V19) nicht an ein städtisches Wärmenetz anzuschliessen. Dies wegen der zu geringen Energiedichte und der fehlenden Wirtschaftlichkeit. Auch Eichliacker (Teilgebiet V3) wird nicht erschlossen, da dort die Bedingungen für individuelle Wärmepumpen-Heizungen sehr gut sind.
Handlungsspielraum bei Anschlüssen Weil Wärmenetze wirtschaftlich gebaut werden müssen, benötigt Stadtwerk Winterthur Handlungsspielraum, um Optimierungen vornehmen zu können: Eine Liegenschaft, die in einem Gebiet ohne Wärmenetz liegt, kann an ein nahe gelegenes Wärmenetz angeschlossen werden, wenn der Anschluss technisch möglich, energetisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Ebenfalls kann ein Anschlussprojekt wirtschaftlich werden, wenn die Kundschaft bereit ist, die Mehrkosten einer Erschliessung zu übernehmen. Umgekehrt muss Stadtwerk Winterthur in Gebieten, in denen Wärmenetze vorgesehen sind (V-Gebiete), nicht alle Liegenschaften oder Strassenzüge ans Wärmenetz anschliessen. Zum Beispiel, wenn individuelle Wärmelösungen vorherrschen und sich eine Erschliessung nicht rechnet.
Ausbau weiter vorantreiben Der Masterplan hat dem Stadtrat die Entscheidungsgrundlage gegeben, um Klarheit zu schaffen und Prioritäten zu setzen. Gemäss dem Legislaturschwerpunkt «Wärmeversorgung» wird der Ausbau der Wärmenetze in erfolgversprechenden Gebieten weiter vorangetrieben. Eine der laufenden Arbeiten ist die Bereitstellung von Finanzmitteln. Zudem wird der kommunale Energieplan überarbeitet werden.
Bau von städtischen Wärmenetzen
Das Gemeindegesetz schreibt vor, dass Stadtwerk Winterthur Wärmenetze wirtschaftlich bauen muss. Die planerische Grundlage, der kommunale Energieplan, ist daher mit Machbarkeitsstudien vertieft worden. Mit den Masterplanstudien 1 und 2 (Masterplan) werden die im kommunalen Energieplan aufgeführten Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin überprüft und konkretisiert, Realisierungsschritte vorgeschlagen und die Kosten grob geschätzt. Der Masterplan zeigt, welche Gebiete mit welcher Priorität durch städtische Wärmenetze erschlossen werden sollen und welche Energiequellen dafür zur Verfügung stehen.
Werden die Vorhaben des Masterplans umgesetzt, können maximal 45 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs durch städtische Wärmenetze gedeckt werden. Von diesen städtischen Wärmenetzen sind zwei Drittel bereits realisiert. Für 55 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs müssen individuelle Wärmelösungen gefunden werden.
Der kommunale Energieplan unterscheidet zwischen Gebieten mit Wärmenetzen (genannt P-Gebiete für Prioritätsgebiete), Gebieten ohne Wärmenetze (E für Eignungsgebiete) sowie vorgesehene Wärmeversorgungsgebiete (V-Gebiete).
Der Modernisierung der Wärmeversorgung kommt eine Schlüsselrolle beim Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2040 zu und stellt einen Legislaturschwerpunkt dar. Entsprechend sind der kommunale Energieplan und die dazugehörigen Masterplanstudien zentrale Instrumente. Mit den Masterplanstudien werden die im Energieplan aufgeführten Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin überprüft und konkretisiert, Realisierungsschritte vorgeschlagen und die Kosten grob geschätzt. Die Masterplanstudien zeigen, welche Gebiete mit welcher Priorität durch städtische Wärmenetze erschlossen werden sollen und welche Energiequellen dafür zur Verfügung stehen. Mit der nun fertiggestellten Masterplanstudie 2 (Masterplan) liegt ein Gesamtbild zur künftigen Wärmeversorgung der Stadt Winterthur vor.
Nutzung der Abwärme aus dem Rechenzentrum (RZ) Der Stadtrat hat basierend auf dem Masterplan entschieden, dass die Abwärme des privaten Rechenzentrums in Hegi für die städtische Wärmeversorgung genutzt werden soll. Der Masterplan skizziert ein schrittweises Vorgehen, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Um die RZ-Abwärme nutzen zu können, muss diese von 24 Grad Celsius mit Wärmepumpen auf die Temperatur von 70 Grad angehoben und ein neues Wärmenetz erstellt werden. Die Ausbaupläne enthalten noch viele Ungewissheiten. Unter anderem beruht die Abwärme-Menge auf Schätzungen und kann von der Betreiberin des Rechenzentrums nicht garantiert werden.
Verzicht auf Nutzung der Abwärme aus dem gereinigten Abwasser Ein weiterer Entscheid des Stadtrats betrifft die Abwärme aus dem gereinigten Abwasser der Abwasserreinigungsanlage (ARA). Grundsätzlich ist diese Energiequelle ganzjährig und langfristig verfügbar. Gewichtige Gründe sprechen jedoch gegen eine wirtschaftliche Nutzung: Der Standort der ARA ist abgelegen, weshalb eine Erschliessung kostspielig ist. Weil eine fünfte Reinigungsstufe gebaut werden muss (Mikroverunreinigungen), fehlt auf dem Gelände der ARA zudem der Platz für eine Wärmezentrale. Ein Ersatzstandort für die Wärmezentrale und die Erschliessung der Siedlungsgebiete würden lange und teure Leitungen, teilweise durch Waldgebiet, zur Folge haben. Die Investitionskosten samt Wärmeverteilnetz werden auf mehr als 120 Millionen Franken geschätzt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Wärmeversorgungsgebiet Wülflingen (V5 gemäss Energieplan) eine grösstenteils lockere Siedlungsstruktur mit geringer Energiedichte aufweist. Aus diesen Gründen kann die Abwärme des Abwassers nicht wirtschaftlich für ein städtisches Wärmenetz genutzt werden. Der Stadtrat schliesst daher die Abwärme des gereinigten Abwassers als Energiequelle aus.
Keine Wärmenetze in bestimmten Gebieten Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Stadtrat darauf verzichtet, das Wärmeversorgungsgebiet Wülflingen (V5 gemäss Energieplan) mit einem städtischen Wärmenetz zu erschliessen. Als Alternative steht der Kundschaft dort die Nutzung der Umweltwärme aus Grundwasser oder Luft mittels Wärmepumpe zur Verfügung. Die betroffene Eigentümerschaft erhält mit diesem Entscheid Klarheit, sodass sie eine individuelle Lösung für eine erneuerbare Gebäudeheizung angehen kann.
Ausserdem hat der Stadtrat beschlossen, die Gebiete Mattenbach, Spital West und Inneres Lind (V18 gemäss Energieplan) sowie Hegi (V19) nicht an ein städtisches Wärmenetz anzuschliessen. Dies wegen der zu geringen Energiedichte und der fehlenden Wirtschaftlichkeit. Auch Eichliacker (Teilgebiet V3) wird nicht erschlossen, da dort die Bedingungen für individuelle Wärmepumpen-Heizungen sehr gut sind.
Handlungsspielraum bei Anschlüssen Weil Wärmenetze wirtschaftlich gebaut werden müssen, benötigt Stadtwerk Winterthur Handlungsspielraum, um Optimierungen vornehmen zu können: Eine Liegenschaft, die in einem Gebiet ohne Wärmenetz liegt, kann an ein nahe gelegenes Wärmenetz angeschlossen werden, wenn der Anschluss technisch möglich, energetisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Ebenfalls kann ein Anschlussprojekt wirtschaftlich werden, wenn die Kundschaft bereit ist, die Mehrkosten einer Erschliessung zu übernehmen. Umgekehrt muss Stadtwerk Winterthur in Gebieten, in denen Wärmenetze vorgesehen sind (V-Gebiete), nicht alle Liegenschaften oder Strassenzüge ans Wärmenetz anschliessen. Zum Beispiel, wenn individuelle Wärmelösungen vorherrschen und sich eine Erschliessung nicht rechnet.
Ausbau weiter vorantreiben Der Masterplan hat dem Stadtrat die Entscheidungsgrundlage gegeben, um Klarheit zu schaffen und Prioritäten zu setzen. Gemäss dem Legislaturschwerpunkt «Wärmeversorgung» wird der Ausbau der Wärmenetze in erfolgversprechenden Gebieten weiter vorangetrieben. Eine der laufenden Arbeiten ist die Bereitstellung von Finanzmitteln. Zudem wird der kommunale Energieplan überarbeitet werden.
Bau von städtischen Wärmenetzen
Das Gemeindegesetz schreibt vor, dass Stadtwerk Winterthur Wärmenetze wirtschaftlich bauen muss. Die planerische Grundlage, der kommunale Energieplan, ist daher mit Machbarkeitsstudien vertieft worden. Mit den Masterplanstudien 1 und 2 (Masterplan) werden die im kommunalen Energieplan aufgeführten Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin überprüft und konkretisiert, Realisierungsschritte vorgeschlagen und die Kosten grob geschätzt. Der Masterplan zeigt, welche Gebiete mit welcher Priorität durch städtische Wärmenetze erschlossen werden sollen und welche Energiequellen dafür zur Verfügung stehen.
Werden die Vorhaben des Masterplans umgesetzt, können maximal 45 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs durch städtische Wärmenetze gedeckt werden. Von diesen städtischen Wärmenetzen sind zwei Drittel bereits realisiert. Für 55 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs müssen individuelle Wärmelösungen gefunden werden.
Der kommunale Energieplan unterscheidet zwischen Gebieten mit Wärmenetzen (genannt P-Gebiete für Prioritätsgebiete), Gebieten ohne Wärmenetze (E für Eignungsgebiete) sowie vorgesehene Wärmeversorgungsgebiete (V-Gebiete).