5. Okt. 2023, 15:55 Uhr
medienmitteilung, bau
Umsetzung Tempo 30 rund um die Altstadt
Der Stadtrat hat im Juni 2022 beschlossen, die Strassen rund um die Altstadt mit Tempo 30 zu signalisieren. Auslöser war das Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» aus dem Jahr 2019. Die rechtskräftigen Verkehrsanordnungen werden nun entsprechend umgesetzt.
Mit dem am 24. Juni 2019 eingereichten und am 26. August 2019 an den Stadtrat überwiesenen Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» wurde der Stadtrat eingeladen, möglichst viele Strassenzüge im Stadtzentrum mit Tempo 30 zu signalisieren. Im Rahmen der Erarbeitung des vom Stadtrat am 16. Juni 2021 genehmigten Zielbilds Temporegime und der am 9. Juni 2021 genehmigten räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 wurde die Anregung strategisch geprüft. Das erforderliche Verkehrsgutachten kam zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 rund um das Gebiet Altstadt/Neuwiesen zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind.
Der Stadtrat hat basierend auf dem Gutachten per 22. Juni 2022 fünf Verkehrsanordnungen zur Einführung von Tempo 30 auf den Strassen rund um die Altstadt beschlossen, welche vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 amtlich publiziert worden sind. Gegen zwei Verkehrsanordnungen (Technikumstrasse und rund um den Knoten Talegg) sind Rechtsmittel hängig. Die restlichen Verkehrsanordnungen an der Lagerhaus- und Zeughausstrasse sowie im Gebiet nördlich der Altstadt zwischen der Museum- und St. Georgen-Stasse, sind mittlerweile rechtskräftig. Nun soll Tempo 30 im zusammenhängenden Gebiet nördlich der Altstadt umgesetzt werden (siehe Plan unten).
Durch die Reduktion der Geschwindigkeit wird die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, den Fuss- und Veloverkehr, verbessert. Weiter kann der Verkehrsablauf harmonisiert und der Strassenraum bzw. die Aufenthaltsqualität aufgewertet werden. Die Temporeduktion entspricht ebenso den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes (USG), wonach die Luft- und Lärmbelastungen zu senken sind. Für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr entstehen mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf diesen Abschnitten lediglich minimale Zeitverluste. Am Verkehrsregime ändert sich sonst nichts, die Hauptverkehrsstrassen bleiben vortrittsberechtigt.
Die Umsetzungsarbeiten sind für die erste Herbstferienwoche (9. bis 13. Oktober 2023) vorgesehen und werden grösstenteils nachts ausgeführt.
Mit dem am 24. Juni 2019 eingereichten und am 26. August 2019 an den Stadtrat überwiesenen Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» wurde der Stadtrat eingeladen, möglichst viele Strassenzüge im Stadtzentrum mit Tempo 30 zu signalisieren. Im Rahmen der Erarbeitung des vom Stadtrat am 16. Juni 2021 genehmigten Zielbilds Temporegime und der am 9. Juni 2021 genehmigten räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 wurde die Anregung strategisch geprüft. Das erforderliche Verkehrsgutachten kam zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 rund um das Gebiet Altstadt/Neuwiesen zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind.
Der Stadtrat hat basierend auf dem Gutachten per 22. Juni 2022 fünf Verkehrsanordnungen zur Einführung von Tempo 30 auf den Strassen rund um die Altstadt beschlossen, welche vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 amtlich publiziert worden sind. Gegen zwei Verkehrsanordnungen (Technikumstrasse und rund um den Knoten Talegg) sind Rechtsmittel hängig. Die restlichen Verkehrsanordnungen an der Lagerhaus- und Zeughausstrasse sowie im Gebiet nördlich der Altstadt zwischen der Museum- und St. Georgen-Stasse, sind mittlerweile rechtskräftig. Nun soll Tempo 30 im zusammenhängenden Gebiet nördlich der Altstadt umgesetzt werden (siehe Plan unten).
Durch die Reduktion der Geschwindigkeit wird die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, den Fuss- und Veloverkehr, verbessert. Weiter kann der Verkehrsablauf harmonisiert und der Strassenraum bzw. die Aufenthaltsqualität aufgewertet werden. Die Temporeduktion entspricht ebenso den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes (USG), wonach die Luft- und Lärmbelastungen zu senken sind. Für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr entstehen mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf diesen Abschnitten lediglich minimale Zeitverluste. Am Verkehrsregime ändert sich sonst nichts, die Hauptverkehrsstrassen bleiben vortrittsberechtigt.
Die Umsetzungsarbeiten sind für die erste Herbstferienwoche (9. bis 13. Oktober 2023) vorgesehen und werden grösstenteils nachts ausgeführt.