22. Okt. 2024, 07:12 Uhr
medienmitteilung
Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention
Die Stadt Winterthur hat einen Aktionsplan für Behindertenrechte erstellt. Dieser Plan zeigt, wie die Stadt die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) umsetzt. Der Aktionsplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in Winterthur fördern. Das Ziel ist Chancengleichheit für alle.
Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 angenommen. Sie verpflichtet sich damit, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und jede Form der Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Auch der Stadtrat von Winterthur unterstützt die Ziele der UNO-Behindertenrechtskonvention. Er hat sie darum als strategisches Thema in die Legislaturplanung 2022 - 2026 aufgenommen und die dazu nötigen Ressourcen gesprochen (Medienmitteilung).
Im Auftrag des Stadtrates hat die neue Fachstelle Diversity und Behindertenrecht einen Aktionsplan für die Jahre 2024 bis 2028 erarbeitet. Dieser hat zum Ziel, die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung zu verbessern. Zudem soll er Fortschritte in der Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft erreichen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Mit dem Aktionsplan legt die Stadt einen überprüfbaren Entwicklungs- und Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vor.
Aktionsplan UNO-BRK Der Aktionsplan beschreibt in acht Handlungsfeldern Ziele und Massnahmen, die in den Jahren 2024 - 2028 umgesetzt werden sollen. Die Handlungsfelder orientieren sich an Lebensbereichen, in denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer noch nicht gegeben ist und die in der Verantwortung der Stadtverwaltung liegen. Diese sind:
- Zugang zu Gebäuden und Anlagen
- Zugang zu Information und Kommunikation
- Arbeit und Beschäftigung
- Zugang zu Dienstleistungen
- Politische Teilhabe
- Zugang zu Freizeit, Sport und Kultur
- Familienergänzende Kinderbetreuung
- Öffentlicher Verkehr
In jedem dieser Handlungsfelder sind Ziele und Massnahmen definiert, die von der Verwaltung umgesetzt werden. So sollen bauliche Veränderungen an städtischen Immobilien vorgenommen, inklusive Kultur- und Sportaktivitäten angeboten oder der Zugang zu den Kommunikations- und Informationskanälen der Stadt erleichtert werden. Auch sind Massnahmen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden im Umgang mit Menschen mit Behinderung geplant oder bereits umgesetzt (Medienmitteilung).
Für die Erarbeitung dieses Aktionsplans hat die Fachstelle Diversity und Behindertenrecht mit allen Departementen der Stadtverwaltung eng zusammengearbeitet. Ausserdem wurde die Gruppe «WINklusion» gegründet. Sie besteht aus Menschen mit Behinderung und Behindertenorganisationen aus Winterthur. Sie berät und begleitet die gesamte Umsetzung des Aktionsplans. Ihre Meinungen und Anliegen sind auch in den Aktionsplan 2024 - 2028 eingeflossen.
Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 angenommen. Sie verpflichtet sich damit, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und jede Form der Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Auch der Stadtrat von Winterthur unterstützt die Ziele der UNO-Behindertenrechtskonvention. Er hat sie darum als strategisches Thema in die Legislaturplanung 2022 - 2026 aufgenommen und die dazu nötigen Ressourcen gesprochen (Medienmitteilung).
Im Auftrag des Stadtrates hat die neue Fachstelle Diversity und Behindertenrecht einen Aktionsplan für die Jahre 2024 bis 2028 erarbeitet. Dieser hat zum Ziel, die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung zu verbessern. Zudem soll er Fortschritte in der Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft erreichen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Mit dem Aktionsplan legt die Stadt einen überprüfbaren Entwicklungs- und Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vor.
Aktionsplan UNO-BRK Der Aktionsplan beschreibt in acht Handlungsfeldern Ziele und Massnahmen, die in den Jahren 2024 - 2028 umgesetzt werden sollen. Die Handlungsfelder orientieren sich an Lebensbereichen, in denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer noch nicht gegeben ist und die in der Verantwortung der Stadtverwaltung liegen. Diese sind:
- Zugang zu Gebäuden und Anlagen
- Zugang zu Information und Kommunikation
- Arbeit und Beschäftigung
- Zugang zu Dienstleistungen
- Politische Teilhabe
- Zugang zu Freizeit, Sport und Kultur
- Familienergänzende Kinderbetreuung
- Öffentlicher Verkehr
In jedem dieser Handlungsfelder sind Ziele und Massnahmen definiert, die von der Verwaltung umgesetzt werden. So sollen bauliche Veränderungen an städtischen Immobilien vorgenommen, inklusive Kultur- und Sportaktivitäten angeboten oder der Zugang zu den Kommunikations- und Informationskanälen der Stadt erleichtert werden. Auch sind Massnahmen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden im Umgang mit Menschen mit Behinderung geplant oder bereits umgesetzt (Medienmitteilung).
Für die Erarbeitung dieses Aktionsplans hat die Fachstelle Diversity und Behindertenrecht mit allen Departementen der Stadtverwaltung eng zusammengearbeitet. Ausserdem wurde die Gruppe «WINklusion» gegründet. Sie besteht aus Menschen mit Behinderung und Behindertenorganisationen aus Winterthur. Sie berät und begleitet die gesamte Umsetzung des Aktionsplans. Ihre Meinungen und Anliegen sind auch in den Aktionsplan 2024 - 2028 eingeflossen.