17. Dez. 2019, 08:12 Uhr
medienmitteilung
Strasse zum «Güetli» wird autofrei
Auf dem Abschnitt der Wolfensbergstrasse, die zum Naherholungsgebiet «Allmend Güetli» bei Veltheim führt, werden während der warmen Jahreszeit immer mehr Autos parkiert. Zum Schutz des Naturgebiets wird die Strasse nun ab Siedlungsende mit einem zweiteiligen Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Motorräder belegt. Der Zubringerdienst zum Pavillon, für Anlieger, Forst- und Landwirtschaft ist weiterhin erlaubt.
Die «Allmend Güetli» oberhalb von Veltheim erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Erholungssuchenden fahren aber vermehrt mit dem Auto zur Allmend. Vor allem in den wärmeren Monaten des Jahres parkieren auf der Wolfensbergstrasse bis zu 100 Autos täglich. Dies ist dem Naturraum abträglich und widerspricht dem Zweck des «Güetli» als Naherholungsgebiet. Der Stadtrat hat darum ein Fahrverbot ab Siedlungsende erlassen.
Das zweiteilige Fahrverbot gilt für Motorfahrzeuge und Motorräder. Die Strasse weiterhin befahren dürfen Velos, Mofas und schnelle E-Bikes (Motorfahrräder). Für den Transport von Waren zum Pavillon auf dem «Güetli» aber auch für Anlieger, Forst- und Landwirtschaft ist zudem ein Zubringerdienst gestattet. Das Fahrverbot wird noch im Dezember signalisiert.
Die «Allmend Güetli» oberhalb von Veltheim erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Erholungssuchenden fahren aber vermehrt mit dem Auto zur Allmend. Vor allem in den wärmeren Monaten des Jahres parkieren auf der Wolfensbergstrasse bis zu 100 Autos täglich. Dies ist dem Naturraum abträglich und widerspricht dem Zweck des «Güetli» als Naherholungsgebiet. Der Stadtrat hat darum ein Fahrverbot ab Siedlungsende erlassen.
Das zweiteilige Fahrverbot gilt für Motorfahrzeuge und Motorräder. Die Strasse weiterhin befahren dürfen Velos, Mofas und schnelle E-Bikes (Motorfahrräder). Für den Transport von Waren zum Pavillon auf dem «Güetli» aber auch für Anlieger, Forst- und Landwirtschaft ist zudem ein Zubringerdienst gestattet. Das Fahrverbot wird noch im Dezember signalisiert.