12. Jul. 2021, 07:52 Uhr
medienmitteilung, bau
Schulhaus Steinacker wird unter Denkmalschutz erweitert
Die notwendige Sanierung des Schulhauses Steinacker kann gut mit dem denkmalpflegerischen Schutz kombiniert werden. Der Stadtrat verzichtet deshalb darauf, eine Schutzabklärung zur möglichen Entlassung aus dem Inventar durchzuführen. Der Grosse Gemeinderat hatte dies gewünscht, damit die Gebäude problemloser saniert werden können.
Das 45 Jahre alte Primarschulhaus Steinacker in Seen muss umfassend saniert werden (Medienmitteilung vom 2.10.2020). Aufgrund der Bedarfsprognose wird es in Zukunft deutlich mehr Klassen beherbergen müssen. Es soll darum zusätzlich einen Erweiterungsbau erhalten. Da sich das Schulhaus derzeit im Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur befindet, wollte der Grosse Gemeinderat eine Entlassung aus dem Inventar prüfen. Er ging davon aus, dass eine Entlassung inhaltliche Chancen für ein Bauprojekt eröffnen würde wie eine energieeffiziente Fassadennutzung oder eine Umgestaltung der Raumnutzung.
Verzicht auf Schutzabklärung Der Stadtrat hat nun beschlossen, auf eine Schutzabklärung zu verzichten. Dies, weil eine ausführliche Prüfung ergab, dass keine Interessenskonflikte zwischen der Sanierung der Schulanlage und deren denkmalpflegerischem Schutz bestehen.
Im Zusammenhang mit Schutzobjekten wird zunächst ermittelt, welche Anforderungen ein Gebäude nach einer Sanierung erfüllen soll. Typische Anforderungen an ein öffentliches Gebäude reichen von der energieeffizienten Dämmung der Fassade über den Brandschutz und den behindertengerechten Ausbau bis zur Erdbebensicherheit und zum Hochwasserschutz. Aufgrund der Ergebnisse wird entschieden, ob die Anforderungen im Widerspruch zum Schutz des Gebäudes stehen. Wenn dem so ist, wird untersucht, ob es alternative Lösungen gibt.
Nur ein Interessenskonflikt erfordert ein Gutachten Können aber zum Beispiel die bestehenden Fassaden nicht gleichzeitig gedämmt und in ihrem typischen Charakter erhalten werden, muss eine Schutzabklärung vorgenommen werden. Bei dieser Schutzabklärung wird eingehend geprüft, welche Interessen höher zu gewichten sind: jene am Erhalt des Gebäudes oder diejenigen zur Umsetzung nötiger baulicher Massnahmen. Wird das Interesse an einem geeigneten Umbau höher gewichtet, kann ein Schutzobjekt auch aus dem Inventar entlassen werden.
Im Fall des Schulhauses Steinacker können bei einer Sanierung die nötigen Eingriffe in die Bausubstanz gut auf die denkmalpflegerischen Anliegen abgestimmt werden. Es sind keine baulichen, betrieblichen oder technischen Massnahmen ersichtlich, die nicht mit dem Erhalt des Schutzobjekts vereinbar sind. Dies zeigt eine Machbarkeitsstudie. Einer Sanierung und Erweiterung der Schulhausanlage steht aus denkmalpflegerischen Gründen dementsprechend nichts im Weg. Der Stadtrat kommt darum zum Schluss, dass die Beauftragung eines Gutachters oder einer Gutachterin nicht nötig ist. Darauf zu verzichten spare Kosten und Zeit.
Jetzt wird ein Projektwettbewerb ausgeschrieben Als nächstes wird das Amt für Städtebau einen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren ausschreiben. Die ausgewählten Teams werden Projekt- und Planungsvorschläge einreichen. Der Juryentscheid folgt voraussichtlich im März 2022, und der Start der Projektierung ist Mitte 2022 geplant.
Wieso ist das Schulhaus Steinacker im Inventar? Das Schulhaus Steinacker ist ein typischer Vertreter des industrialisierten Schulhausbaus im Kanton Zürich und ein eindrückliches Beispiel der rationalisierten Bauweise in Winterthur. Zusammen mit der Architektin Erica Thiel gelang es der Firma Peikert Contract AG aus Zug 1975/76 in nur einjähriger Bauzeit, dieses qualitativ hochstehende Schulhaus aus teilvorfabrizierten Betonplatten zu errichten. Kennzeichnend für den Bau sind die roh wirkende, gerasterte Betonfassade und das uniforme Erscheinungsbild, das durch farbenfrohe Fassadengestaltungen durchbrochen wird. Die gesamte Anlage ist ein grosszügiges Schulensemble und gliedert sich um einen erhöhten und betont kindgerechten Pausenhof.
Das 45 Jahre alte Primarschulhaus Steinacker in Seen muss umfassend saniert werden (Medienmitteilung vom 2.10.2020). Aufgrund der Bedarfsprognose wird es in Zukunft deutlich mehr Klassen beherbergen müssen. Es soll darum zusätzlich einen Erweiterungsbau erhalten. Da sich das Schulhaus derzeit im Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur befindet, wollte der Grosse Gemeinderat eine Entlassung aus dem Inventar prüfen. Er ging davon aus, dass eine Entlassung inhaltliche Chancen für ein Bauprojekt eröffnen würde wie eine energieeffiziente Fassadennutzung oder eine Umgestaltung der Raumnutzung.
Verzicht auf Schutzabklärung Der Stadtrat hat nun beschlossen, auf eine Schutzabklärung zu verzichten. Dies, weil eine ausführliche Prüfung ergab, dass keine Interessenskonflikte zwischen der Sanierung der Schulanlage und deren denkmalpflegerischem Schutz bestehen.
Im Zusammenhang mit Schutzobjekten wird zunächst ermittelt, welche Anforderungen ein Gebäude nach einer Sanierung erfüllen soll. Typische Anforderungen an ein öffentliches Gebäude reichen von der energieeffizienten Dämmung der Fassade über den Brandschutz und den behindertengerechten Ausbau bis zur Erdbebensicherheit und zum Hochwasserschutz. Aufgrund der Ergebnisse wird entschieden, ob die Anforderungen im Widerspruch zum Schutz des Gebäudes stehen. Wenn dem so ist, wird untersucht, ob es alternative Lösungen gibt.
Nur ein Interessenskonflikt erfordert ein Gutachten Können aber zum Beispiel die bestehenden Fassaden nicht gleichzeitig gedämmt und in ihrem typischen Charakter erhalten werden, muss eine Schutzabklärung vorgenommen werden. Bei dieser Schutzabklärung wird eingehend geprüft, welche Interessen höher zu gewichten sind: jene am Erhalt des Gebäudes oder diejenigen zur Umsetzung nötiger baulicher Massnahmen. Wird das Interesse an einem geeigneten Umbau höher gewichtet, kann ein Schutzobjekt auch aus dem Inventar entlassen werden.
Im Fall des Schulhauses Steinacker können bei einer Sanierung die nötigen Eingriffe in die Bausubstanz gut auf die denkmalpflegerischen Anliegen abgestimmt werden. Es sind keine baulichen, betrieblichen oder technischen Massnahmen ersichtlich, die nicht mit dem Erhalt des Schutzobjekts vereinbar sind. Dies zeigt eine Machbarkeitsstudie. Einer Sanierung und Erweiterung der Schulhausanlage steht aus denkmalpflegerischen Gründen dementsprechend nichts im Weg. Der Stadtrat kommt darum zum Schluss, dass die Beauftragung eines Gutachters oder einer Gutachterin nicht nötig ist. Darauf zu verzichten spare Kosten und Zeit.
Jetzt wird ein Projektwettbewerb ausgeschrieben Als nächstes wird das Amt für Städtebau einen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren ausschreiben. Die ausgewählten Teams werden Projekt- und Planungsvorschläge einreichen. Der Juryentscheid folgt voraussichtlich im März 2022, und der Start der Projektierung ist Mitte 2022 geplant.
Wieso ist das Schulhaus Steinacker im Inventar? Das Schulhaus Steinacker ist ein typischer Vertreter des industrialisierten Schulhausbaus im Kanton Zürich und ein eindrückliches Beispiel der rationalisierten Bauweise in Winterthur. Zusammen mit der Architektin Erica Thiel gelang es der Firma Peikert Contract AG aus Zug 1975/76 in nur einjähriger Bauzeit, dieses qualitativ hochstehende Schulhaus aus teilvorfabrizierten Betonplatten zu errichten. Kennzeichnend für den Bau sind die roh wirkende, gerasterte Betonfassade und das uniforme Erscheinungsbild, das durch farbenfrohe Fassadengestaltungen durchbrochen wird. Die gesamte Anlage ist ein grosszügiges Schulensemble und gliedert sich um einen erhöhten und betont kindgerechten Pausenhof.