22. Nov. 2024, 07:54 Uhr
medienmitteilung
Umsetzung der parlamentarischen Gegenvorschläge zu den «Stadtklima-Initiativen»
Das Stimmvolk hat am 9. Juni den parlamentarischen Gegenvorschlägen zur «Gute-Luft-Initiative» und zur «Zukunfts-Initiative» zugestimmt. Per 1. Januar 2025 treten sie in Kraft. Für die Umsetzung setzt der Stadtrat auf vier Stossrichtungen und stellt im Budget 2025 zusätzliche Mittel ein. Zur Erreichung der Ziele dürfte ein weiterer Aufbau nötig sein.
In der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 wurden die «Gute-Luft-Initiative» wie auch die «Zukunfts-Initiative» deutlich abgelehnt, ihre parlamentarischen Gegenvorschläge jedoch angenommen. Sie fordern die Umwidmung von Strassenflächen in Grünflächen mit Bäumen («Gute-Luft-Initiative») sowie Flächen für die Bevorzugung von Fuss-, Velo und öffentlichem Verkehr («Zukunfts-Initiative»). Dies passiert bereits heute, allerdings in deutlich geringerem Ausmass. Um die Zielvorgaben bis 2040 zu erreichen, müssen jährlich dreimal so viele Flächen wie heute (Gegenvorschlag «Zukunfts-Initiative) umgewidmet werden, beziehungsweise sechsmal so viele Flächen (Gegenvorschlag «Gute-Luft-Initiative»). Zudem müssen pro Jahr doppelt so viele Bäume im Strassenraum gepflanzt werden wie bis anhin.
Potenzial bei bestehenden Projekten ausschöpfen
Basierend auf den Vorgaben der beiden Gegenvorschläge setzt der Stadtrat die Verordnungen über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Bäume und in Grünflächen sowie die Verordnung über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Fussverkehr, Veloverkehr und öffentlichen Verkehr per 1. Januar 2025 in Kraft. Damit die Ziele kosteneffizient erreicht werden können, werden vier Handlungsfelder festgelegt:
- Handlungsfeld A: Strassenraum in den «Ohnehin»-Projekten klimagerecht gestalten
- Handlungsfeld B: Kleinflächen entsiegeln
- Handlungsfeld C: «Stadtklimaquartiere»
- Handlungsfeld D: MIV-Spuren/-achsen umwidmen
Das Handlungsfeld A beinhaltet den Auftrag ans Tiefbauamt, bei Strassenbauprojekten die Oberfläche wenn immer möglich und sinnvoll gemäss den Verordnungen umzugestalten. Mit diesen «Ohnehin»-Projekten kann schätzungsweise rund die Hälfte der geforderten Flächen erreicht werden. Die andere Hälfte bedingt einen zusätzlichen Effort gemäss den Handlungsfeldern B, C und D.
Im Handlungsfeld B sollen Kleinflächen entsiegelt werden, wobei es sich dabei um Flächen handeln muss, die heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt werden. Dabei soll auch auf Lokalwissen zurückgegriffen werden.
Das Handlungsfeld C, «Stadtklimaquartiere», lehnt sich an das Konzept der Superblocks in Barcelona an, wo jeweils drei mal drei Strassenblocks zusammengefasst und im Inneren mehrheitlich verkehrsfrei gestaltet werden. Der so freigespielte Strassenraum kann temporär oder baulich umgestaltet und als Fläche für den Fuss- und Veloverkehr sowie als Grünraum und Aufenthaltsfläche genutzt werden. Dieses Handlungsfeld weist, zusammen mit einer Signalisation als Begegnungszone, das grösste Potenzial zur Flächenumwandlung auf, muss jedoch sorgfältig auf die Winterthurer Verhältnisse adaptiert werden.
Mit dem Handlungsfeld D soll die Umwidmung von MIV-Spuren oder -achsen im Rahmen von Busbevorzugung, Änderungen bei Verkehrsregimes, der Umsetzung der Winterthurer Velorouten oder der Behebung von Schwachstellen für Fuss- und Veloverkehr geprüft werden.
Eine Frage der verfügbaren Ressourcen Die Handlungsfelder B, C und D sind neue Aufträge und Aufgaben, die mit den bestehenden Ressourcen nicht angegangen werden können. Für ihre Bearbeitung wurden im Budget 2025 350'000 Franken eingestellt. Dieser Betrag entspricht allerdings lediglich 35 Prozent des geschätzten Ressourcenbedarfs für das Jahr 2025 zur Zielerreichung bis 2040. Inwieweit die gesteckten Ziele der Gegenvorschläge erreicht werden können, wird auch von den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängen. Für das zweijährliche Monitoring des Stands der Umsetzung ist aktuell die Rechnungsberichterstattung vorgesehen.
Der parlamentarische Gegenvorschlag zur «Gute-Luft-Initiative» fordert die Umwandlung von 40’000 Quadratmetern befestigten Strassenraums, die bis anhin primär dem motorisierten Individualverkehr dienten oder ihm als Parkflächen zur Verfügung standen, in Grünflächen mit Bäumen bis 2033 und von weiteren 40’000 Quadratmetern bis 2040. Festgelegt wird auch die Pflanzung von 500 zusätzlichen Bäumen im Strassenraum. Der Gegenvorschlag zur «Zukunfts-Initiative» fordert die Umwandlung von mindestens 80’000 Quadratmetern Verkehrsfläche bis 2033 und von weiteren 90’000 Quadratmetern bis 2040 in Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (ÖV).
In der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 wurden die «Gute-Luft-Initiative» wie auch die «Zukunfts-Initiative» deutlich abgelehnt, ihre parlamentarischen Gegenvorschläge jedoch angenommen. Sie fordern die Umwidmung von Strassenflächen in Grünflächen mit Bäumen («Gute-Luft-Initiative») sowie Flächen für die Bevorzugung von Fuss-, Velo und öffentlichem Verkehr («Zukunfts-Initiative»). Dies passiert bereits heute, allerdings in deutlich geringerem Ausmass. Um die Zielvorgaben bis 2040 zu erreichen, müssen jährlich dreimal so viele Flächen wie heute (Gegenvorschlag «Zukunfts-Initiative) umgewidmet werden, beziehungsweise sechsmal so viele Flächen (Gegenvorschlag «Gute-Luft-Initiative»). Zudem müssen pro Jahr doppelt so viele Bäume im Strassenraum gepflanzt werden wie bis anhin.
Potenzial bei bestehenden Projekten ausschöpfen
Basierend auf den Vorgaben der beiden Gegenvorschläge setzt der Stadtrat die Verordnungen über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Bäume und in Grünflächen sowie die Verordnung über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Fussverkehr, Veloverkehr und öffentlichen Verkehr per 1. Januar 2025 in Kraft. Damit die Ziele kosteneffizient erreicht werden können, werden vier Handlungsfelder festgelegt:
- Handlungsfeld A: Strassenraum in den «Ohnehin»-Projekten klimagerecht gestalten
- Handlungsfeld B: Kleinflächen entsiegeln
- Handlungsfeld C: «Stadtklimaquartiere»
- Handlungsfeld D: MIV-Spuren/-achsen umwidmen
Das Handlungsfeld A beinhaltet den Auftrag ans Tiefbauamt, bei Strassenbauprojekten die Oberfläche wenn immer möglich und sinnvoll gemäss den Verordnungen umzugestalten. Mit diesen «Ohnehin»-Projekten kann schätzungsweise rund die Hälfte der geforderten Flächen erreicht werden. Die andere Hälfte bedingt einen zusätzlichen Effort gemäss den Handlungsfeldern B, C und D.
Im Handlungsfeld B sollen Kleinflächen entsiegelt werden, wobei es sich dabei um Flächen handeln muss, die heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt werden. Dabei soll auch auf Lokalwissen zurückgegriffen werden.
Das Handlungsfeld C, «Stadtklimaquartiere», lehnt sich an das Konzept der Superblocks in Barcelona an, wo jeweils drei mal drei Strassenblocks zusammengefasst und im Inneren mehrheitlich verkehrsfrei gestaltet werden. Der so freigespielte Strassenraum kann temporär oder baulich umgestaltet und als Fläche für den Fuss- und Veloverkehr sowie als Grünraum und Aufenthaltsfläche genutzt werden. Dieses Handlungsfeld weist, zusammen mit einer Signalisation als Begegnungszone, das grösste Potenzial zur Flächenumwandlung auf, muss jedoch sorgfältig auf die Winterthurer Verhältnisse adaptiert werden.
Mit dem Handlungsfeld D soll die Umwidmung von MIV-Spuren oder -achsen im Rahmen von Busbevorzugung, Änderungen bei Verkehrsregimes, der Umsetzung der Winterthurer Velorouten oder der Behebung von Schwachstellen für Fuss- und Veloverkehr geprüft werden.
Eine Frage der verfügbaren Ressourcen Die Handlungsfelder B, C und D sind neue Aufträge und Aufgaben, die mit den bestehenden Ressourcen nicht angegangen werden können. Für ihre Bearbeitung wurden im Budget 2025 350'000 Franken eingestellt. Dieser Betrag entspricht allerdings lediglich 35 Prozent des geschätzten Ressourcenbedarfs für das Jahr 2025 zur Zielerreichung bis 2040. Inwieweit die gesteckten Ziele der Gegenvorschläge erreicht werden können, wird auch von den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängen. Für das zweijährliche Monitoring des Stands der Umsetzung ist aktuell die Rechnungsberichterstattung vorgesehen.
Der parlamentarische Gegenvorschlag zur «Gute-Luft-Initiative» fordert die Umwandlung von 40’000 Quadratmetern befestigten Strassenraums, die bis anhin primär dem motorisierten Individualverkehr dienten oder ihm als Parkflächen zur Verfügung standen, in Grünflächen mit Bäumen bis 2033 und von weiteren 40’000 Quadratmetern bis 2040. Festgelegt wird auch die Pflanzung von 500 zusätzlichen Bäumen im Strassenraum. Der Gegenvorschlag zur «Zukunfts-Initiative» fordert die Umwandlung von mindestens 80’000 Quadratmetern Verkehrsfläche bis 2033 und von weiteren 90’000 Quadratmetern bis 2040 in Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr (ÖV).