1. Jul. 2019, 11:35 Uhr
medienmitteilung, bau
Stadtrat begrüsst Kompromiss zum Mehrwertausgleich
Der Kantonsrat hat heute den von der Kommission Planung und Bau ausgehandelten Kompromiss zum Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) angenommen. Der Stadtrat ist sehr erfreut darüber. Damit werden wesentliche Anliegen der Stadt Winterthur aufgenommen.
Winterthur ist wie andere Städte und Gemeinden mit den Herausforderungen der baulichen Innenentwicklung konfrontiert. Die Stadt benötigt dafür einen Mehrwertausgleich, der bei Auf- und Umzonungen im Umfeld des betreffenden Areals für öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Grünanlagen, Schulen, öffentlicher Verkehr und Strassen verwendet werden kann. Dieses Anliegen wurde in der ursprünglichen Gesetzesvorlage des Regierungsrats ungenügend berücksichtigt. So wären etwa bei Auf- und Umzonungen den Gemeinden nur 15 Prozent des Mehrwertausgleichs für ihre Leistungen für die Innenentwicklung zu Gute gekommen.
Der Stadtrat hatte 2016 in seiner Stellungnahme zum kantonalen Entwurf des MAG unter anderem gefordert, dass die Gemeinden bei Auf- und Umzonungen einen kommunalen Mehrwertausgleich zwischen 20 bis 50 Prozent festlegen können. Die Anliegen der Stadt Winterthur wurden auch von den anderen Städten und vielen Gemeinden vertreten. Entsprechend war es für den Stadtrat unverständlich, dass der Regierungsrat diese Anträge in keiner Weise berücksichtigt hatte (Medienmitteilung vom 23. Februar 2018).
Der Antrag der Kommission Planung und Bau, den der Kantonsrat heute angenommen hat, gibt den Gemeinden bei Auf- und Umzonungen künftig die Möglichkeit, eine Abgabe bis maximal 40 Prozent des Mehrwerts vorzunehmen. Den Grundbesitzern wird dabei ein Freibetrag von 100 000 Franken gewährt, d.h. erst ab dieser Schwelle wird der Mehrwertausgleich erhoben. Und der Mehrwertausgleich kann zwischen Gemeinden und Eigentümerschaft auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen geregelt werden.
Der Antrag der Kantonsratskommission erfüllt die Anliegen der Stadt Winterthur zwar nicht vollumfänglich. Die Gemeinden erhalten jedoch insgesamt grosse Freiheiten, wie sie den kommunalen Mehrwertausgleich regeln möchten. Der Stadtrat begrüsst daher den Kompromiss, dankt dem Kantonsrat für die Zustimmung und freut sich, dass damit die Frage des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich deblockiert und nachhaltig gelöst werden konnte.
Winterthur ist wie andere Städte und Gemeinden mit den Herausforderungen der baulichen Innenentwicklung konfrontiert. Die Stadt benötigt dafür einen Mehrwertausgleich, der bei Auf- und Umzonungen im Umfeld des betreffenden Areals für öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Grünanlagen, Schulen, öffentlicher Verkehr und Strassen verwendet werden kann. Dieses Anliegen wurde in der ursprünglichen Gesetzesvorlage des Regierungsrats ungenügend berücksichtigt. So wären etwa bei Auf- und Umzonungen den Gemeinden nur 15 Prozent des Mehrwertausgleichs für ihre Leistungen für die Innenentwicklung zu Gute gekommen.
Der Stadtrat hatte 2016 in seiner Stellungnahme zum kantonalen Entwurf des MAG unter anderem gefordert, dass die Gemeinden bei Auf- und Umzonungen einen kommunalen Mehrwertausgleich zwischen 20 bis 50 Prozent festlegen können. Die Anliegen der Stadt Winterthur wurden auch von den anderen Städten und vielen Gemeinden vertreten. Entsprechend war es für den Stadtrat unverständlich, dass der Regierungsrat diese Anträge in keiner Weise berücksichtigt hatte (Medienmitteilung vom 23. Februar 2018).
Der Antrag der Kommission Planung und Bau, den der Kantonsrat heute angenommen hat, gibt den Gemeinden bei Auf- und Umzonungen künftig die Möglichkeit, eine Abgabe bis maximal 40 Prozent des Mehrwerts vorzunehmen. Den Grundbesitzern wird dabei ein Freibetrag von 100 000 Franken gewährt, d.h. erst ab dieser Schwelle wird der Mehrwertausgleich erhoben. Und der Mehrwertausgleich kann zwischen Gemeinden und Eigentümerschaft auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen geregelt werden.
Der Antrag der Kantonsratskommission erfüllt die Anliegen der Stadt Winterthur zwar nicht vollumfänglich. Die Gemeinden erhalten jedoch insgesamt grosse Freiheiten, wie sie den kommunalen Mehrwertausgleich regeln möchten. Der Stadtrat begrüsst daher den Kompromiss, dankt dem Kantonsrat für die Zustimmung und freut sich, dass damit die Frage des Mehrwertausgleichs im Kanton Zürich deblockiert und nachhaltig gelöst werden konnte.