22. Dez. 2016, 08:45 Uhr
USR III: Stadtrat verzichtet auf Abstimmungsparole
Am 12. Februar 2017 wird in
der Schweiz über die Unternehmenssteuerreform III abgestimmt. Der Stadtrat hat sich ausführlich mit den Folgen dieser Reform für die Stadt Winterthur befasst. Bezüglich der zu erwartenden längerfristigen Auswirkungen bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, auf eine Abstimmungsparole zu verzichten. Zudem hat er es den einzelnen Stadtratsmitgliedern frei gestellt, ihre persönliche Haltung in Abstimmungskomitees kundzutun. Einig ist sich der Stadtrat, dass eine Unternehmenssteuerreform grundsätzlich notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems zu wahren. Er bemängelt aber, dass die Anliegen der Städte auf Bundesebene zu wenig berücksichtigt wurden. Zudem steht er der Aufteilung der Ausgleichszahlungen des Bundes zwischen Kanton und Gemeinden, wie sie vom Zürcher Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Umsetzung der USR III ins kantonale Recht vorgeschlagen wird, sehr kritisch gegenüber. Der Stadtrat hat ein Schreiben an den Regierungsrat mit Präzisierungsfragen verabschiedet und wird sich im Rahmen seiner Vernehmlassungsantwort detailliert zu dieser Thematik äussern.
der Schweiz über die Unternehmenssteuerreform III abgestimmt. Der Stadtrat hat sich ausführlich mit den Folgen dieser Reform für die Stadt Winterthur befasst. Bezüglich der zu erwartenden längerfristigen Auswirkungen bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, auf eine Abstimmungsparole zu verzichten. Zudem hat er es den einzelnen Stadtratsmitgliedern frei gestellt, ihre persönliche Haltung in Abstimmungskomitees kundzutun. Einig ist sich der Stadtrat, dass eine Unternehmenssteuerreform grundsätzlich notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems zu wahren. Er bemängelt aber, dass die Anliegen der Städte auf Bundesebene zu wenig berücksichtigt wurden. Zudem steht er der Aufteilung der Ausgleichszahlungen des Bundes zwischen Kanton und Gemeinden, wie sie vom Zürcher Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Umsetzung der USR III ins kantonale Recht vorgeschlagen wird, sehr kritisch gegenüber. Der Stadtrat hat ein Schreiben an den Regierungsrat mit Präzisierungsfragen verabschiedet und wird sich im Rahmen seiner Vernehmlassungsantwort detailliert zu dieser Thematik äussern.