2. Mär. 2023, 07:45 Uhr
medienmitteilung
Anordnung der Stadtrats-Ersatzwahl für die Nachfolge von Jürg Altwegg
Der Stadtrat hat die Termine der Ersatzwahl für Stadtrat Jürg Altwegg festgelegt. Der erste Wahlgang findet am regulären eidgenössischen Urnengang vom 18. Juni 2023 statt. Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang wird auf den 3. September 2023 festgelegt, einen kantonalen Abstimmungstermin.
Die Wahl wird mit dem Vorverfahren für Mehrheitswahlen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich durchgeführt (§ 48ff.). Nach der Wahlanordnung nimmt die Stadtkanzlei innert 40 Tagen Kandidaturen (Wahlvorschläge) entgegen. Ergänzungen und Änderungen sind anschliessend während weiterer 7 Tage möglich. Sollte es zu einem zweiten Wahlgang kommen, bleiben die für den ersten Wahlgang eingereichten Wahlvorschläge auch für diesen zweiten Wahlgang gültig. Zudem können Kandidaturen innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen oder neu gemeldet werden.
Die Wahl wird mit dem Vorverfahren für Mehrheitswahlen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich durchgeführt (§ 48ff.). Nach der Wahlanordnung nimmt die Stadtkanzlei innert 40 Tagen Kandidaturen (Wahlvorschläge) entgegen. Ergänzungen und Änderungen sind anschliessend während weiterer 7 Tage möglich. Sollte es zu einem zweiten Wahlgang kommen, bleiben die für den ersten Wahlgang eingereichten Wahlvorschläge auch für diesen zweiten Wahlgang gültig. Zudem können Kandidaturen innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen oder neu gemeldet werden.