1. Sep. 2022, 07:49 Uhr
medienmitteilung, bau
Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse festgesetzt
Für das Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse im Abschnitt Stadtrainbrücke bis Talwiesenstrasse wurde vor einem Jahr die öffentliche Planauflage durchgeführt. Gegen das Projekt gingen fünf Einsprachen von direkt betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen, drei von Privatpersonen im weiteren Umfeld und zwei von Verbänden inklusive beteiligter Privatpersonen ein. Mit allen fünf direkt betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen konnte eine Einigung erzielt werden. Der Stadtrat ist auf die übrigen Einsprachen wegen fehlender Legitimation nicht eingetreten und hat das Projekt festgesetzt. Gegen diesen Beschluss können die Einsprechenden Rekurs beim Regierungsrat einreichen. Der Stadtrat hat mit der Projektfestsetzung auch Ausgaben von rund 11,4 Millionen Franken bewilligt. Nach Abzug der kantonalen Beiträge bleiben der Stadt voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken.
Die Frauenfelderstrasse ist eine wichtige Hauptverkehrsachse im Strassennetz von Winterthur. Im Abschnitt Stadtrainbrücke bis Talwiesenstrasse ist sie am Ende der Lebensdauer angekommen. Die Abwasserkanäle sind neunzig Jahre alt, und bei den übrigen Werkleitungen besteht ebenfalls Erneuerungsbedarf. Die Frauenfelderstrasse muss im besagten Abschnitt dringend komplett erneuert werden.
Nachdem zum Strassenbauprojekt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden war, hat der Stadtrat dem Projekt im August 2021 zugestimmt und es zur öffentlichen Auflage freigegeben (Medienmitteilung vom 27. August 2021). Während der Auflage sind zehn Einsprachen beim Tiefbauamt eingegangen.
Projektänderungen Aufgrund der Einsprachen nimmt das Tiefbauamt verschiedene kleinere Projektänderungen vor, wie den Verzicht und das Verschieben von je zwei Baumstandorten, Anpassungen beim Landerwerb, Anpassungen der Leitlinien im Bereich der Mittelschutzinsel beim Stadtrain zur Gewährleistung der Zugänglichkeit zu den Liegenschaften, Anpassungen von Randsteinen zur verbesserten Anfahrt für Anlieferungen zum Restaurant und die Platzierung eines Maststandorts statt auf privatem auf öffentlichem Grund.
Fehlende Legitimation der Verbände und der Privatpersonen im Umfeld Im Einspracheverfahren gemäss Strassengesetz ist der Kreis der potenziell Einsprechenden eng gefasst. Insbesondere müssen die Legitimationsvoraussetzungen begründet und belegt werden. Einzelne der einsprechenden Verbände sehen in ihren Statuten nicht vor, dass sie die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder in Verfahren vor Behörden und Gerichten wahren, weshalb sie zur Einsprache nicht legitimiert sind. Von den anderen Verbänden fehlen konkrete Angaben zu betroffenen Mitgliedern und dazu, welchen grossen Nachteil diese durch das Strassenprojekt erleiden. Der Stadtrat ist deshalb auf die Einsprachen der Verbände sowie der sich an diesen Einsprachen beteiligenden privaten und juristischen Personen nicht eingetreten. Die Einsprechenden können gegen diesen Entscheid Rekurs beim Regierungsrat erheben.
Das Projekt Das Projekt sieht vor, den überbreiten Fahrbereich leicht zu verschmälern. Dadurch können die aktuell zu schmalen Trottoirs verbreitert und die Parkfelder neu ganz auf den Trottoirflächen platziert werden. Für Velofahrende werden durchgehend markierte Velostreifen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Mittelinseln bei den Übergängen für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöhen die Sicherheit bei der Strassenquerung. Zur Erreichung einer besseren Fahrplanstabilität der Linie 1 von Stadtbus und der Linie 680 der Postauto Schweiz AG werden zwei der drei Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen ausgestaltet sowie hindernisfrei und für die künftige Nutzung durch Doppelgelenkbusse ausgebaut.
Wegen der sehr umfangreichen Bauarbeiten und der Neuanordnung des Strassenraumes muss die bestehende Allee komplett ersetzt werden. Die neuen Baumstandorte sind aber hinsichtlich Kronen- und Wurzelraum deutlich besser als die bisherigen. Die Baumallee wird zudem im Abschnitt Römerstrasse bis Stadtrainbrücke ergänzt.
Um ausreichende Sichtverhältnisse vor allem bei Ein- und Ausfahrten sicherzustellen, ist eine Neuanordnung der Parkplätze erforderlich. Dies führt zu einer Reduktion um 40 Parkplätze von heute 95 auf 56. Durch die Einführung der Blauen Zone mit Privilegierung von Anwohnerinnen und Anwohnern wird die Parkplatzbelegung durch Pendlerinnen und Pendler aber verunmöglicht. Insgesamt stehen deshalb sowohl den Anwohnenden als auch den Kunden der Gewerbebetriebe besser nutzbare Parkplätze zur Verfügung. Zudem ist vorgesehen, Parkfelder im Bereich der Gewerbebetriebe mit einer maximalen Parkdauer und ohne Privilegierung für Anwohnerinnen und Anwohner zu signalisieren.
Im gesamten Abschnitt wird ein lärmarmer Belag eingebaut. Trotz dieser Massnahme liegen gesamthaft weiterhin 68 Objekte mit überschrittenen Immissionsgrenzwerten vor, wovon allerdings nur noch bei sieben der Alarmwert erreicht oder überschritten wird. Es werden zirka 255 Schallschutzfenster neu eingebaut und bei 114 Schallschutzfenstern Rückerstattungen an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ausbezahlt.
Die Kosten Der Stadtrat hat die Gesamtkosten von rund 11,4 Millionen Franken (10,921 Millionen Franken gebundene und 479 000 Franken neue Ausgaben) mit der Projektfestsetzung bewilligt. Nach Abzug der kantonalen Beiträge aus dem Strassenfonds für überkommunale Strassen bleiben der Stadt voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken.
Die Frauenfelderstrasse ist eine wichtige Hauptverkehrsachse im Strassennetz von Winterthur. Im Abschnitt Stadtrainbrücke bis Talwiesenstrasse ist sie am Ende der Lebensdauer angekommen. Die Abwasserkanäle sind neunzig Jahre alt, und bei den übrigen Werkleitungen besteht ebenfalls Erneuerungsbedarf. Die Frauenfelderstrasse muss im besagten Abschnitt dringend komplett erneuert werden.
Nachdem zum Strassenbauprojekt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden war, hat der Stadtrat dem Projekt im August 2021 zugestimmt und es zur öffentlichen Auflage freigegeben (Medienmitteilung vom 27. August 2021). Während der Auflage sind zehn Einsprachen beim Tiefbauamt eingegangen.
Projektänderungen Aufgrund der Einsprachen nimmt das Tiefbauamt verschiedene kleinere Projektänderungen vor, wie den Verzicht und das Verschieben von je zwei Baumstandorten, Anpassungen beim Landerwerb, Anpassungen der Leitlinien im Bereich der Mittelschutzinsel beim Stadtrain zur Gewährleistung der Zugänglichkeit zu den Liegenschaften, Anpassungen von Randsteinen zur verbesserten Anfahrt für Anlieferungen zum Restaurant und die Platzierung eines Maststandorts statt auf privatem auf öffentlichem Grund.
Fehlende Legitimation der Verbände und der Privatpersonen im Umfeld Im Einspracheverfahren gemäss Strassengesetz ist der Kreis der potenziell Einsprechenden eng gefasst. Insbesondere müssen die Legitimationsvoraussetzungen begründet und belegt werden. Einzelne der einsprechenden Verbände sehen in ihren Statuten nicht vor, dass sie die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder in Verfahren vor Behörden und Gerichten wahren, weshalb sie zur Einsprache nicht legitimiert sind. Von den anderen Verbänden fehlen konkrete Angaben zu betroffenen Mitgliedern und dazu, welchen grossen Nachteil diese durch das Strassenprojekt erleiden. Der Stadtrat ist deshalb auf die Einsprachen der Verbände sowie der sich an diesen Einsprachen beteiligenden privaten und juristischen Personen nicht eingetreten. Die Einsprechenden können gegen diesen Entscheid Rekurs beim Regierungsrat erheben.
Das Projekt Das Projekt sieht vor, den überbreiten Fahrbereich leicht zu verschmälern. Dadurch können die aktuell zu schmalen Trottoirs verbreitert und die Parkfelder neu ganz auf den Trottoirflächen platziert werden. Für Velofahrende werden durchgehend markierte Velostreifen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Mittelinseln bei den Übergängen für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöhen die Sicherheit bei der Strassenquerung. Zur Erreichung einer besseren Fahrplanstabilität der Linie 1 von Stadtbus und der Linie 680 der Postauto Schweiz AG werden zwei der drei Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen ausgestaltet sowie hindernisfrei und für die künftige Nutzung durch Doppelgelenkbusse ausgebaut.
Wegen der sehr umfangreichen Bauarbeiten und der Neuanordnung des Strassenraumes muss die bestehende Allee komplett ersetzt werden. Die neuen Baumstandorte sind aber hinsichtlich Kronen- und Wurzelraum deutlich besser als die bisherigen. Die Baumallee wird zudem im Abschnitt Römerstrasse bis Stadtrainbrücke ergänzt.
Um ausreichende Sichtverhältnisse vor allem bei Ein- und Ausfahrten sicherzustellen, ist eine Neuanordnung der Parkplätze erforderlich. Dies führt zu einer Reduktion um 40 Parkplätze von heute 95 auf 56. Durch die Einführung der Blauen Zone mit Privilegierung von Anwohnerinnen und Anwohnern wird die Parkplatzbelegung durch Pendlerinnen und Pendler aber verunmöglicht. Insgesamt stehen deshalb sowohl den Anwohnenden als auch den Kunden der Gewerbebetriebe besser nutzbare Parkplätze zur Verfügung. Zudem ist vorgesehen, Parkfelder im Bereich der Gewerbebetriebe mit einer maximalen Parkdauer und ohne Privilegierung für Anwohnerinnen und Anwohner zu signalisieren.
Im gesamten Abschnitt wird ein lärmarmer Belag eingebaut. Trotz dieser Massnahme liegen gesamthaft weiterhin 68 Objekte mit überschrittenen Immissionsgrenzwerten vor, wovon allerdings nur noch bei sieben der Alarmwert erreicht oder überschritten wird. Es werden zirka 255 Schallschutzfenster neu eingebaut und bei 114 Schallschutzfenstern Rückerstattungen an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ausbezahlt.
Die Kosten Der Stadtrat hat die Gesamtkosten von rund 11,4 Millionen Franken (10,921 Millionen Franken gebundene und 479 000 Franken neue Ausgaben) mit der Projektfestsetzung bewilligt. Nach Abzug der kantonalen Beiträge aus dem Strassenfonds für überkommunale Strassen bleiben der Stadt voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken.