3. Jun. 2021, 07:59 Uhr
dfi, medienmitteilung
Verlustscheinbewirtschaftung bei der Stadtverwaltung Winterthur
Der Stadtrat hatte ein Projekt zur Prüfung eines zentralen Verlustscheinmanagements in der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben. Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass aufgrund der dezentralen Debitorenbewirtschaftung, des geringen jährlichen Zuwachses an neuen Verlustscheinen und der Höhe der Initialkosten eine vollständige Zentralisierung finanziell nicht lohnenswert ist. Der Stadtrat hat sich daher für die Einführung einer teilzentralen Verlustscheinbewirtschaftung entschieden: Das Steueramt prüft die Verlustscheine der Stadtverwaltung Winterthur auf deren Wiedereinbringlichkeit und die jeweils zuständigen Bereiche führen das Inkasso durch.
Kann eine Forderung im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht oder nicht vollständig gedeckt werden, stellt das Betreibungsamt dem Gläubiger oder der Gläubigerin einen Verlustschein aus. Eine sogenannte Verlustscheinforderung sollte erst dann eingefordert werden, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners oder der Schuldnerin zulassen. Aktuell werden in der Stadt Winterthur sämtliche Verlustscheine dezentral bewirtschaftet. Der Stadtrat gab deshalb ein Projekt zur Prüfung eines zentralen Verlustscheinmanagements in Auftrag. Eine Projektgruppe unter der Leitung des Steueramtes hat in der Folge zwei mögliche Varianten vertieft geprüft: eine zentrale und eine teilzentrale Verlustscheinbewirtschaftung. Dabei hat sich die teilzentrale Verlustscheinbewirtschaftung als kostengünstiges, effizientes und schnell implementierbares Verfahren erwiesen.
Kernpunkt der teilzentralen Verlustscheinbewirtschaftung ist eine Vorprüfung der Verlustscheine durch das Steueramt, das die finanzielle Situation der Schuldner und Schuldnerinnen anhand der Steuerdaten abschätzt. Diese Vorprüfung dient dazu, Aufwände für aussichtslose Verlustscheine zu vermeiden und Schuldner/innen, welche sich wirtschaftlich nicht oder noch nicht vollständig erholt haben, vor neuerlichen Kontaktaufnahmen durch die Inkassostelle der Fachbereiche zu bewahren.
Die Vorteile einer Teilzentralisierung bestehen insbesondere darin, dass keine neue zentrale Informatiklösung angeschafft werden muss, sondern bestehende Systeme weiterhin genutzt werden können und trotzdem auf die spezifischen Kenntnisse des Steueramtes über die wirtschaftliche Situation der Schuldner/innen zurückgegriffen werden kann.
Demgegenüber haben die Abklärungen der Projektgruppe klar aufgezeigt, dass eine vollständige Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung für die Stadt finanziell nicht lohnenswert ist – und zwar aus folgenden Gründen: die städtischen Verlustscheine weisen mehrheitlich eine tiefe Wiedereinbringlichkeitsquote und tiefe Forderungsbeträge auf, sodass die Einnahmen den mit einer Zentralisierung verbundenen Aufwand nicht zu decken vermögen. Wegen der dezentralen Debitorenbewirtschaftung müssten allein für die Verlustscheinbewirtschaftung eine neue Software beschafft und sämtliche Unterlagen, welche die Verlustscheinforderung belegen, in einem zentralen System erneut erfasst und archiviert werden, was mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen verbunden wäre.
Kann eine Forderung im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht oder nicht vollständig gedeckt werden, stellt das Betreibungsamt dem Gläubiger oder der Gläubigerin einen Verlustschein aus. Eine sogenannte Verlustscheinforderung sollte erst dann eingefordert werden, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners oder der Schuldnerin zulassen. Aktuell werden in der Stadt Winterthur sämtliche Verlustscheine dezentral bewirtschaftet. Der Stadtrat gab deshalb ein Projekt zur Prüfung eines zentralen Verlustscheinmanagements in Auftrag. Eine Projektgruppe unter der Leitung des Steueramtes hat in der Folge zwei mögliche Varianten vertieft geprüft: eine zentrale und eine teilzentrale Verlustscheinbewirtschaftung. Dabei hat sich die teilzentrale Verlustscheinbewirtschaftung als kostengünstiges, effizientes und schnell implementierbares Verfahren erwiesen.
Kernpunkt der teilzentralen Verlustscheinbewirtschaftung ist eine Vorprüfung der Verlustscheine durch das Steueramt, das die finanzielle Situation der Schuldner und Schuldnerinnen anhand der Steuerdaten abschätzt. Diese Vorprüfung dient dazu, Aufwände für aussichtslose Verlustscheine zu vermeiden und Schuldner/innen, welche sich wirtschaftlich nicht oder noch nicht vollständig erholt haben, vor neuerlichen Kontaktaufnahmen durch die Inkassostelle der Fachbereiche zu bewahren.
Die Vorteile einer Teilzentralisierung bestehen insbesondere darin, dass keine neue zentrale Informatiklösung angeschafft werden muss, sondern bestehende Systeme weiterhin genutzt werden können und trotzdem auf die spezifischen Kenntnisse des Steueramtes über die wirtschaftliche Situation der Schuldner/innen zurückgegriffen werden kann.
Demgegenüber haben die Abklärungen der Projektgruppe klar aufgezeigt, dass eine vollständige Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung für die Stadt finanziell nicht lohnenswert ist – und zwar aus folgenden Gründen: die städtischen Verlustscheine weisen mehrheitlich eine tiefe Wiedereinbringlichkeitsquote und tiefe Forderungsbeträge auf, sodass die Einnahmen den mit einer Zentralisierung verbundenen Aufwand nicht zu decken vermögen. Wegen der dezentralen Debitorenbewirtschaftung müssten allein für die Verlustscheinbewirtschaftung eine neue Software beschafft und sämtliche Unterlagen, welche die Verlustscheinforderung belegen, in einem zentralen System erneut erfasst und archiviert werden, was mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen verbunden wäre.