18. Dez. 2020, 07:56 Uhr
medienmitteilung, bau
Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse
Die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse soll möglichst rasch umgesetzt werden. Der hängige Rekurs beim Statthalteramt gegen die Verkehrsanordnung für die Verkehrsberuhigung wird nun prozessual geklärt. Wird der Rekurs rechtskräftig abgewiesen, kann Tempo 30 eingeführt werden.
Es besteht grundsätzlich ein breiter Konsens, dass die Stadthausstrasse verkehrsberuhigt werden soll. Der Publikation der Verkehrsanordnung und der Publikation des provisorischen Strassenprojektes ging ein langjähriger, intensiver, politischer Prozess für eine Stadthausstrasse ohne Durchgangsverkehr voraus.
Die Stadthausstrasse sollte mit der Einführung von Tempo 30, einem Verbot für Motorfahrzeuge – mit Ausnahmen – und temporären baulichen Massnahmen beruhigt werden. Sowohl gegen die Verkehrsanordnung als auch gegen das temporäre Strassenprojekt wurden Einsprachen/Rekurse ergriffen. Das Departement Bau hat Kontakt mit allen Rekurrierenden und Einsprechenden aufgenommen. Mit einem Teil der Gegnerschaft wurde über die vorgebrachten Punkte in der Folge intensiv verhandelt. Nach Abbruch der Gespräche hat sich das Departement Bau entschieden, vorerst auf die Umsetzung der temporären baulichen Massnahmen zu verzichten.
Die strittigen Fragen zur Verkehrsanordnung sind dagegen prozessual zu klären, weil die Rekurrierenden der Stadt vorwerfen, die Verfahren nach Strassengesetz und die Verkehrsanordnung nicht korrekt koordiniert zu haben. Der Stadtrat teilt diese Auffassung nicht. Ohne klärenden Entscheid könnten die Verkehrsverbände den Vorwurf der angeblich falschen Verfahrenskoordination bei jeder weiteren Publikation erneut erheben. Dieser Punkt bedarf deshalb für den Stadtrat einer grundsätzlichen rechtlichen Klärung.
Die Frist zur Umsetzung der Motion für eine verkehrsberuhigte Stadthausstrasse bis Ende Februar 2021 kann vor diesem Hintergrund nicht eingehalten werden. Der Stadtrat beantragt deshalb beim Grossen Gemeinderat eine Fristerstreckung für die Umsetzung der Motion bis am 30. Juni 2022. Gleichzeitig mit diesem Antrag für eine Fristerstreckung hat der Stadtrat auch die Schriftliche Anfrage betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse beantwortet.
Weisung für die Fristerstreckung und Beantwortung der Schriftlichen Anfrage an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Es besteht grundsätzlich ein breiter Konsens, dass die Stadthausstrasse verkehrsberuhigt werden soll. Der Publikation der Verkehrsanordnung und der Publikation des provisorischen Strassenprojektes ging ein langjähriger, intensiver, politischer Prozess für eine Stadthausstrasse ohne Durchgangsverkehr voraus.
Die Stadthausstrasse sollte mit der Einführung von Tempo 30, einem Verbot für Motorfahrzeuge – mit Ausnahmen – und temporären baulichen Massnahmen beruhigt werden. Sowohl gegen die Verkehrsanordnung als auch gegen das temporäre Strassenprojekt wurden Einsprachen/Rekurse ergriffen. Das Departement Bau hat Kontakt mit allen Rekurrierenden und Einsprechenden aufgenommen. Mit einem Teil der Gegnerschaft wurde über die vorgebrachten Punkte in der Folge intensiv verhandelt. Nach Abbruch der Gespräche hat sich das Departement Bau entschieden, vorerst auf die Umsetzung der temporären baulichen Massnahmen zu verzichten.
Die strittigen Fragen zur Verkehrsanordnung sind dagegen prozessual zu klären, weil die Rekurrierenden der Stadt vorwerfen, die Verfahren nach Strassengesetz und die Verkehrsanordnung nicht korrekt koordiniert zu haben. Der Stadtrat teilt diese Auffassung nicht. Ohne klärenden Entscheid könnten die Verkehrsverbände den Vorwurf der angeblich falschen Verfahrenskoordination bei jeder weiteren Publikation erneut erheben. Dieser Punkt bedarf deshalb für den Stadtrat einer grundsätzlichen rechtlichen Klärung.
Die Frist zur Umsetzung der Motion für eine verkehrsberuhigte Stadthausstrasse bis Ende Februar 2021 kann vor diesem Hintergrund nicht eingehalten werden. Der Stadtrat beantragt deshalb beim Grossen Gemeinderat eine Fristerstreckung für die Umsetzung der Motion bis am 30. Juni 2022. Gleichzeitig mit diesem Antrag für eine Fristerstreckung hat der Stadtrat auch die Schriftliche Anfrage betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse beantwortet.
Weisung für die Fristerstreckung und Beantwortung der Schriftlichen Anfrage an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch