22. Dez. 2015, 08:03 Uhr
Disco- und Barbetriebe in Winterthur kontrolliert
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur hat in Disco- und Barbetrieben unangemeldete Kontrollen d ...
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur hat in Disco- und Barbetrieben unangemeldete Kontrollen durchgeführt. In zwei Fällen wurden Verstösse gegen feuerpolizeiliche beziehungsweise baupolizeiliche Auflagen festgestellt. Den übrigen kontrollierten Disco- und Barbetrieben kann hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zusammenfassend ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur führte im November und Dezember in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei unangemeldete Kontrollen in sechzehn Disco- und Barbetrieben durch. Kontrolliert wurden insbesondere die Freihaltung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie die Einhaltung der jeweils zulässigen Personenbelegung.
Die Sicherheitsaspekte werden von den meisten Betrieben sehr ernst genommen, so dass in der Regel keine Beanstandungen gemacht werden mussten. Bei kleineren festgestellten Mängeln wie zum Beispiel defekten Rettungszeichen wurde die kurzfristige Instandstellung verlangt.
In zwei Fällen allerdings war die Sicherheit von Personen wesentlich beeinträchtigt. So war in einem Lokal ein Notausgang wegen abmontierter Klinke nicht passierbar. Im anderen Fall wurde eine erweiterte Fläche ohne gültige baupolizeiliche Bewilligung und die notwendigen Brandschutzmassnahmen genutzt. In beiden Fällen wurden Verzeigungen beantragt.
Mit derartigen Kontrollen werden nicht nur wesentliche Mängel im Brandschutz erkannt und in der Folge behoben, sondern die Betriebe werden auch für feuerpolizeiliche Risiken und das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert, damit Ereignisse mit grossen Schäden verhindert werden können.
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur führte im November und Dezember in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei unangemeldete Kontrollen in sechzehn Disco- und Barbetrieben durch. Kontrolliert wurden insbesondere die Freihaltung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie die Einhaltung der jeweils zulässigen Personenbelegung.
Die Sicherheitsaspekte werden von den meisten Betrieben sehr ernst genommen, so dass in der Regel keine Beanstandungen gemacht werden mussten. Bei kleineren festgestellten Mängeln wie zum Beispiel defekten Rettungszeichen wurde die kurzfristige Instandstellung verlangt.
In zwei Fällen allerdings war die Sicherheit von Personen wesentlich beeinträchtigt. So war in einem Lokal ein Notausgang wegen abmontierter Klinke nicht passierbar. Im anderen Fall wurde eine erweiterte Fläche ohne gültige baupolizeiliche Bewilligung und die notwendigen Brandschutzmassnahmen genutzt. In beiden Fällen wurden Verzeigungen beantragt.
Mit derartigen Kontrollen werden nicht nur wesentliche Mängel im Brandschutz erkannt und in der Folge behoben, sondern die Betriebe werden auch für feuerpolizeiliche Risiken und das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert, damit Ereignisse mit grossen Schäden verhindert werden können.