20. Jun. 2019, 07:20 Uhr
kultur, medienmitteilung
Aufhebung der ausserordentlichen Subventionskürzungen für das Musikkollegium Winterthur und das ...
Der Stadtrat hat die im Rahmen des Haushaltsanierungsprogramms «effort 14+» beschlossene, ausserordentliche Kürzung der Subventionsbeiträge für das Musikkollegium Winterthur und das Technorama mit Wirkung ab dem Beitragsjahr 2019 aufgehoben.
Die Stadt Winterthur unterhält befristete und unbefristete Subventionsverträge mit zahlreichen Kulturinstitutionen auf dem Stadtgebiet. Wichtiger Bestandteil dieser Verträge ist eine Bestimmung, wonach die Stadt in besonders schwierigen Finanzsituationen die Subventionsbeiträge vorübergehend kürzen kann – und zwar so lange, wie die Voraussetzung für diese Anordnung gegeben ist.
War das Haushaltsanierungsprogramm «effort 14+» vor fünf Jahren Grund für diese ausserordentliche Massnahme, sind die dazu nötigen Voraussetzungen heute nicht mehr gegeben. Die ebenfalls als Sanierungsmassnahme beschlossene, temporäre Anhebung des kommunalen Steuerfusses ist darum vom Grossen Gemeinderat mit Hinweis auf die eingetretene Entspannung der städtischen Finanzlage wieder rückgängig gemacht worden. In der Folge erachtete es der Stadtrat als richtig und vertraglich angezeigt, die Subventionskürzung an die beiden betroffenen Institutionen Musikkollegium Winterthur und Swiss Science Center Technorama ab 2019 aufzuheben. Für die Rückgängigmachung dieser Sparmassnahme ist der Stadtrat zuständig. Der Grosse Gemeinderat hat der vom Stadtrat beantragten Budgetanpassung ebenfalls zugestimmt.
Die Rückgängigmachung rechtfertigt sich umso mehr, als für sämtliche übrigen subventionierten Kulturinstitutionen die Beiträge einerseits im Rahmen der Gesamtbeurteilung der befristeten Verträge, andererseits im Rahmen des Museumskonzepts durch den Grossen Gemeinderat bereits angepasst worden sind.
Die Stadt Winterthur unterhält befristete und unbefristete Subventionsverträge mit zahlreichen Kulturinstitutionen auf dem Stadtgebiet. Wichtiger Bestandteil dieser Verträge ist eine Bestimmung, wonach die Stadt in besonders schwierigen Finanzsituationen die Subventionsbeiträge vorübergehend kürzen kann – und zwar so lange, wie die Voraussetzung für diese Anordnung gegeben ist.
War das Haushaltsanierungsprogramm «effort 14+» vor fünf Jahren Grund für diese ausserordentliche Massnahme, sind die dazu nötigen Voraussetzungen heute nicht mehr gegeben. Die ebenfalls als Sanierungsmassnahme beschlossene, temporäre Anhebung des kommunalen Steuerfusses ist darum vom Grossen Gemeinderat mit Hinweis auf die eingetretene Entspannung der städtischen Finanzlage wieder rückgängig gemacht worden. In der Folge erachtete es der Stadtrat als richtig und vertraglich angezeigt, die Subventionskürzung an die beiden betroffenen Institutionen Musikkollegium Winterthur und Swiss Science Center Technorama ab 2019 aufzuheben. Für die Rückgängigmachung dieser Sparmassnahme ist der Stadtrat zuständig. Der Grosse Gemeinderat hat der vom Stadtrat beantragten Budgetanpassung ebenfalls zugestimmt.
Die Rückgängigmachung rechtfertigt sich umso mehr, als für sämtliche übrigen subventionierten Kulturinstitutionen die Beiträge einerseits im Rahmen der Gesamtbeurteilung der befristeten Verträge, andererseits im Rahmen des Museumskonzepts durch den Grossen Gemeinderat bereits angepasst worden sind.