23. Mär. 2023, 07:43 Uhr
medienmitteilung, soziales
Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben»: Abstimmung am 18. Juni
Am 18. Juni 2023 wird in der Stadt Winterthur über die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» abgestimmt. Der Stadtrat hat die Abstimmung auf diesen Termin angesetzt.
Am 10. November 2020 wurde die Volksinititative «Ein Lohn zum Leben» eingereicht. Die Initiative will Arbeitnehmende vor Armut trotz Erwerbsarbeit schützen und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde. Der Stadtrat hat die Initiative als teilgültig erklärt und ihr einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der das Anliegen der Initiantinnen und Initianten substantiell aufgenommen hatte, aber weniger weit ging.
Am 6. März 2023 hat das Stadtparlament die beiden Vorlagen beraten. Es hat den Gegenvorschlag mit 46 zu 8 Stimmen deutlich verworfen. Die Volksinitiative wurde vom Parlament mit 30 Nein zu 24 Ja abgelehnt. In der Frage der Teilgültigkeit folgte das Parlament einstimmig (mit 55 Stimmen) dem Stadtrat. Somit gelangt gemäss dem Willen des Parlaments nur die Volksinitiative – ohne die ungültigen Elemente – zur Abstimmung. Das Parlament empfiehlt den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative.
Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den nächstmöglichen Termin festgesetzt.
Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, den Stimmberechtigten die Annahme der Initiative zu empfehlen. In Winterthur sollen im Grundsatz existenzsichernde Löhne bezahlt werden. Die Einführung eines Mindestlohns kann ein Lösungsansatz sein, um Armut trotz Erwerbstätigkeit zu lindern.
Am 10. November 2020 wurde die Volksinititative «Ein Lohn zum Leben» eingereicht. Die Initiative will Arbeitnehmende vor Armut trotz Erwerbsarbeit schützen und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde. Der Stadtrat hat die Initiative als teilgültig erklärt und ihr einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der das Anliegen der Initiantinnen und Initianten substantiell aufgenommen hatte, aber weniger weit ging.
Am 6. März 2023 hat das Stadtparlament die beiden Vorlagen beraten. Es hat den Gegenvorschlag mit 46 zu 8 Stimmen deutlich verworfen. Die Volksinitiative wurde vom Parlament mit 30 Nein zu 24 Ja abgelehnt. In der Frage der Teilgültigkeit folgte das Parlament einstimmig (mit 55 Stimmen) dem Stadtrat. Somit gelangt gemäss dem Willen des Parlaments nur die Volksinitiative – ohne die ungültigen Elemente – zur Abstimmung. Das Parlament empfiehlt den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative.
Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den nächstmöglichen Termin festgesetzt.
Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, den Stimmberechtigten die Annahme der Initiative zu empfehlen. In Winterthur sollen im Grundsatz existenzsichernde Löhne bezahlt werden. Die Einführung eines Mindestlohns kann ein Lösungsansatz sein, um Armut trotz Erwerbstätigkeit zu lindern.