14. Dez. 2016, 13:12 Uhr
Änderungen von Abfallverordnung und Ausführungsbestimmungen per 1. Januar
Am 8. September 2016 wurden die Änderungen der Ausführungsbestimmungen zur Abfall-verordnung publiziert. Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben. Die Änderungen der Ausführungsbestimmungen des Stadtrates und die vom Grossen Gemeinderat am 29. Februar 2016 in der Abfallverordnung beschlossenen Änderungen werden nun per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Die wesentlichste Änderung ist, dass ein Teil der Entsorgungskosten für das Littering und für den in öffentlichen Abfallbehältern deponierten Abfall, der bisher über Steuern finanziert wurde, neu über die verursacherbezogenen Abfallgebühren gedeckt wird. Eine Erhöhung der Abfallgebühren erfolgt deswegen aber nicht.
Generell sind die Verordnung und die Ausführungsbestimmungen wieder übersichtlich, weil mit der Teilrevision auch alle bisher aufgelaufenen Nachträge in die Texte integriert wurden.
Die Verordnung und die Ausführungsbestimmung sind verfügbar unter:
stadt.winterthur.ch/themen/die-stadt/erlass-sammlung/band-3-dept-bau-1
Die wesentlichste Änderung ist, dass ein Teil der Entsorgungskosten für das Littering und für den in öffentlichen Abfallbehältern deponierten Abfall, der bisher über Steuern finanziert wurde, neu über die verursacherbezogenen Abfallgebühren gedeckt wird. Eine Erhöhung der Abfallgebühren erfolgt deswegen aber nicht.
Generell sind die Verordnung und die Ausführungsbestimmungen wieder übersichtlich, weil mit der Teilrevision auch alle bisher aufgelaufenen Nachträge in die Texte integriert wurden.
Die Verordnung und die Ausführungsbestimmung sind verfügbar unter:
stadt.winterthur.ch/themen/die-stadt/erlass-sammlung/band-3-dept-bau-1